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   OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17817
OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10 (https://dejure.org/2010,17817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.05.2010 - 6 W 50/10 (https://dejure.org/2010,17817)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 6 W 50/10 (https://dejure.org/2010,17817)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 39 GeschmMG, § 42 GeschmMG
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Sequestrationsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Geltendmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 39, 42 GeschmMG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 39; GeschmMG § 42
    Schutzumfang eines Geschmacksmusters; Geltendmachung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Sequestrationsanspruch bei eingetragenem Design (früher Geschmacksmuster)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2011, 66
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 25.01.2010 - 6 W 4/10

    Sequestration von rechtsverletzenden Gegenständen zur Sicherung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10
    Eine solche - der Sicherung des Vernichtungsanspruchs dienende - Anordnung kommt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Beschl. v. 25.1.2010 - 6 W 4/10; veröffentlicht in juris) nur in Betracht, wenn nach den Gesamtumständen die Gefahr besteht, dass der Verletzer nach einem Hinweis auf die Entdeckung der Verletzungshandlung versuchen wird, die Verletzungsgegenstände beiseite zu schaffen und sich dadurch dem Vernichtungsanspruch zu entziehen.
  • OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99

    Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Zurechnung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.05.2010 - 6 W 50/10
    Ein Rechtsanwalt, dem für einen bestimmten Auftrag noch kein Mandat erteilt worden ist, kann grundsätzlich nicht als "Wissensvertreter" im Sinne der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. OLGR 2000, 107) angesehen werden; dies gilt selbst dann, wenn er die Partei ständig berät.
  • BGH, 11.01.2018 - I ZR 187/16

    Prüfung des Schutzumfangs eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters (hier:

    Hat der Verletzer kein vorbekanntes, dem Klagemuster annähernd ähnliches Muster in den Rechtsstreit eingeführt, ist von einem großen Schutzumfang des Klagemusters auszugehen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. Oktober 2008 - 20 U 154/08, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2011, 66; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., § 38 Rn. 34).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2018 - 6 U 24/17

    Schutzumfang eines für Küchenmesser eingetragenen Designs ("Küchenmesser")

    Unterlässt er dies, ist grundsätzlich von einem erweiterten Schutzumfang des Klagemusters auszugehen (vgl. Senat GRUR-RR 2011, 66, Rn. 6; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. V. 21.10.2010 - I-20 U 154/08, juris-Rn. 7; Eichmann/v. Falkenstein/Kühne, DesignG, 5. Aufl., Rn. 34 zu § 38).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2011 - 6 W 17/11

    Darlegungslast bei Eilantrag aus einem nicht eingetragenen

    Dieses Ziel wird allerdings in der Regel nicht zu erreichen sein, weil angesichts der oft unüberschaubaren Vielfalt des Formenschatzes der Antragsgegner - und sei es auf eine vorprozessuale Abmahnung hin - die Möglichkeit haben muss, sich zur Frage der Schutzfähigkeit und des Schutzumfangs zu äußern (vgl. Senat, Beschl. v. 31.5.2010 - 6 W 50/10).
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