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   OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03   

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https://dejure.org/2004,8343
OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03 (https://dejure.org/2004,8343)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.06.2004 - 5 U 123/03 (https://dejure.org/2004,8343)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. Juni 2004 - 5 U 123/03 (https://dejure.org/2004,8343)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 3 § 14 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Markenrechtliche Schutzfähigkeit des Begriffs "Kinderzeit"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2005, 76
  • GRUR-RR 2007, 408 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 28.08.2003 - I ZR 257/00

    Streit um Rechte aus der Bezeichnung "Kinder"

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Mit Urteil vom 28.08.03 hatte sich der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Kinder" (BGH GRUR 03, 1040 ff - Kinder) ebenfalls mit dem zu Gunsten der Klägerin an diesem Begriff bestehenden Markenschutz zu befassen.

    Denn die Kennzeichnungskraft dieser Zeichen wird ausnahmslos neben dem Wort Kinder durch weitere Bestandteile zumindest maßgeblich mitgeprägt (vgl. BGH GRUR 03, 1040, 1044 - Kinder).

    Der Bundesgerichtshof hatte sich in seiner Entscheidung "Kinder" vom 28.08.2003 (BGH GRUR 03, 1040 - Kinder) aus anderer Veranlassung erst kürzlich eingehend mit der auch im Rahmen dieses Rechtsstreit entscheidungsrelevanten Frage der Kennzeichnungskraft des ungestalteten Wortbestandteils "Kinder" der klägerischen Marken zu beschäftigen.

    Dieser Auffassung hat sich der BGH angeschlossen (BGH WRP 02, 330, 332 - Faberge; BGH GRUR 02, 1067, 1069 - DKV/OKV; BGH GRUR 03, 1040, 1044 - Kinder).

  • BGH, 08.05.2002 - I ZB 4/00

    "DKV/OKV"; Verwechselungsgefahr zweier Buchstabenfolgen im Bereich des

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Dieser Auffassung hat sich der BGH angeschlossen (BGH WRP 02, 330, 332 - Faberge; BGH GRUR 02, 1067, 1069 - DKV/OKV; BGH GRUR 03, 1040, 1044 - Kinder).

    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht allerdings eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sab6I/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 -Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel-, BGH WRP 00, 535 - ATTACH~/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 100/99

    Fabergé; Begriff der Bekanntheit einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Dieser Auffassung hat sich der BGH angeschlossen (BGH WRP 02, 330, 332 - Faberge; BGH GRUR 02, 1067, 1069 - DKV/OKV; BGH GRUR 03, 1040, 1044 - Kinder).

    Der erforderliche Bekanntheitsgrad ist danach als erreicht anzusehen, wenn die ältere Marke einem bedeutenden Teil des Publikums bekannt ist, also je nach der vermarkteten Ware oder Dienstleistung die breite Öffentlichkeit oder speziellere Fachkreise (BGH WRP 02, 330, 332 - Faberge).

  • BGH, 25.10.1967 - Ib ZR 62/65

    Klageanträge auf Löschung des Teekannenzeichens Nr. 711 013 und auf Unterlassung

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Insoweit war bislang überwiegend von einer "nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung" die Rede (BGH GRUR 68, 419, 423 - feuerfest; BGH GRUR 70, 77, 78 - Ovalumrandung).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht allerdings eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sab6I/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 -Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel-, BGH WRP 00, 535 - ATTACH~/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 13.05.1969 - I ZB 1/68

    Ablehnung einer Bildzeichenanmeldung (Warenzeichenanmeldung) durch das Patentamt

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Insoweit war bislang überwiegend von einer "nahezu einhelligen Verkehrsdurchsetzung" die Rede (BGH GRUR 68, 419, 423 - feuerfest; BGH GRUR 70, 77, 78 - Ovalumrandung).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht allerdings eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sab6I/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 -Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel-, BGH WRP 00, 535 - ATTACH~/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 111/99

    BIG; Verwechslungsgefahr einer Marke unter dem Aspekt des Serienzeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    In diesem Sinne versteht der Senat die Ausführungen des BGH in der "BIG"- Entscheidung, in der gefordert wird, dass sich der Verkehr bereits tatsächlich an den Begriff als Stammbestandteil einer Serie gewöhnt hat (BGH GRUR 02, 542, 544 - BIG).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht allerdings eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sab6I/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 -Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel-, BGH WRP 00, 535 - ATTACH~/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 16.11.2000 - I ZR 34/98

    EVIAN gegen REVIAN. Eine Markenstreit um Mineralwasser und Wein vor dem BGH

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.06.2004 - 5 U 123/03
    Bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr, die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles umfassend zu erfolgen hat, besteht allerdings eine Wechselwirkung zwischen den Beurteilungsfaktoren, insbesondere der Ähnlichkeit/Identität der Marken und der Ähnlichkeit/Identität der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke dergestalt, dass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft ausgeglichen werden kann und umgekehrt (EuGH GRUR 98, 387, 389 - Sab6I/Puma; EuGH GRUR 98, 922, 923 -Canon; BGH GRUR 02, 1067, 1068 - DKV/OKV; BGH WRP 02, 987, 990 - Festspielhaus; BGH WRP 01, 1320, 1323 - Bit/Bud; BGH GRUR 00, 605, 606 - comtes/ComTel-, BGH WRP 00, 535 - ATTACH~/TISSERAND; BGH GRUR 01, 159 f - Drei-Streifen-Kennzeichnung; BGH WRP 01, 694, 695 - EVIAN/REVIAN).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

  • BGH, 26.04.2001 - I ZR 212/98

    Streit um die Bezeichnung "Bit" und "Bud" für Bier

  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZB 7/63

    Löschung nicht eintragbarer Warenzeichen

  • BGH, 20.09.2007 - I ZR 94/04

    Kinderzeit

    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 76 = MarkenR 2004, 413).
  • OLG Hamburg, 03.03.2006 - 5 U 5/05

    Markenschutz für eine Zigarettenschachtel: Verwechslungsgefahr bei einer

    Der Marke Davidoff wurde die Packungsform von 9 % der Gesamtbevölkerung und 22 % des engeren Verkehrskreises zugeordnet ( sog. Zuordnungsgrad, s. zur Begrifflichkeit auch Senatsurteil "Kinderzeit" GRUR-RR 05, 76,79 ) .
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 46/05

    Keine Prospekthaftung der EM.TV AG im Zusammenhang mit der Ausgabe neuer Aktien

    OLG Frankfurt/Main - Az. 5 U 123/03 vom 18.01.2005; LG Frankfurt/Main - Az. 3/7 O 34/01 vom 17.01.2003; .
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