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   OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19   

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https://dejure.org/2020,6480
OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19 (https://dejure.org/2020,6480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2020 - 7 U 63/19 (https://dejure.org/2020,6480)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2020 - 7 U 63/19 (https://dejure.org/2020,6480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 GG, § 823 BGB, § 1004 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Glaubhaftmachung der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung durch zwei eidesstattliche Versicherungen; Haftung bei Verbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung im Internet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Presserechtliches Verfügungsverfahren Unterlassung eines im Internet veröffentlichten Videobeitrags Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de

    Presserechtliches Verfügungsverfahren; Unterlassung eines im Internet veröffentlichten Videobeitrags; Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2020, 229
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Eine Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts ist nur dann rechtswidrig, wenn das Schutzinteresse des Betroffenen die schutzwürdigen Belange der anderen Seite überwiegt (BGH, U. v. 18.9.2012 - VI ZR 291/10 - NJW 2012, 3645 [Rz.15] mit weiteren Nachweisen).

    Bei der Abwägung sind insbesondere der Beitrag zu einer Debatte von allgemeinem Interesse, die Bekanntheit der betroffenen Person und der Gegenstand der Berichterstattung, das frühere Verhalten der betroffenen Person, die Art der Erlangung von Informationen und ihr Wahrheitsgehalt sowie der Inhalt, die Form und die Auswirkungen der Veröffentlichung zu berücksichtigen (vgl. BGH, U. v. 18.9.2012 - VI ZR 291/10 - NJW 2012, 3645 [Rz.17f]).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Es gibt schon keinen Grundsatz, dass ein Verletzter zuerst stets den "tatnächsten" Verletzer in Anspruch nehmen muss (vgl. EuGH, U. v. 13.5.2014 - C-131/12 - juris Rz.82; BGH, U. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06 - juris Rz.13).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14

    Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Allenfalls bei rein technischen Zugangsvermittlern, die als Störer in Anspruch genommen werden sollen, kommt in Betracht, dass vorrangig der unmittelbare Verletzer in Anspruch zu nehmen ist, weil erstere deutlich verletzungsferner sind (BGH, U. v. 26.11.2015 - I ZR 174/14 - juris Rz.82f; BGH, U. v. 26.11.2015 - I ZR 3/14 - juris).
  • OLG Hamburg, 21.01.2020 - 7 U 46/19

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wiedergabe von Vermutungen über die Privatsphäre

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Einen Verdacht, für dessen Richtigkeit gewichtige Indizien sprechen, darf der Berichtende hingegen in entsprechender Weise darstellen (vgl. zu allem Senat, U. v. 21.1.2020 - 7 U 46/19 - nicht veröffentlicht).
  • BGH, 27.03.2007 - VI ZR 101/06

    Störerhaftung von Forenbetreibern

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Es gibt schon keinen Grundsatz, dass ein Verletzter zuerst stets den "tatnächsten" Verletzer in Anspruch nehmen muss (vgl. EuGH, U. v. 13.5.2014 - C-131/12 - juris Rz.82; BGH, U. v. 27.3.2007 - VI ZR 101/06 - juris Rz.13).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 174/14

    Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Allenfalls bei rein technischen Zugangsvermittlern, die als Störer in Anspruch genommen werden sollen, kommt in Betracht, dass vorrangig der unmittelbare Verletzer in Anspruch zu nehmen ist, weil erstere deutlich verletzungsferner sind (BGH, U. v. 26.11.2015 - I ZR 174/14 - juris Rz.82f; BGH, U. v. 26.11.2015 - I ZR 3/14 - juris).
  • LG Hamburg, 20.02.2019 - 324 O 468/18

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung wegen Verletzung des allgemeinen

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2020 - 7 U 63/19
    Auf die Berufung des Antragstellers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.2.2019, 324 O 468/18, abgeändert:.
  • OLG Dresden, 10.03.2022 - 4 W 94/22

    Vorläufige Unterlassung von Äußerungen in einer Berichterstattung;

    Werden Äußerungen eines Dritten wiedergegeben, so liegt ein bloßes Verbreiten vor, wenn sich der Verbreiter mit diesen Äußerungen ersichtlich nicht identifiziert, sondern sie lediglich referiert (OLG Hamburg, Urteil vom 03. März 2020 - 7 U 63/19 -, Rn. 33, juris).
  • OLG München, 12.04.2022 - 18 U 2509/21
    "Wie das Oberlandesgericht Hamburg in seinem zwischen den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits ergangenen Urteil vom 03.03.2020 (Az: 7 U 63/19, AfP 2020, 229) - in anderem Zusammenhang - zutreffend ausgeführt hat, kommt dem Medium "Wikipedia" sowohl eine erhebliche Breitenwirkung als auch - aufgrund der ständigen Bearbeitung der Beiträge durch die Nutzer selbst - der "Nimbus besonderer Objektivität" zu.
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