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   OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14   

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https://dejure.org/2016,69952
OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,69952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01.12.2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,69952)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 01. Dezember 2016 - 6 U 145/14 (https://dejure.org/2016,69952)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 592 Abs 1 HGB vom 20.04.1972, § 606 aF HGB, § 612 Abs 1 HGB vom 26.11.2001, § 133 BGB, § 157 BGB
    Haftung des Verfrachters für Verlust und Beschädigung von Transportgut: Auslegung eines Seefrachtvertrages mit der Wahl der Anwendung deutschen Rechts hinsichtlich der Bestimmung des Empfängers; Anspruchsgeltendmachung in gewillkürter Prozessstandschaft; Ausschlussfrist ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Seefrachtvertrag zustande gekommen ist

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    See

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Seefrachtvertrag zustande gekommen ist

  • rechtsportal.de

    HGB § 606 a.F.; BGB § 164
    Abweisung der Klage auf Schadensersatz wegen Verlustes und Beschädigung von Rohren auf einem Seetransport, da zwischen den Parteien des Rechtsstreits kein Seefrachtvertrag zustande gekommen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 06.11.2012 - VI ZR 174/11

    Geschäftsherrn-/Verrichtungsgehilfenverhältnis zwischen konzernangehörigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Denn Ziel der Aufgabenübertragung auf ein unabhängig handelndes, wenn auch gesellschaftsrechtlich verbundenes Unternehmen ist es i.d.R. gerade, andere Teile des Konzerns zu entlasten (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 16 - zitiert nach juris).

    Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung erbracht wird, wobei das Weisungsrecht nicht ins Einzelne zu gehen braucht und es als ausreichend angesehen wird, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 15; MDR 2012, 1483 Tz 44 f. d. Fall der Weisungsgebundenheit nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; ZIP 1989, 830 Tz 26 - zitiert nach juris) .

  • BGH, 21.10.2008 - XI ZR 466/07

    Zur Hemmung der Verjährung infolge Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Diese Ausführungen halten möglicherweise bereits den (unterhalb der Frage ausreichender "Substantiierung" bzw. der Schlüssigkeit anzusiedelnden, vgl. BGH NJW 1967, 2210) Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des Streitgegenstandes i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht Stand (vgl. dazu allg. BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ff. - zitiert nach beck-online; NJW 2001, 305 (307) - jeweils i.Z.m. Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsanträge).

    Die Lage stellt sich insoweit möglicherweise aus Sicht der Beklagten nicht anders dar, als wenn bei einem Zwei personenverhältnis in einem Mahnbescheid diverse Forderungspositionen zusammengefasst werden, ohne dass im Einzelnen spezifiziert wird, um welche konkreten Forderungen es geht (vgl. dazu allg. die bereits zitierten Entscheidungen BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ; NJW 2001, 305 (307)).

  • BGH, 17.10.2000 - XI ZR 312/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Zustellung eines Mahnbescheids

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Diese Ausführungen halten möglicherweise bereits den (unterhalb der Frage ausreichender "Substantiierung" bzw. der Schlüssigkeit anzusiedelnden, vgl. BGH NJW 1967, 2210) Anforderungen an eine hinreichende Individualisierung des Streitgegenstandes i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO nicht Stand (vgl. dazu allg. BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ff. - zitiert nach beck-online; NJW 2001, 305 (307) - jeweils i.Z.m. Verjährungshemmung durch Mahnbescheidsanträge).

    Die Lage stellt sich insoweit möglicherweise aus Sicht der Beklagten nicht anders dar, als wenn bei einem Zwei personenverhältnis in einem Mahnbescheid diverse Forderungspositionen zusammengefasst werden, ohne dass im Einzelnen spezifiziert wird, um welche konkreten Forderungen es geht (vgl. dazu allg. die bereits zitierten Entscheidungen BGH NJW 2009, 56 Tz 17 ; NJW 2001, 305 (307)).

  • BGH, 25.04.2012 - I ZR 105/10

    DAS GROSSE RÄTSELHEFT

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung erbracht wird, wobei das Weisungsrecht nicht ins Einzelne zu gehen braucht und es als ausreichend angesehen wird, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 15; MDR 2012, 1483 Tz 44 f. d. Fall der Weisungsgebundenheit nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; ZIP 1989, 830 Tz 26 - zitiert nach juris) .
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 212/06

    Transportrecht - Beweislast bei Beschädigung des Transportgutes

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Zwar hat der Bundesgerichtshof in einer früheren Entscheidung (vgl. NJW-RR 2009, 1482, insbes. Tz 34 ff. - zitiert nach beck-online) ausgeführt, dass bereits der Umstand, dass ein Schiff mit unzureichend gesicherter Ladung einen Hafen verlasse, für ein grobes Organisationsverschulden im Unternehmen des Verfrachters sprechen könne.
  • BGH, 06.10.1978 - I ZR 103/76

