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   OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02   

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OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02 (https://dejure.org/2002,3967)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.10.2002 - 5 U 43/02 (https://dejure.org/2002,3967)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 5 U 43/02 (https://dejure.org/2002,3967)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung einer Pressemeldung unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Werbung, eines wettbewerbswidrigen Vorspann- oder Kopplungsangebots oder einer irreführenden Werbung

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; GG Art. 2; ; GG Art. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2, Art. 5; UWG § 1 § 3 § 13 Abs. 5
    Wettbewerbswidrigkeit der Aussage "Bringt die Kinder durch den Winter"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • prewest.de PDF (Leitsatz)

    §§ 3, 1 UWG; Art. 2, Art. 5 GG
    Wettbewerb - UNICEF-Aktion Bringt die Kinder durch den Winter

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 407
  • MDR 2003, 706
  • GRUR-RR 2003, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96

    Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Denn der Gesetzeszweck des § 13 Abs. 5 UWG, Betroffene und Gerichte vor der Belastung durch missbräuchlich geltend gemachte Unterlassungsansprüche zu schützen, würde in sein Gegenteil verkehrt, wenn die Voraussetzungen dieser Vorschrift auch dann - gegebenenfalls unter aufwendiger Erhebung von Beweisen - geprüft werden müssten, wenn bereits die Rechtsprüfung ergibt, dass die Klage unbegründet ist (BGH GRUR 99, 509 - Vorratslücken).
  • BGH, 16.01.1976 - I ZR 32/75

    Unicef-Grußkarten

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 - Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 09.02.1995 - I ZR 44/93

    Arbeitsplätze bei uns - Gefühlsbetonte Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Es kommt also darauf an, ob der Kunde durch seine Entschließung unter Ausnutzung seiner Gefühle in einer dem Leitbild des Leistungswettbewerbs widersprechenden Weise unsachlich beeinflusst wird (BGH GRUR 95, 742 ff - Arbeitsplätze bei uns).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 113/89

    Biowerbung mit Fahrpreiserstattung - Umweltbezogene Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 - Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 29.11.1990 - I ZR 241/88

    Tageseinnahme für Mitarbeiter - Gefühlsbetonte Werbung; psychologischer Kaufzwang

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 - Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 12.03.1987 - I ZR 40/85

    McHappy-Tag

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Bei der Erweckung des Kaufinteresses aus sozialem Verantwortungsgefühl, Hilfsbereitschaft oder Mitleid ist die Wettbewerbswidrigkeit nach ständiger Rechtsprechung des BGH allerdings dann zu bejahen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem in der Werbung angesprochenen sozialen Engagement und der beworbenen Ware nicht besteht, wenn vielmehr zielbewusst und planmäßig an die soziale Hilfsbereitschaft appelliert wird, um diese im eigenen wirtschaftlichen Interesse als entscheidende Kaufmotivation auszunutzen (vgl. BGH GRUR 1976, 308, 309 f. UNICEF-Grußkarten; BGH GRUR 1987, 534, 535 - McHappy-Tag; BGHZ 112, 311, 314 - Biowerbung mit Fahrpreiserstattung; BGH GRUR 1991, 545 - Tageseinnahme für Mitarbeiter).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Dabei bedarf es im vorliegenden Rechtsstreit keiner Entscheidung, ob der Verfügungsantrag - wie es das Landgericht gesehen hat - vor allem im Hinblick auf die erst nach Antragstellung ergangene BGH-Entscheidung "Missbräuchliche Mehrfachabmahnung" (BGH WRP 02, 320 ff - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung) im Sinne von § 13 Abs. 5 UWG rechtsmissbräuchlich verfolgt wird und deshalb bereits unzulässig ist.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Jahr 2002 in seiner Entscheidung "Tierfreundliche Mode" (BVerfG WRP 02, 430 ff) auf die besondere Bedeutung der nach Art. 5 GG geschützten Meinungsfreiheit auch bei der Ausfüllung wettbewerbsrechtlicher Generalklauseln, insbesondere im Rahmen von § 1 UWG hingewiesen.
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    cc) Danach besteht im Falle der Kopplung eines Absatzgeschäftes mit einem sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Engagement weder aufgrund des Verbots einer unangemessenen unsachlichen Einflussnahme auf Marktteilnehmer (§§ 3, 4 Nr. 1 UWG) noch unter dem Gesichtspunkt der irreführenden Werbung (§§ 3, 5 UWG) eine allgemeine Verpflichtung des Unternehmens, über die Art und Weise der Unterstützung oder die Höhe bzw. den Wert der Zuwendung aufzuklären (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 51, 52; Fezer/Steinbeck aaO § 4-1 Rdn. 370; Gloy/Loschelder/Hasselblatt, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 63 Rdn. 67; Harte/Henning/Stuckel, UWG, § 4 Nr. 1 Rdn. 109; Hartwig, GRUR 2003, 924, 927; Günther/Beyerlein, WRP 2004, 1142, 1144; für weitergehende Informationspflichten: Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 UWG Rdn. 1.165; Seichter in Ullmann aaO § 4 Nr. 1 Rdn. 116; Nordemann/Dustmann, Festschrift Tilmann, 2003, S. 207, 217; offengelassen von Lindacher, Festschrift Tilmann, 2003, S. 195, 205).
  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 97/04

    Regenwaldprojekt II

    cc) Danach besteht im Falle der Kopplung eines Absatzgeschäftes mit einem sozialen, kulturellen, sportlichen oder ökologischen Engagement weder aufgrund des Verbots unangemessener unsachlicher Einflussnahme auf Marktteilnehmer (§§ 3, 4 Nr. 1 UWG) noch unter dem Gesichtspunkt der irreführenden Werbung (§§ 3, 5 UWG) eine allgemeine Verpflichtung des Unternehmens, über die Art und Weise der Unterstützung oder die Höhe bzw. den Wert der Zuwendung aufzuklären (OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 51, 52; Fezer/Steinbeck aaO § 4-1 Rdn. 370; Gloy/Loschelder/Hasselblatt, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 3. Aufl., § 63 Rdn. 67; Harte/Henning/Stuckel, UWG, § 4 Nr. 1 Rdn. 109; Hartwig, GRUR 2003, 924, 927; Günther/Beyerlein, WRP 2004, 1142, 1144; für weitergehende Informationspflichten: Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm aaO § 4 UWG Rdn. 1.165; Seichter in Ullmann aaO § 4 Nr. 1 Rdn. 116; Nordemann/Dustmann, Festschrift Tilmann, 2003, S. 207, 217; offengelassen von Lindacher, Festschrift Tilmann, 2003, S. 195, 205).

    In diesem Fall liegt ein Verstoß gegen § 5 UWG vor (vgl. BGH, Urt. v. 26.10.2006 - I ZR 33/04 - Regenwaldprojekt I; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 51, 52; Fezer/Steinbeck aaO § 4-1 Rdn. 372; Harte/Henning/Stuckel aaO § 4 Nr. 1 Rdn. 108).

  • OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02

    Kindernothilfe

    Hierzu hatte der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 02.10.2002 in dem Rechtsstreit 5 U 43/02 (GRUR-RR 03, 51 - Bringt die Kinder durch den Winter) ausgeführt:.

    Dies kann - hierauf hatte der Senat in der oben genannten Entscheidung ebenfalls ausdrücklich hingewiesen (Senat GRUR-RR 03, 51, 52) - z.B. dann der Fall sein, wenn das Unternehmen entgegen seiner Ankündigung den Hilfsbeitrag nicht abführt oder der für jeden Artikel abgezogene finanzielle Anteil derart gering ist, dass entgegen der hervorgerufenen berechtigten Verbrauchererwartung hierdurch eine nennenswerte Unterstützung des sozialen Hilfszwecks nicht erreicht werden kann.

  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

    Die Verfügungsbeklagte ist auch nicht verpflichtet, den von ihr intern kalkulierten Förderbeitrag pro Packung anzuzeigen (vgl. Steinbeck, a.a.O., § 4 - 1 Rn. 370; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 51 - Bringt die Kinder durch den Winter; BGH, Urteile vom 26.10.2006, I ZR 33/04 und I ZR 97/04, zitiert nach der Pressemitteilung des BGH Nr. 147/2006 = AG 5 = Bl. 57 d. A.).
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