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   OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15   

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https://dejure.org/2018,9757
OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15 (https://dejure.org/2018,9757)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2018 - 3 U 167/15 (https://dejure.org/2018,9757)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2018 - 3 U 167/15 (https://dejure.org/2018,9757)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Tagesschau vs. Tagesumschau, Werktitelschutz "Tagesschau"

    § 4 MarkenG, § 5 Abs 1 MarkenG, § 5 Abs 3 MarkenG, § 15 Abs 2 MarkenG, § 15 Abs 3 MarkenG
    Markenzeichenschutz: Werktitelschutz für die Fernsehnachrichtensendung "Tagesschau"; Freihaltebedürfnis für die Bezeichnung "Tagesschau"; hoheitliches und öffentliches Handeln der ARD; Verwechslungsfähigkeit der Bezeichnung "Tagesumschau" für ein Internet-Nachrichten- ...

  • damm-legal.de

    "Tagesumschau" verletzt die "Tagesschau" - Werktitelschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung einer Nachrichtenübersicht im Internet unter dem Titel "Tagesumschau"

  • kanzlei.biz

    Nachrichtenportal Tagesumschau verletzt Kennzeichenrechte der Tagesschau

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit der Verbreitung einer Nachrichtenübersicht im Internet unter dem Titel "Tagesumschau"

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Tagesschau vs. Tagesumschau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    "Tagesumschau" verletzt die "Tagesschau" - Werktitelschutz

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Tagesschau genießt Werktitelschutz mit starker Kennzeichnungskraft - Nachrichtenportal Tagesumschau unter Domain tagesumschau.de verletzt Kennzeichenrechte

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Verwechslungsgefahr bei "Tagesumschau" und "Tagesschau"?

  • hoganlovells-blog.de (Kurzinformation)

    "Tagesschau” ist als Werktitel von hinreichender Unterscheidungskraft

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Portal "Tagesumschau" verletzt Rechte der "Tagesschau"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2018, 286
  • MMR 2018, 562
  • K&R 2018, 513
  • afp 2018, 376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (49)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 6/96

    "Wheels Magazine"; Titelschutz einer Zeitschrift

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15
    Insofern hat sich der Verkehr hier - ähnlich wie bei Zeitungs- und Zeitschriftentiteln (vgl. BGH, Urt. v. 16.07.1998, I ZR 6/96, GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine, m.w.N.; ferner BGH, GRUR 2000, 70, 72 - SZENE; Urt. v. 22.09.1999, I ZR 50/97, GRUR 2000, 504, 505 - FACTS) - an Titel gewöhnt, die sich an beschreibende Angaben anlehnen und nur eine geringe Unterscheidungskraft aufweisen.

    An die Unterscheidungskraft von Zeitschriftentiteln werden nur geringe Anforderungen gestellt, weil auf dem Zeitungs- und Zeitschriftenmarkt seit jeher Zeitungen und Zeitschriften unter mehr oder weniger farblosen Gattungsbezeichnungen angeboten werden (BGH, GRUR 02, 176 - Auto Magazin; BGH, GRUR 99, 235, 237 - Wheels Magazine).

    Jedoch besteht ein Werktitelschutz auch im Hinblick auf eine mittelbare Verwechslungsgefahr, wenn von einer über die normale Werktitelfunktion hinausgehenden Kennzeichnungskraft auszugehen ist, was grundsätzlich bei bekannten Titeln in Betracht kommt (BGH, WRP 1999, 186, 188 - Wheels Magazine) und vorliegend in Bezug auf den streitgegenständlichen Werktitel "Tagesschau" zu bejahen ist.

    Zwar dienen Werktitel nach § 5 Abs. 1 und 3 MarkenG im allgemeinen nur der Unterscheidung eines Werkes von einem anderen, ohne einen Hinweis auf den Hersteller oder Inhaber des Werkes und damit auf eine bestimmte betriebliche Herkunft zu geben (vgl. BGH, Urt. v. 26.5.1994 - I ZR 33/92, GRUR 1994, 908, 910 = WRP 1994, 743 - WIR IM SÜDWESTEN; GRUR 1999, 235, 237 - Wheels Magazine, m.w.N.).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 102/10

    Stimmt's?

