Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5455
OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07 (https://dejure.org/2007,5455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.10.2007 - 19 U 58/07 (https://dejure.org/2007,5455)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Oktober 2007 - 19 U 58/07 (https://dejure.org/2007,5455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 134 InsO, § 143 InsO, § 814 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 32 KO
    Insolvenzanfechtung: Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters bezüglich ausgezahlter Scheingewinne im Rahmen eines Kapitalanlagebetrugs

  • Judicialis

    BGB § 814; ; InsO § 134; ; InsO § 143

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 814; InsO § 134; InsO § 143
    Kein Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters im Fall unentgeltlicher Leistungen des Schuldners in Kenntnis der Nichtschuld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 134, 143; BGB § 814
    Kein anfechtungsrechtlicher Rückgewähranspruch des Insolvenzverwalters hinsichtlich ausgezahlter Scheingewinne im Rahmen eines Anlagebetrugs

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 2426
  • NZI 2008, 100
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.1991 - IX ZR 55/90

    Auszahlung von Scheingewinnen durch einen Anlagevermittler

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07
    Es hat ausgeführt, dass ohne Insolvenzanfechtung einem Rückzahlungsanspruch der Schuldnerin § 814 BGB entgegenstünde (BGHZ 113, 98; WM 1991, 331).

    a) Der BGH hat in seinen Entscheidungen BGHZ 113, 98; WM 1991, 331 in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fällen zu §§ 32 Abs. 1, 37 Abs. 1 KO ausgeführt, der Konkursverwalter könne - abgesehen von der Konkursanfechtung - für die Masse nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen, als dem Gemeinschuldner zustehen.

  • BGH, 29.11.1990 - IX ZR 29/90

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung des Gemeinschuldners

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.10.2007 - 19 U 58/07
    Es hat ausgeführt, dass ohne Insolvenzanfechtung einem Rückzahlungsanspruch der Schuldnerin § 814 BGB entgegenstünde (BGHZ 113, 98; WM 1991, 331).

    a) Der BGH hat in seinen Entscheidungen BGHZ 113, 98; WM 1991, 331 in dem vorliegenden Fall vergleichbaren Fällen zu §§ 32 Abs. 1, 37 Abs. 1 KO ausgeführt, der Konkursverwalter könne - abgesehen von der Konkursanfechtung - für die Masse nicht mehr und keine anderen Rechte beanspruchen, als dem Gemeinschuldner zustehen.

  • BGH, 11.12.2008 - IX ZR 195/07

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Rückgewehr unentgeltlicher Leistungen

    Auch insoweit hat sich das Berufungsgericht auf die noch unter Geltung der Konkursordnung ergangene Rechtsprechung (BGHZ 113, 98, 105 f) gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (so auch OLG Frankfurt am Main ZIP 2007, 2426, 2427 f; OLG Jena ZIP 2008, 1887, 1888; MünchKomm-InsO/Brandes, 2. Aufl. § 96 Rn. 10; HmbKomm-InsO/Rogge, 2. Aufl. § 134 Rn. 37; Biehl NJ 2008, 368, 369, 370).
  • LG Bonn, 29.07.2008 - 3 O 65/08

    Rückgewähr eines Scheingewinns i.R.d. Insolvenzanfechtung; Berücksichtigung von

    Etwaige Gewinne wurden mithin um diesen Betrag gekürzt (vgl. dazu OLG Frankfurt, Urteil v. 31.10.2007, 19 U 58/07 = NZI, 2008, 100 (101)).

    Diese zur Konkursordnung gefällte Entscheidung findet auch bezüglich der Anfechtung unentgeltlicher Zuwendungen nach § 134 InsO Anwendung, da das Normzweckverständnis des § 814 BGB dies gebietet (vgl. OLG Frankfurt, NZI 2008, 100 (101); OLG Thüringen, Urteil v. 11.03.2008, 5 U 551/07, zitiert nach JURIS).

  • OLG Jena, 11.03.2008 - 5 U 551/07

    Rückforderungsansprüche des Insolvenzverwalters bzgl. ausgezahlter Scheingewinne

    Dieses Normzweckverständnis des § 814 BGB, das auch der BGH ausdrücklich für einen Rückgewähranspruch des Konkursverwalters nach §§ 32 Nr. 1, 37 KO vertreten hat (vgl. BGH NJW 1991, 560), gilt, wie das Landgericht nach Auffassung des Senates zu Recht festgestellt hat, auch im Anwendungsbereich der Insolvenzordnung (so auch OLG Frankfurt a.M. ZIP 07, 2426 (2427)).
  • OLG Frankfurt, 29.07.2009 - 23 U 203/08

    Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters: Ermittlung von Scheingewinnen

    Das Landgericht hat sich diesbezüglich auf die noch unter der Geltung der Konkursordnung ergangenen Rechtsprechung gestützt und diese auch nach Inkrafttreten der Insolvenzordnung für anwendbar betrachtet (wie auch Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 11.03.2007, 5 U 551/07, OLG Frankfurt, ZIP 2007, 2426).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht