Rechtsprechung
OLG Hamburg, 03.07.2012 - 7 W 53/12 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Von mehreren Gegendarstellungen gegen eine Mitteilung muss keine veröffentlicht werden, wenn der Anspruchsberechtigte nicht deutlich macht, welche nun seine Ansprüche erfüllt
- openjur.de
§ 56 RStV; § 11 HmbgPresseG
- Kanzlei Prof. Schweizer
Wahlrecht bei Gegendarstellungen nur eingeschränkt zulässig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auswirkungen des Rechts eines Betroffenen auf Verbreitung mehrerer unterschiedlicher Gegendarstellungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Recht des Betroffenen auf Verbreitung mehrerer unterschiedlicher Gegendarstellungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- medienrecht-blog.com (Kurzinformation)
Eine Gegendarstellung zu viel
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Voraussetzungen für wirksamen Gegendarstellungsanspruch
- haerlein.de (Kurzinformation)
Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung - formelle Voraussetzungen
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 24.02.2012 - 324 O 135/12
- OLG Hamburg, 03.07.2012 - 7 W 53/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 2670
- afp 2012, 400
- afp 2013, 66
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
Auszug aus OLG Hamburg, 03.07.2012 - 7 W 53/12
Da die Veröffentlichung einer Gegendarstellung einen nicht unerheblichen Eingriff in den Geschäftsbetrieb eines Verlags oder sonst grundsätzlich zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen verpflichteten Verbreiters von Meldungen bedeutet (s. dazu z.B. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007, NJW 2008, S. 1654 ff., 1656), ist der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung an strenge formelle Voraussetzungen geknüpft.
- LG Hamburg, 12.09.2017 - 324 O 411/17
Presserecht in Hamburg: Anspruch auf den Abdruck einer Gegendarstellung
Innerhalb dieser Frist muss jedoch auch das Veröffentlichungsverlangen, welches den gesetzlichen Vorgaben entspricht, zugehen (vgl. OLG Hamburg, AfP 2013, 66).