Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05   

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OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05 (https://dejure.org/2006,6857)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.11.2006 - 3 U 256/05 (https://dejure.org/2006,6857)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. November 2006 - 3 U 256/05 (https://dejure.org/2006,6857)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "0,00 EURO Offensive!"

    Zur Irreführung durch eine (animierte) Internet-Bannerwerbung für DSL-Komplettangebote.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Irreführung durch eine Internet-Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot; Voraussetzungen für eine irrtumsausschließende Aufklärung durch Verlinkung; Irreführung des Verbrauchers durch eine Bannerwerbung mit dem Slogan "0,00 EURO Offensive!" bei tatsächlich anfallenden ...

  • kanzlei.biz

    Irreführung durch eine Bannerwerbung für ein DSL-Komplettangebot

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3; ; UWG § 5; ; ZPO § 929 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3 § 4 Nr. 1, Nr. 4 § 5; ZPO § 929 Abs. 2
    Irreführende Internetwerbung für DSL-Komplettangebot ["Starterpaket"] aus T-DSL-Anschluss und DSL-Zugangstarif

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2007, 265
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02

    Internet-Versandhandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    a) Ob eine Werbung irreführende Angaben enthält, bestimmt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Werbung auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht (BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel).

    Für die Bestimmung des Verkehrsverständnisses ist auf einen situationsadäquat durchschnittlich aufmerksamen, informierten und verständigen Verbraucher abzustellen, der der Werbung die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (BGH GRUR 2005, 690, 691 - Internet-Versandhandel m.w.N.).

    Diese Grundsätze gelten auch für die Werbung im Internet in entsprechender Weise (BGH GRUR 2005, 690, 692 - Internet-Versandhandel m.w.N.).

    Aus dem gleichen Grund führt auch die Entscheidung "Internetversandhandel" (BGH GRUR 2005, 690) zu keinem anderen Ergebnis.

  • OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 271/05

    Markenrecht: Verwechslungsgefahr zwischen der Unternehmensbezeichnung Das

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist (vgl. auch Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).

    Wird eine Beschlussverfügung im Widerspruchsverfahren abgeändert bestätigt, so ist eine erneute Vollziehung nach zutreffender überwiegender Meinung nicht erforderlich, wenn die Abänderung gegenüber dem früheren Verbot "unwesentlich" ist, d. h. entweder nur eine Klarstellung oder nur eine Beschränkung des Verbots erfolgt ist ( Senat, Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05 m.w.N.) - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738; Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Auflage, Kap. 61 Rz. 10; Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, § 929 ZPO Rz. 7; Zöller-Vollkommer, a. a. O. § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. Nw.).

  • BGH, 02.06.2005 - I ZR 252/02

    Aktivierungskosten II

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Da auch die abstrakt formulierten Merkmale eines ansonsten auf die konkrete Verletzungsform bezogenen Antrags die Funktion haben, den Kreis der Varianten näher zu bestimmen, die von dem Verbot als kerngleiche Verletzungsformen erfasst sein sollen (vgl. BGH GRUR 2006, 164, 165 - Aktivierungskosten II), müssen nach Auffassung des Senats auch dann, wenn der Antrag ansonsten die konkrete Verletzungsform in Bezug nimmt, diese abstrakt formulierten Merkmale das Charakteristische der konkreten Verletzungsform erfassen.
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von den Antragsgegnern in erster Instanz angeführten die Entscheidung "Internet-Reservierungssystem" des BGH (GRUR 2003, 889 ff.).
  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 222/02

    Epson-Tinte

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Die Antragsgegner können sich auch nicht auf die Entscheidung BGH I ZR 222/02 vom 16.12.2004 (GRUR 2005, 438 - Epson-Tinte) stützen.
  • OLG Hamburg, 12.05.2005 - 3 U 170/04

    Highspeed-Internet für 0 Euro

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Auch die Konkretisierung der Anträge im Rahmen des Widerspruchsverfahrens, die Eingang in die Verurteilung durch das Landgericht gefunden haben, genügte den Anforderungen an eine korrekte Antragsfassung, wie sie der Senat gegenüber den Parteien bereits im Urteil vom 12.5.2005 (3 U 170/04) erläutert hat, noch nicht hinreichend.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Zwar wird der Streitgegenstand einer auf Irreführung gestützten Klage durch die Behauptung einer bestimmten Fehlvorstellung eingegrenzt (BGH GRUR 2001, 181, 182 - dentalästhetika).
  • OLG Köln, 17.01.2002 - 6 W 114/01

    UWG -Recht; Erneute Vollziehung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urt. v. 2.11.2006, 3 U 271/05 m.w.N.) - in Übereinstimmung mit der zutreffenden überwiegenden Meinung - gehören zur zweiten Alternative alle die Fälle, in denen im Widerspruchs- und/oder Berufungsverfahren ausgrenzbare Verbotseinschränkungen gegenüber der Beschlussverfügung erfolgen (OLG Düsseldorf WRP 1983, 411; OLG Frankfurt WRP 1991, 405; OLG Hamm WRP 1981, 222; OLG Koblenz; OLG Köln WRP 1987, 669, WRP 2002, 738; Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 4. Auflage, Kap. 61 Rz. 10; Wieczorek-Thümmel, ZPO, 3. Auflage, § 929 ZPO Rz. 7; Zöller-Vollkommer, a. a. O. § 929 ZPO Rz. 7, 15 - jeweils m. w. Nw.).
  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Die Amtszustellung von Urteils-Unterlassungsverfügungen genügt nach h. M. für die Vollziehung nicht (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; HansOLG Hamburg WRP 1997, 53), ausreichend ist aber die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, ohne dass noch Vollstreckungsmaßnahmen hinzutreten müssen.
  • OLG Hamburg, 24.10.1996 - 3 U 106/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 02.11.2006 - 3 U 256/05
    Die Amtszustellung von Urteils-Unterlassungsverfügungen genügt nach h. M. für die Vollziehung nicht (BGH GRUR 1993, 415 - Straßenverengung; HansOLG Hamburg WRP 1997, 53), ausreichend ist aber die Zustellung an den Schuldner im Parteibetrieb, ohne dass noch Vollstreckungsmaßnahmen hinzutreten müssen.
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1996 - 6 U 42/96
  • BAG, 18.09.2007 - 9 AZR 672/06

    Konkurrentenklage - Justizgewährleistungsanspruch

    (c) Es kann dahinstehen, ob allein die Zustellung einer Unterlassungsverfügung im Parteibetrieb als Vollziehung genügt oder zusätzlich noch eine Ordnungsmittelandrohung im Titel notwendig ist (vgl. zum Meinungsstand BGH 13. April 1989 - IX ZR 148/88 - Rn. 27, NJW 1990, 122; OLG Hamburg 2. November 2006 - 3 U 256/05 - Rn. 62; BGH 2. November 1995 - IX ZR 141/94 - Rn. 16, BGHZ 131, 141).
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