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   OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01   

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https://dejure.org/2001,2846
OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01 (https://dejure.org/2001,2846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2001 - 6 W 181/01 (https://dejure.org/2001,2846)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2001 - 6 W 181/01 (https://dejure.org/2001,2846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unlauterer Wettbewerb; Zugabeverordnung; Zugaben; Kopplungsangebot; Wettbewerbsrecht; Unentgeldliche Nebenleistung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2; ; Zugabeverordnung § 1 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrechtliche Wirksamkeit von Zugaben nach Aufhebung der Zugabeverordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2114 (Ls.)
  • NJW-RR 2002, 835
  • MDR 2002, 349
  • GRUR-RR 2002, 30
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01
    Zwar geht nach Auffassung des erkennenden Senats auch von wertvollen, nicht in Gebrauchszusammenhang mit der Hauptleistung stehenden Nebenleistungen nicht immer ein derart hoher Anreiz aus, dass der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher ­ auf dessen Sicht es im Wettbewerbsrecht allgemein ankommt (vgl. BGH WRP 2001, 1286, 1289 ­ Mitwohnzentrale) ­ sich allein hierdurch zu unsachlichen und unüberlegten Kaufentscheidungen bewegen lässt.
  • BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93

    Saustarke Angebote - Kopplungsangebote

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2001 - 6 W 181/01
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verstoßen sogenannte Koppelungsangebote, die nur den Gesamtpreis für die gekoppelten Waren oder Leistungen, nicht aber die Einzelpreise erkennen lassen, jedenfalls dann gegen § 1 UWG, wenn die gekoppelten Leistungen in keinem Gebrauchszusammenhang stehen und der Verkehr die Einzelpreise auch nicht ohne weiteres in Erfahrung bringen kann (vgl. BGH GRUR 96, 363, 364 ­ Saustarke Angebote).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01

    Wettbewerbsverstoß: "Übertriebenes Anlocken" durch Inaussichtstellen eines

    Dies gilt in noch stärkerem Maße Wegfall der genannten beiden Gesetzeswerke, was Zugaben und Rabatte grundsätzlich legitimiere (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Karlsruhe OLG-Report 02, 75, 76 ("das Unlauterkeitskriterium des übertriebenen Anlockens hat grundsätzlich ausgedient"); Fezer a.a.O. 1008; Köhler GRUR 01, 1067 und 1069; Nordemann NJW 01, 2505, 2509; Cordes WRP 01, 867, 870; Berlit a.a.O. 352; Heermann WRP 01, 855, 859; insgesamt zurückhaltend: Berneke WRP 01, 615 und 616, aber den Willen des Gesetzgebers in gleicher Weise feststellend (618)).

    Dieses Gebot der Angebotstransparenz (so schon Fezer a.a.O. 1011; vgl. ferner Berneke a.a.O. 618; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. insbesondere 1402 bis 1404; Cordes a.a.O. 870) führe dazu, dass, um der Gefahr der Preisverschleierung oder der Verschleierung der Werthaltigkeit des gesamten Angebotspaketes zu wehren (vgl. hierzu auch Nordemann a.a.O. 2511; Heermann a.a.O. 864; Berneke a.a.O. 621; Cordes a.a.O. 870; OLG Düsseldorf WRP 01, 711: noch unter der Geltung der ZugabeVO), der Wert der Nebenleistung, wenn er nicht gar nach Markt- oder Durchschnittswert ausgewiesen werden (so Köhler a.a.O. 1071), so doch zumindest den Wert klar und unmissverständlich erkennbar machen müsse (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; Schricker/Henning-Bodewig a.a.O. 1404; so wohl auch Cordes a.a.O. 870; so empfehlend: Berneke a.a.O. 621).

