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OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 62 StGB, § 67 StGB
Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer Maßregel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unverhältnismäßigkeit der weiteren Vollstreckung einer Maßregel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 67d Abs. 6 S. 1 2. Alt.
Feststellung der Erledigung der Unterbringung aus Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten - rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Marburg, 28.05.2014 - 11 StVK 128/13
- OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14
Papierfundstellen
- StV 2015, 499
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 12.12.2013 - 2 Ws 576/13
Verhältnismäßigkeit langandauernder Unterbringung
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14
Insbesondere hat die Kammer selbst ausgeführt (S.11 des Beschlusses), dass von dem Untergebrachten auch zukünftig keine schwerwiegenden Taten zu erwarten sind, die eine erneute Unterbringung rechtfertigen würden, so dass sie die Voraussetzungen unter denen auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit lediglich eine Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung sinnvoll sein könnte (vgl. hierzu auch OLG Düsseldorf, RuP 2014, 98 = NStZ-RR 2014, 62[Ls]), selbst nicht als gegeben angesehen hat. - OLG Oldenburg, 30.06.2011 - 1 Ws 282/11
Verhältnismäßigkeit der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14
Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338). - OLG Frankfurt, 04.01.2013 - 3 Ws 717/12
Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus nach § 63 StGB im Zusammenhang mit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14
Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338). - OLG Karlsruhe, 06.07.2005 - 2 Ws 72/04
Unterbringung: Erledigung einer lang andauernden Unterbringung in einem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 31.07.2014 - 3 Ws 626/14
Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem 1. Oktober 2014 ein, um der Klinik ausreichend Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. Senat, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 3 Ws 717/12; OLG Oldenburg NStZ-RR 2011, 307; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 338).
- OLG Rostock, 21.09.2016 - 20 Ws 234/16
Maßregelvollstreckung: Erledigungserklärung der Unterbringung in einem …
Die Aussetzung tritt allerdings erst mit Wirkung ab dem 14.10.2016 ein, um der Klinik wenigstens etwas Zeit zur unabdingbaren Vorbereitung der Entlassung zu geben (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.07.2014 - 3 Ws 626/14 - juris - m.w.N.).