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15
    Werke im kennzeichenrechtlichen Sinne sind alle immateriellen Arbeitsergebnisse, die als Gegenstand des Rechts- und Geschäftsverkehrs nach der Verkehrsanschauung bezeichnungsfähig sind (vgl. BGH, Urteil vom 24. April 1997, I ZR 44/95, BGHZ 135, 278, 280 - PowerPoint; Urteil vom 22. März 2012, I ZR 102/10, GRUR 2012, 1265Rn. 13 - Stimmt's?, mwN).

    Unterscheidungskraft bezeichnet die Eignung eines Titels, ein Werk als solches zu individualisieren und von einem anderen zu unterscheiden (vgl. BGH, Urteil vom 23. Januar 2003, I ZR 171/00, GRUR 2003, 440, 441 - Winnetous Rückkehr; BGH, Urteil vom 22. März 2012, I ZR 102/10, GRUR 2012, 1265Rn. 19 - Stimmt's?).

    Sie fehlt, wenn sich der Titel nach Wortwahl, Gestaltung und vom Verkehr zugemessener Bedeutung in einer werkbezogenen Inhaltsbeschreibung erschöpft (vgl. BGH, Urteil vom 22. März 2012, I ZR 102/10, GRUR 2012, 1265Rn. 19 - Stimmt's?).

    Auch dass die Nutzer eines Internetportals nach der Lebenserfahrung in aller Regel wissen, wessen Informationsangebot sie gerade in Anspruch nehmen (BGH, Urteil vom 22. März 2012, I ZR 102/10, juris - Stimmt"s?), ändert nichts daran, dass vorliegend insbesondere aufgrund der erheblich gesteigerten Bekanntheit des Werktitels "Tagesschau" und der Ähnlichkeit der bezeichneten Inhalte der Verbraucher, dem bewusst ist, dass es Kooperationen im Nachrichtenbereich gibt, diese aber nicht im Einzelnen kennt, jedenfalls von einer organisatorischen und/oder wirtschaftlichen Verbindung zwischen der ARD und dem Ersteller des unter www.tagesumschau.de abrufbaren Inhalte ausgeht.

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 211/98

    Die ARD unterliegt im Titelstreit - Sat.1 und ProSieben dürfen ihre Nachrichten

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2018 - 3 U 167/15
    Eine solche Gefahr einer unmittelbaren Verwechslung liegt dann vor, wenn aufgrund der Benutzung des angegriffenen Titels die Gefahr besteht, dass der Verkehr den einen Titel für den anderen hält (BGH, Urteil vom 1. März 2001, I ZR 211/98, BGHZ 147, 56, 64 f. - Tagesschau).

    Die Sendung "Tagesschau", welche sich als Nachrichtensendung an den allgemeinen Verkehr wendet, wird seit 1952 ausgestrahlt, u.a. von dem Sender "Das Erste" (welcher umgangssprachlich nach wie vor ganz überwiegend als "ARD" bezeichnet wird); dass sich dieses Format in der Folgezeit zu einer überaus bekannten Sendung mit hohen Einschaltquoten entwickelt hat, lässt sich den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in den am 01.03.2011 ergangenen Entscheidungen Tagesschau" (I ZR 211/98, juris) und "Tagesreport" (I ZR 205/98, juris) entnehmen; insoweit wird auch auf die nachfolgenden Ausführungen unter Ziffer 2 f. (4) verwiesen.

    Der Bundesgerichtshof hat in der nachfolgend ergangenen Entscheidung "Tagesschau" vom 01.03.2001 (I ZR 211/98, juris Rn. 27) sowie in seiner am selben Tag ergangenen Entscheidung "Tagesreport" (I ZR 205/98 - juris Rn. 28) ausgeführt:.

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