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OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 279/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3
Warenvorratsmangel im Versandhandel und Organisationsmängel bei Selbstbelieferung als Wettbewerbsverstöße - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 26.09.2000 - 312 O 555/00
- OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 279/00
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 17.02.2000 - 3 U 140/99
Zur unzulässigen Lockvogelwerbung in Verbindung mit ungenügender …
Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 279/00
Für die bei einer Anzeigenwerbung für einen Irreführungsvorwurf maßgebliche Lieferfähigkeit des Versandhändlers kommt es - anders als beim Erwerb im Verkaufslokal - nicht auf Art und Umfang der Vorratshaltung, sondern darauf an, dass sich der Versandhändler das bestellte Gerät innerhalb des verkehrsüblichen Zeitraums beschaffen und an den Besteller zur Auslieferung bringen kann (Fortführung des Senatsurteils vom 17. Februar 2000 (3 U 140/99), Magazindienst 2000, 609).Dies hat der Senat - ebenfalls in Bezug auf die Lieferfähigkeit von Mxxxx-Geräten ergangenen - bereits mit seinem Urteil vom 17.02.2000 in dem Rechtsstreit 3 U 140/99 ausgesprochen und in diesem Zusammenhang die Kriterien der maßgeblichen Verkehrserwartung und der sich daraus ergebenden Obliegenheiten des Versandhändlers bei der Zeitschriften-Werbung für HiFi-Geräte näher konkretisiert (OLG Hamburg, MD 2000, 609 ff.).
- BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97
Computerwerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 279/00
Während für einen Kaufinteressenten, der persönlich ein Geschäftslokal aufsucht, die sich aus einem ausreichenden präsenten Warenvorrat ergebende "sofortige Mitnahmemöglichkeit" des gewünschten Artikels von entscheidender Bedeutung ist (vgl. hierzu insbesondere BGH, GRUR 2000, 911, 912 m.w.N. - Computerwerbung), bleibt dieser Aspekt für den Versandhandelskauf als "Distanzgeschäft" ohne jede Relevanz. - BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97
Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2001 - 3 U 279/00
Dies hat der Bundesgerichtshof im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waren in einem Verkaufslokal ausdrücklich festgestellt (BGH WRP 00, 1131, 1133 m.w.N. Lieferstörung).
- OLG Hamburg, 03.04.2003 - 5 U 164/02
Werbung ohne Ware
Die für den Versandhandel maßgeblichen Rechtsgrundsätze hat das Hanseatische Oberlandegericht bereits in seinen Entscheidungen vom 17.02.00 (3 U 140/99 = MD 00, 609) und 03.05.01 (3 U 279/00 = OLGRep 02, 33) im Einzelnen konkretisiert.