    So soll Sittenwidrigkeit der Beigabe anzunehmen sein, wenn der objektive Wert der Dreingabe oder - mangels Anhaltspunkten - die vom Werbenden selbst geschaffene Werterwartung des angesprochenen Verkehrs in einem Übermaßverhältnis besteht (KG a.a.O. 278; Berneke a.a.O. 618; Berlit a.a.O. 352, 353), was anzunehmen ist, wenn dieser faktische oder erwartbare Wert der Zugabe, und sei es nur durch übertriebene Anpreisung einer in Wahrheit minderwertigen Sache (Berneke a.a.O. 621), den der Hauptsache übersteigt (Cordes a.a.O. 870; vgl. auch Nordemann a.a.O. 2511 - Faustformel: Zugabe maximal Hälfte des Warenwertes; anders: OLG Jena GRUR-RR 02, 32, 33: Höhe der Treueprämie unzulässig, da mit 12, 5 % das Vierfache des vormals nach § 2 RabattG Zulässigen; vgl. auch Heermann a.a.O. 863: Wert und Wertverhältnis bloße Indizien; Berneke a.a.O. 618: objektiver Wert der Vergünstigung oder Verhältnis ihres Wertes zum Wert der Hauptsache für sich genommen keine geeigneten Kriterien; vgl. zu Wertverhältnissen ebenso Senat OLG-Report 00, 433), wenn die attraktive oder - wie hinzuzufügen ist - attraktiv erscheinende Prämie bereits bei niedrigster Umsatzschwelle erreicht werden kann (Berlit a.a.O. 353), oder wenn die Nebenleistung für den Verkehr einen jedenfalls erheblichen Wert darstellt, die Nebenleistung mit der Hauptleistung in keinem Gebrauchszusammenhang steht und der konkrete Wert der Nebenleistung für den Verbraucher nicht hinreichend bestimmbar ist (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31).

    a) Grundsätzlich ist für das Verbot des tatsächlichen Gewährens der in Rede stehenden Nebenleistung nach § 1 UWG kein Raum, zumal eine § 1 Abs. 1 der früheren ZugabeVO entsprechende Regelung fehlt (OLG Frankfurt GRUR-RR 02, 30, 31; vgl. auch HansOLG Hamburg WRP 96, 314, 321, Berufungsentscheidung zu BGH WRP 98, 727 = GRUR 98, 1037 - Schmuck-Set; die Revisionsentscheidung sagt aber - entgegen der Bewertung des Beklagten - zum "Gewähren" nichts aus, da das Berufungsgericht den klägerischen Antrag insoweit abgewiesen hat und nur die dortige Beklagte Revision eingelegt hatte).

  • OLG München, 10.10.2002 - U (K) 2616/02

    Rechtmäßigkeit von Werbung für preisvergünstigte Stromlieferungsverträge deren

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Hamburg, 04.07.2002 - 3 U 79/01

    Zur Frage der wettbewerbswidrigen Form der Wertreklame gemäß § 1 UWG bei der

    Zwar führt die Änderung der Gesetzeslage nicht zu deren unbegrenzter Zulässigkeit, denn die Gesetzesbegründung zur Abschaffung dieser Gesetze verweist ausdrücklich darauf, daß die allgemeinen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften anwendbar bleiben (Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung der Zugabeverordnung und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften vom 15. März 2001, Bundestagsdrucksache 14/5594, Seite 8; so auch OLG Hamburg MD 2002, 361, 363 -Einkaufsgutschein- unter Hinweis auf die Fundstellen bei Nordemann, NJW 2001, 2505, 2509; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2002, 30 -Traumreise gratis).
  • OLG Schleswig, 25.06.2002 - 6 U 88/01

    Wettbewerbsrecht: Wertreklame bei Fahrschule

    Dem Kläger ist darin zuzustimmen, dass von einer zusätzlich zur entgeltlichen Hauptleistung versprochenen unentgeltlichen Nebenleistung mit erheblichem Wert regelmäßig ein hoher Anreiz zum Vertragsabschluss ausgeht, weil damit in besonderer Weise der Eindruck eines außergewöhnlichen Angebots erweckt wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.10.2001 - 6 W 181/01 - Traumreise gratis, GRUR-RR 2002, 30, 31).
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