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   OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01   

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OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01 (https://dejure.org/2005,39872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2005 - 12 U 256/01 (https://dejure.org/2005,39872)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2005 - 12 U 256/01 (https://dejure.org/2005,39872)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Hessen

    Schadenersatz des Grundstückseigentümers wegen Beschädigung von Bäumen durch Errichtung einer Stützmauer zu einem Bürgersteig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz des Grundstückseigentümers wegen Beschädigung von Bäumen durch Errichtung einer Stützmauer zu einem Bürgersteig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; GG Art. 34
    Verpflichtung einer Gemeinde zum Schadensersatz wegen der Beschädigung von Bäumen im Zuge von Straßenbauarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Er beeinflusst dessen Verkehrs- und Nutzungswert, wird er zerstört oder beschädigt, wird in die Substanz des Grundstücks eingegriffen (BGH NJW 1975, 2061; NuR 1991, 94).

    Der Bundesgerichtshof hat diese aus dem öffentlichen Entschädigungsrecht stammende Berechnungsweise akzeptiert, wenn es darum geht, nach der Totalzerstörung eines Baumes und dessen Ersatzes durch einen jungen Baum die Höhe eines danach noch verbleibenden Restschadens zu bemessen (BGH NJW 1975, 2061; NuR 1991, 94).

  • OLG Karlsruhe, 20.04.1988 - 13 U 61/85

    Schadensersatz; Baum; Beschädigung; Koch

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Er beeinflusst dessen Verkehrs- und Nutzungswert, wird er zerstört oder beschädigt, wird in die Substanz des Grundstücks eingegriffen (BGH NJW 1975, 2061; NuR 1991, 94).

    Der Bundesgerichtshof hat diese aus dem öffentlichen Entschädigungsrecht stammende Berechnungsweise akzeptiert, wenn es darum geht, nach der Totalzerstörung eines Baumes und dessen Ersatzes durch einen jungen Baum die Höhe eines danach noch verbleibenden Restschadens zu bemessen (BGH NJW 1975, 2061; NuR 1991, 94).

  • BGH, 21.01.1993 - III ZR 189/91

    Haftungsverteilung bei Schädigung eines Kraftfahrers bei der Bergung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Maßgeblich ist das nach außen manifestierte Handeln als "Erfüllungsgehilfe" des Trägers öffentlicher Gewalt unter den Gesichtspunkten des Charakters der wahrgenommenen Aufgabe, der Sachnähe der übertragenen Tätigkeit zu dieser Aufgabe und des Grades der Einbindung des Unternehmers in den behördlichen Pflichtenkreis (BGH NJW 1993, 1258, 1259 = BGHZ 121, 161 ff).

    20 Die eigentliche Zielsetzung der Verhandlungen des Stadtrats mit der Klägerin, auf die es für die Abgrenzung ankommt (BGH NJW 1991, 2954; 1993, 1258, 1259), war die Regelung nachbarrechtlicher Fragen.

  • BGH, 20.05.1976 - III ZR 103/74

    Schadensersatz wegen Schäden an einem Grundstück - Einsturz eines Mauerwerkes

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Wenn Eigentum durch Maßnahmen eines hoheitlich durchgeführten Straßenbaus verletzt wird, können Ansprüche aus Amtshaftung in Betracht kommen (BGH NJW 1976, 1840; NJW 1990, 3195; NJW 1996, 3208).
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Wenn Eigentum durch Maßnahmen eines hoheitlich durchgeführten Straßenbaus verletzt wird, können Ansprüche aus Amtshaftung in Betracht kommen (BGH NJW 1976, 1840; NJW 1990, 3195; NJW 1996, 3208).
  • BGH, 21.03.1991 - III ZR 77/90

    Amtshaftungsanspruch bei Führen eines Rettungswagens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    20 Die eigentliche Zielsetzung der Verhandlungen des Stadtrats mit der Klägerin, auf die es für die Abgrenzung ankommt (BGH NJW 1991, 2954; 1993, 1258, 1259), war die Regelung nachbarrechtlicher Fragen.
  • BGH, 07.03.1986 - V ZR 92/85

    Beeinträchtigung einer Abwasserleitung durch vom Nebengrundstück eingedrungene

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Probleme zwischen der Gemeinde als Straßeneigentümerin und einem Nachbarn wegen grenzüberschreitender Wurzeln regeln sich nach privatem Nachbarrecht (BGHZ 90, 255 = NJW 1984, 2207; BGH NJW 1986, 2640).
  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Probleme zwischen der Gemeinde als Straßeneigentümerin und einem Nachbarn wegen grenzüberschreitender Wurzeln regeln sich nach privatem Nachbarrecht (BGHZ 90, 255 = NJW 1984, 2207; BGH NJW 1986, 2640).
  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Wenn Eigentum durch Maßnahmen eines hoheitlich durchgeführten Straßenbaus verletzt wird, können Ansprüche aus Amtshaftung in Betracht kommen (BGH NJW 1976, 1840; NJW 1990, 3195; NJW 1996, 3208).
  • BGH, 15.11.1990 - III ZR 302/89

    Überprüfung der Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts im Amtshaftungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2005 - 12 U 256/01
    Die Amtshaftung ist aus der persönlichen Haftung des Amtswalters abgeleitet und wird durch Art. 34 Grundgesetz auf den Staat oder die sonstige haftpflichtige Körperschaft übergeleitet, deren Haftung im Außenverhältnis zum Geschädigten mithin an die Stelle der Eigenverantwortlichkeit des Beamten tritt (BGHZ 113, 17, 20).
  • OLG Frankfurt, 06.02.2024 - 9 U 35/23

    Schadenersatz wegen unrechtmäßigem Einkürzen von Bäumen auf Nachbargrundstück -

    Diese Werteinbuße ist nach ebenfalls inzwischen gefestigter einhelliger Rechtsprechung gemäß § 287 ZPO durch den Tatrichter zu schätzen, wobei regelmäßig auf die sogenannte Bewertungsmethode von Koch zurückzugreifen ist (BGH, Urteil vom 25.1.2013 - V ZR 222/12, BGHZ 196, 111 Rn 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5.2.2014 - 13 U 2/12, juris Rn 14; OLG Koblenz, Urteil vom 13.6.1997 - juris Rn 10; OLG Celle, Urteil vom 9.12.1982 - 5 U 69/62, a.a.O.; vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 31.1.2005 - 12 U 256/01, juris Rn 36 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 8.2.2018 - 5 U 109/16, juris Rn 45 ff.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.8.2009 - I-15 U 100/08, juris Rn 43; OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.1.2023 - 12 U 92/22, juris Rn 69; OLG Hamm, Urteil vom 18.2.2002 - 5 U 120/01, NuR 2005, 276 f.).

    Fehlt es trotz der Zerstörung oder Beschädigung eines Baumes an einer bezifferbaren Wertminderung des Grundstückes, etwa weil der Baum sich zwischenzeitlich wieder erholt (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.1.2005 - 12 U 256/01, a.a.O. Rn 40 ff.) oder die Neupflanzung eines jungen Baumes die Funktion des zerstörten übernommen hat (OLG Düsseldorf, Urteil vom 5.8.2009 - I-15 U 100/08 a.a.O. Rn 50 [Sichtschutzfunktion]), so besteht kein Anspruch auf Wertersatz; der reine Liebhaberwert oder eine Art "Schmerzensgeld" sind in diesem Fall nicht ersatzfähig (OLG Frankfurt, Urteil vom 31.1.2005 - 12 U 256/01, a.a.O.).

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