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   OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99   

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https://dejure.org/2000,9612
OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99 (https://dejure.org/2000,9612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2000 - 7 U 69/99 (https://dejure.org/2000,9612)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2000 - 7 U 69/99 (https://dejure.org/2000,9612)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1292
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamburg, 31.10.1991 - 3 U 22/91

    Nazi-Sekte

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2000 - 7 U 69/99
    Letztlich wird das gefundene Ergebnis durch die Entscheidung des 3. Zivilsenates bestätigt, wonach die Deutschen Unitarier als "Nazi-Sekte" bezeichnet werden dürfen (OLG Hamburg, NJW 1992, 2035).
  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als "Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung" stellt eine Meinungsäußerung dar (OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2000 - 7 U 69/99, Rn. 4 ff.).
  • OLG Hamburg, 14.03.2024 - 15 U 132/22

    Besteht zwischen Fluggastrechteportalen und von deren Angeboten erfassten

    Maßgeblich für die Beurteilung der Zulässigkeit einer Meinungsäußerung ist, ob sie auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage, sog. Anknüpfungstatsachen, beruht (vgl. dazu: EGMR, Urt. v. 20.09.2018 - 3682/10, NJW 2019, 1127, Rn. 34 - "Annen/Deutschland Nr. 2"; BGH, Urt. v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, GRUR 2016, 855, Rn. 36 - "www.jameda.de"; OLG Hamburg, Beschl. v. 03.03.2000 - 7 U 69/99, NJW-RR 2000, 1292, 1293).
  • OLG Frankfurt, 16.09.2015 - 16 W 47/15

    Maßstäbe der Störerhaftung von Host-Providern können nicht auf Registrare

    Dies lässt sich jedoch nur unter Würdigung des gesamten Kontextes beurteilen, in dem die Äußerungen aufgestellt sind [vgl. BVerwG Urt. vom 29.6.2006 - 2 WD 26/05 - Rn. 61 ff; BVerfG Beschl. v. 17.12.2002 - I BvR 755/99 -Rn. 19 ff; OLG Düsseldorf Urt. v. 8.11.2006 - 15 U 100/06 - Rn. 18 ff; OLK Köln Urt. v. 17.5.2005 - 15 U 211/04 - Rn- 19 ff; OLG Hamburg Beschl. v. 3.3.2000 - 7 U 69/99].
  • BVerfG, 31.08.2000 - 1 BvR 826/00

    Verfassungsrechtlich tragfähige Ablehnung der Bewertung einer Äußerung als

    gegen den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 3. März 2000 - 7 U 69/99 -.
  • LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

    Dabei ist das Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich die Meinung stützen kann, ein maßgebliches Kriterium dafür, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 00, 1292).
  • LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12

    Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung

    Dabei ist das Fehlen tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich die Meinung stützen kann, ein maßgebliches Kriterium dafür, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten ist (vgl. OLG Hamburg, NJW-RR 00, 1292).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 485/05

    Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,

    (Soehring , Rdnr. 20.9, vgl. auch OLG Hamburg NJW-RR 2000, 1292, 1293 - zur Zulässigkeit der Äußerung " Multifunktionär mit einschlägiger brauner Sektenerfahrung").
  • LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 219/17

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht einer Journalistin und Schriftstellerin:

    Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (BVerfG, Beschluss vom 10.10.1995, 1 BvR 1476/91 - Soldaten sind Mörder , Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8; Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9).
  • OLG Frankfurt, 11.10.2012 - 16 U 25/12

    Abrenzung Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung

    Der Kläger verweist insoweit auf die von dem Landgericht zitierte Entscheidung des OLG Hamburg vom 3. März 2000 (= NJW-RR 2000, 1292), wonach das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte, auf die sich eine Meinung stützen könne, ein maßgebliches Kriterium für die Frage darstelle, ob die Grenze zur Schmähkritik überschritten sei.
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 553/17

    Recht der Medienberichterstattung: Anspruch auf Unterlassung einer

    Die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenze aber zum einen im Fall der Schmähkritik (BVerfG, a.a.O., Juris Rn. 3c m.w.Nw.), zum anderen dort, wo es für eine bestimmte und einen anderen belastende Meinung schlechthin keine tatsächlichen Bezugspunkte gibt (BGH, Urteil vom 18.06.1974, VI ZR 16/73 - Deutschland-Stiftung , Juris Rn. 25; HansOLG Beschluss vom 03.03.2000, 7 U 69/99, Juris Rn. 8; Soehring, Presserecht, 5. Auflage 2013, § 20 Rn. 9).
  • LG Hamburg, 19.01.2007 - 324 O 283/06

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts sowie des Unternehmenspersönlichkeitsrechts,

  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 554/17

    Unternehmenspersönlichkeitsrecht: Ansprüche im Zusammenhang mit einer

  • LG Frankfurt/Main, 22.12.2011 - 3 O 325/11

    Meinungsfreiheit: Meinungsäußerung hinsichtlich eines Artikels eines Journalisten

  • LG Hamburg, 28.12.2007 - 324 O 754/07

    Berichterstattung: Unterlassung der Äußerung des Verdachts der Zusammenarbeit

  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2006 - 3 O 498/05

    Diffamierende Kritik, die einen anderen in die Nähe nationalsozialistischen,

  • LG Nürnberg-Fürth, 08.02.2013 - 13 O 9589/12

    Streit um den Film "Wir weigern uns Feinde zu sein"

  • LG Hamburg, 02.01.2009 - 324 O 424/08
  • LG Hamburg, 13.06.2008 - 324 O 585/07

    "Kapitalist" und "Erpresser" sind zulässige Meinungsäußerungen

  • LG Hamburg, 30.11.2007 - 324 O 651/07

    Unterlassungsansprüche bei persönlichkeitsrechtsverletzender

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