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   OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17   

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https://dejure.org/2019,49697
OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17 (https://dejure.org/2019,49697)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.03.2019 - 7 U 132/17 (https://dejure.org/2019,49697)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. März 2019 - 7 U 132/17 (https://dejure.org/2019,49697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 17 Abs 2 S 1 InsO, § 17 Abs 2 S 2 InsO, § 133 Abs 1 S 1 InsO, § 133 Abs 1 S 2 InsO, § 241 Abs 2 BGB
    Zahlungsunfähigkeit bei Nichtzahlung von Ladenmiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 17.12.2015 - IX ZR 61/14

    Insolvenzanfechtung: Beweislast des Anfechtungsgegners und Wirkungen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Infolge des Vermögensabflusses haben die Zahlungen eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne von § 129 Abs. 1 InsO bewirkt (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 17.12.2015, IX ZR 61/14, Rn. 13, juris).

    Der Benachteiligungsvorsatz folgt daraus, dass der Schuldner die Zahlungen im ihm bekannten Stadium der Zahlungsunfähigkeit erbracht hat (vgl. BGH, Urteil 17.12.2015, a.a.O., Rn. 15, juris).

    Der Benachteiligungsvorsatz ist gegeben, wenn der Schuldner bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung gewollt oder als mutmaßliche Folge - sei es auch als unvermeidliche Nebenfolge eines an sich erstrebten anderen Vorteils - erkannt und gebilligt hat (vgl. BGH, Urteil 17.12.2015, a.a.O., Rn. 16, juris).

    Ein Schuldner, der zahlungsunfähig ist und seine Zahlungsunfähigkeit kennt, handelt in aller Regel mit Benachteiligungsvorsatz, weil er weiß, dass sein Vermögen nicht ausreicht, um sämtliche Gläubiger zu befriedigen (vgl. BGH, Urteil 17.12.2015, a.a.O., Rn. 16, juris).

    Zur Feststellung der Zahlungsunfähigkeit gem. § 17 Abs. 2 Satz 1 InsO ist die Aufstellung einer Liquiditätsbilanz entbehrlich, wenn eine Zahlungseinstellung (§ 17 Abs. 2 Satz 2 InsO) die gesetzliche Vermutung der Zahlungsunfähigkeit begründet (vgl. BGH, Urteil 17.12.2015, a.a.O., Rn. 17, juris).

    Eine Zahlungseinstellung wiederum kann aus einem einzelnen, aber auch aus einer Gesamtschau mehrerer darauf hindeutender, in der Rechtsprechung entwickelter Beweisanzeichen gefolgert werden; sind derartige Indizien vorhanden, bedarf es einer darüber hinaus gehenden Darlegung und Feststellung der genauen Höhe der gegen den Schuldner bestehenden Verbindlichkeiten oder einer Unterdeckung von mindestens zehn v.H. nicht (vgl. BGH, Urteil 17.12.2015, a.a.O., Rn. 18, juris).

    aa) Wenn ein Schuldner dem Anfechtungsgegner mitteilt, nicht zahlen zu können, so ist dies ein erhebliches Beweisanzeichen für eine Zahlungseinstellung bzw. Zahlungsunfähigkeit i.S.d. § 17 Abs. 2 InsO (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 17.12.2015, a.a.O., Rn. 20, juris).

  • BGH, 12.02.2015 - IX ZR 180/12

    Insolvenzanfechtung: Beweisanzeichen der Schuldnerkenntnis von seiner

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Zwar kann in einem Fall des gleichwertigen Leistungsaustauschs die dadurch eingetretene mittelbare Gläubigerbenachteiligung dem Schuldner nicht bewusst geworden sein (BGH, Urteil vom 12.2.2015, IX ZR 180/12, Rn. 21, juris).

    Es fehlt für die Annahme einer bargeschäftsähnlichen Lage an dem für das Bargeschäft erforderlichen unmittelbaren Austausch zwischen Leistung und Gegenleistung (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 12.2.2015, a.a.O.).

  • LG Hamburg, 11.10.2017 - 331 O 10/17

    Rückgewährklage des Insolvenzverwalters nach Insolvenzanfechtung: Indiztatsachen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.10.2017, Az. 331 O 10/17, wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts vom 11.10.2017 (Az.: 331 O 10/17) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03

    Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Nach dem BGH begründet bereits dieser Umstand regelmäßig ein Indiz für eine Zahlungseinstellung (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2006, IX ZR 228/03, Rn. 28, juris).
  • BGH, 18.07.2013 - IX ZR 143/12

    Insolvenzanfechtung: Feststellung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund von Indizien

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Weiter fällt im Streitfall bei der Bewertung ins Gewicht, dass die Forderung der Beklagten im Hinblick auf den Geschäftsbetrieb des Schuldners existenzielle Bedeutung hatte, weil ohne Mietvertrag der ... Betrieb (in dieser Filiale) nicht aufrechtzuerhalten gewesen wäre (vgl. zu diesem Beweisanzeichen: BGH, Urteil vom 18.7.2013, IX ZR 143/12, Rn. 12, juris).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 174/15

    Insolvenzanfechtung einer kongruenten Leistungen: Indizien für eine erkennbare

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Irrtümer hinsichtlich der rechtlichen Einordnung der unstreitigen tatsächlichen Geschehnisse gehen zu Lasten des Anfechtungsgegners (BGH, Urteil vom 9.6.2016, IX ZR 174/15, juris).
  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 239/09

    Gläubigerkenntnis bei Insolvenzanfechtung von Steuerzahlungen: Widerlegung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Zwar kann eine Zahlungseinstellung auch auf Zahlungsunwilligkeit beruhen (BGH, Urteil vom 15.3.2012, IX ZR 239/09, Rn. 18, juris).
  • BGH, 04.12.1997 - IX ZR 47/97

    Anforderungen an Nachweis der Benachteiligungsabsicht; Anfechtung von im Zuge von

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Zwar können die subjektiven Voraussetzungen im Einzelfall auch dann ausgeschlossen sein, wenn eine Sanierung mit objektiv unzureichenden Mitteln versucht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 4.12.1997, IX ZR 47/97, juris).
  • BGH, 19.12.2017 - II ZR 88/16

    Insolvenzrecht: BGH lehnt "Bugwellen"-Theorie für Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Zu diesem Zeitpunkt lag bereits eine Zahlungseinstellung i.S.d. § 17 Abs. 2 Satz 2 InsO vor, da eine fällige, existenzielle Verbindlichkeit (Miete) nicht binnen drei Wochen ab Fälligkeit bezahlt worden ist (vgl. hierzu: BGH, Urteil vom 19.12.2017, II ZR 88/16, Rn. 32, juris).
  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.03.2019 - 7 U 132/17
    Die Kenntnis des Benachteiligungsvorsatzes wird gemäß § 133 Abs. 1 Satz 2 InsO vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte (BGH, Urteil vom 7.5.2015, IX ZR 95/14, Rn. 17, juris).
  • BGH, 04.05.2017 - IX ZR 285/16

    Insolvenzanfechtung: Wissen des Anfechtungsgegners um drohende

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

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