    Wirksamkeit einer Forderungsabtretung - Wirksamwerden der Vornahme von

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prozessstandschaft von Anfang an durch eine wirksame Ermächtigung gedeckt ist; das nachträgliche Einverständnis des Berechtigten mit der Prozessführung wirkt nicht analog § 185 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Klagerhebung zurück (vgl. BGH NJW-RR 1993, 669 Tz 30 - zitiert nach juris; WM 1978, 1406; NJW 1958, 338).
  • BGH, 28.02.1989 - XI ZR 70/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Entscheidend ist, ob die Tätigkeit in einer organisatorisch abhängigen Stellung erbracht wird, wobei das Weisungsrecht nicht ins Einzelne zu gehen braucht und es als ausreichend angesehen wird, wenn der Geschäftsherr die Tätigkeit des Handelnden jederzeit beschränken oder entziehen oder nach Zeit und Umfang bestimmen kann (vgl. BGH VersR 2013, 203 Tz 15; MDR 2012, 1483 Tz 44 f. d. Fall der Weisungsgebundenheit nach Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags; ZIP 1989, 830 Tz 26 - zitiert nach juris) .
  • BGH, 05.05.2011 - III ZR 305/09

    Entschädigungsanspruch bei Zurückweisung eines Antrags des Ehemanns der

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Die verjährungsunterbrechende Wirkung der gewillkürten Prozessstandschaft tritt im Übrigen erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offengelegt wird oder offensichtlich ist (vgl. BGH NVwZ 2011, 1150 Tz 35 - zitiert nach beck-online; NJW-RR 2002, 20 (22); NJW 1985, 1826 Tz 21 - zitiert nach juris).
  • BGH, 26.11.1957 - VIII ZR 70/57
    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Voraussetzung dafür ist aber, dass die Prozessstandschaft von Anfang an durch eine wirksame Ermächtigung gedeckt ist; das nachträgliche Einverständnis des Berechtigten mit der Prozessführung wirkt nicht analog § 185 Abs. 2 ZPO auf den Zeitpunkt der Klagerhebung zurück (vgl. BGH NJW-RR 1993, 669 Tz 30 - zitiert nach juris; WM 1978, 1406; NJW 1958, 338).
  • BGH, 20.12.1982 - II ZR 28/82

    Beginn der Ausschlußfrist des § 612 HGB

    Auszug aus OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14
    Damit ist für den Beginn der Frist des § 612 HGB a.F. - nicht anders als bei einem Totalverlust - derjenige Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Güter bei ordnungsgemäßer Durchführung des Vertrags hätten ausgeliefert werden müssen (vgl. allg. BGH NJW 1983, 1264; Rabe, Seehandelsrecht, 4. Aufl., § 612 Rn 6 - jeweils zum Fall des Totalverlustes).
  • BGH, 03.03.1993 - IV ZR 267/91

    Wahrung der Ausschlußfrist bei Eintritt des Versicherungsfalls und

  • BGH, 18.06.1985 - VI ZR 234/83

    Klinikhaftung bei Chefarztvertrag -Unterversorgung der Anästhesie

  • BGH, 07.07.2008 - II ZR 26/07

    Prozessfortführung durch Insolvenzverwalter in gewillkürter Prozessstandschaft

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 408/94

    Anforderungen an die organisatorischen Vorkehrungen bei einem Gefahrguttransport

  • BGH, 28.04.1987 - VI ZR 127/86

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Kinderspielplatzes

  • BGH, 22.05.1967 - II ZR 87/65

    Unterbrechung der Verjährung durch unsubstantiierte Klageerhebung

  • BGH, 17.01.1989 - VI ZR 186/88

    Übertragung der Wegereinigung auf einen Dritten in einer Wohnungseigentumsanlage

  • BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83

    Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der

  • BGH, 16.09.1999 - VII ZR 385/98

    Unterbrechung der Verjährung durch Maßnahme eines Prozeßstandschafters

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

  • BGH, 09.12.2010 - III ZR 56/10

    Verjährungshemmung: Unzulässige Klage des Zessionars nach Abtretung der

  • OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11

    Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer

  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 332/89

    Vereinbarung einer Verschiffungszeit als Fixgeschäft

  • OLG Hamburg, 23.02.1995 - 6 U 252/94
  • BGH, 10.12.2004 - V ZR 120/04

    Anforderungen an den Nachweis der Erbenstellung; Widerlegung der

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 23 U 218/02

    Zur Wirksamkeit und den Folgen der Voll- und Vertretungsmacht nach italienischem

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

  • BGH, 26.04.1990 - VII ZR 218/89

    Maßgebliches Recht für die Vertretungsmacht eines ständigen Vertreters einer

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

  • OLG Hamburg, 09.07.1992 - 6 U 57/92

    Auslieferungsanspruch; Verfrachter; Seefrachtvertrag; Hafen; Schiffsfracht;

  • OLG Hamburg, 16.12.2021 - 6 U 21/21

    Verjährung von Freistellungsansprüchen von weiter auflaufenden Lager- und

    Ist - wie im Streitfall - ein bestimmter Liefertermin nicht vereinbart, dann ist dieser im Wege der Vertragsauslegung zu bestimmen, und zwar dahin, dass die Ware binnen angemessener, für den Transport üblicherweise zu veranschlagender Zeit abzuliefern war (vgl. Urteil des Senats vom 01.12.2016 - 6 U 145/14 -, Rn. 82, juris).
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