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   OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01   

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https://dejure.org/2002,5530
OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01 (https://dejure.org/2002,5530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 U 63/01 (https://dejure.org/2002,5530)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 U 63/01 (https://dejure.org/2002,5530)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 651a Abs 2 BGB, § 9 AGBG
    Reisevertrag: Wirksamkeit einer Fremdleistungsklausel

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erhöhung eines Reisepreises; Unangemessene Benachteiligung eines Reisekunden durch eine Klausel

Kurzfassungen/Presse

  • archive.is (Leitsatz)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen/ Preisänderungsklausel/ Fremdleistungsklausel/ Verbandsklage

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1999 - X ZR 122/97

    Leistungsumfang bei einer Pauschalreise (hier: Sportmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01
    Er vermittelt nicht nur Fremdleistungen, sondern übernimmt selbst die Haftung für deren Erfolg, soweit dieser von seinen Leistungen abhängt (BGH NJW 2000, 1188, 1189 m.w.N.).

    Ebenso geht der BGH im Urteil vom 14.12.1999 - X ZR 122/97, NJW 2000, 1188, 1189 - davon aus, dass der Reiseveranstalter, der nicht "eindeutig und ausdrücklich" sein umfassendes Angebot einschränkt, indem er ... auf ein Fremdunternehmen hinweist und dadurch seine Vermittlungstätigkeit zum Ausdruck bringt, durch den Pauschalreisevertrag für die in der Reisebeschreibung genannten Einzelleistungen einzustehen hat.

  • OLG Frankfurt, 26.07.1988 - 6 U 34/87
    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01
    Sie ist deshalb nach § 9 AGBG unwirksam, da sie den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1328; BGH NJW 1992, 3158, 3161 m.w.N.).

    ihrer AGB entspreche den Anforderungen der Entscheidung OLG Frankfurt NJW-RR 1988, 1328.

  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01
    Sie ist deshalb nach § 9 AGBG unwirksam, da sie den Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt (OLG Frankfurt, NJW-RR 1988, 1328; BGH NJW 1992, 3158, 3161 m.w.N.).

    Denn sie stellt die Rechtslage unzutreffend dar und ermutigt auf diese Weise den Verwender bei dem Versuch, begründete Ansprüche unter Hinweis auf die Klauselgestaltung abzuwehren (BGH NJW 1992, 3158, 3161 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 22.11.2001 - 6 U 103/01

    Kein Koppelungsgebot zwischen Preiserhöhungsrecht und Preissenkungsverpflichtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01
    Die Begründung für den Verstoß der beanstandeten Klausel gegen § 9 AGBG ergibt sich aus den Erwägungen des Urteils des OLG Düsseldorf 6 U 103/01 vom 22.11.2001 (RRa 2002, 32 ff.), denen sich der Senat anschließt.
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 93/94

    Geltendmachung der Unterlassung einer inhaltlich nicht teilbaren Klausel;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2002 - 1 U 63/01
    Der Anspruch aus § 13 AGBG unterliegt wegen des öffentlichen Interesses an seiner Durchsetzung der Verwirkung nicht (BGH NJW 1995, 1488).
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