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   OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05   

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https://dejure.org/2007,7601
OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05 (https://dejure.org/2007,7601)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.05.2007 - 3 U 20/05 (https://dejure.org/2007,7601)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - 3 U 20/05 (https://dejure.org/2007,7601)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Metro / Metro Ethernet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beanstandung der Verwendung der Bezeichnung "Metro Ethernet" durch einen Internetanbieter als Verletzung der Kennzeichenrechte der METRO Group; Klage eines Unternehmens der METRO Group gegenüber einem Internet-Dienstleister auf Unterlassung des Anbietens eines Zugangs zu ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrechtsschutz - Verletzung von Kennzeichenrechten bei Verwendung der Bezeichnung "Metro Ethernet"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2007, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05
    In Fällen dieser Art, in denen die Abgrenzungsfrage, ob ein kennzeichnender oder nur ein beschreibender Gebrauch einer Bezeichnung vorliegt, zwischen den Parteien gerade streitig ist, könnte die Wendung "kennzeichenmäßig" und demgemäß auch "nicht beschreibend" an sich nicht zur Verbotsbestimmung herangezogen werden (BGH GRUR 1992, 130 - Bally/BALL; GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung).
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 159/02

    Lila-Postkarte - Keine Markenrechtsverletzung durch Satire

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05
    Als tatbestandliche Voraussetzung der Norm muss der Grad der Ähnlichkeit zwischen dem bekannten Zeichen und der beanstandeten Bezeichnung bewirken, dass die beteiligten Verkehrskreise das beanstandete Zeichen mit dem bekannten Geschäftszeichen gedanklich miteinander verknüpfen, ohne sie jedoch zu verwechseln (EuGH a.a.O.) bzw. es muss - mit den Worten des BGH - die besondere Aufmerksamkeit ausgenutzt werden, die die Assoziation einer Bezeichnung mit einer bekannten Marke wecken kann (BGH GRUR 2005, 583 - Lila-Postkarte).
  • BGH, 13.03.2003 - I ZR 122/00

    "City Plus"; Kennzeichnungskraft von Bestandteilen einer Wortmarke

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05
    Die Prägung eines Zeichens durch einzelne Bestandteile kann grundsätzlich nicht abstrakt, sondern nur bezogen auf die Waren/Dienstleistungen, für das es steht, und nur bezogen auf die in Rede stehende Kollisionslage beantwortet werden (BGH WRP 2003, 1228 - City Plus).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05
    Diese Norm ist nach den zu Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104/EWG (entspricht § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) ergangenen EuGH-Entscheidungen (EuGH GRUR 2003, 240 - Davidoff/Gofkid; EuGH GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessword) auch im Ähnlichkeitsbereich von Waren bzw. Dienstleistungen anwendbar.
  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05
    Diese Norm ist nach den zu Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104/EWG (entspricht § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG) ergangenen EuGH-Entscheidungen (EuGH GRUR 2003, 240 - Davidoff/Gofkid; EuGH GRUR 2004, 58 - Adidas/Fitnessword) auch im Ähnlichkeitsbereich von Waren bzw. Dienstleistungen anwendbar.
  • BGH, 04.09.2003 - I ZR 23/01

    Farbmarkenverletzung I

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.05.2007 - 3 U 20/05
    In Fällen dieser Art, in denen die Abgrenzungsfrage, ob ein kennzeichnender oder nur ein beschreibender Gebrauch einer Bezeichnung vorliegt, zwischen den Parteien gerade streitig ist, könnte die Wendung "kennzeichenmäßig" und demgemäß auch "nicht beschreibend" an sich nicht zur Verbotsbestimmung herangezogen werden (BGH GRUR 1992, 130 - Bally/BALL; GRUR 2004, 151 - Farbmarkenverletzung).
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