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   OLG Hamburg, 04.09.2015 - 3 Ws 74/15 Vollz   

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https://dejure.org/2015,24309
OLG Hamburg, 04.09.2015 - 3 Ws 74/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24309)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.09.2015 - 3 Ws 74/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24309)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. September 2015 - 3 Ws 74/15 Vollz (https://dejure.org/2015,24309)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Sicherungsverwahrung in Hamburg: Pflicht der Justizvollzugsanstalt zur Abführung von Rentenversicherungsbeiträgen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Rentenversicherungspflicht für die Beschäftigung des Sicherungsverwahrten in der Justizvollzugsanstalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rentenversicherung für Sicherungsverwahrte

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 392
  • NZS 2015, 951
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2015 - 3 Ws 74/15
    Für Sicherungsverwahrte gelte auch unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 04. Mai 2011, BVerfGE 128, 326-409 Rn. 100ff) nichts anderes.
  • BVerfG, 01.07.1998 - 2 BvR 441/90

    Arbeitspflicht

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2015 - 3 Ws 74/15
    Für Strafgefangene habe dies das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 98, 169-218, Rn 159) ausdrücklich bestätigt.
  • OLG Koblenz, 19.03.2014 - 2 Ws 17/14

    Gefangenenarbeit im Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Anspruch auf Gewährung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.09.2015 - 3 Ws 74/15
    Das Hamburger Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz enthält keine eine Rentenversicherungspflicht begründende Norm, kann sie auch nicht enthalten, weil der Bund und nicht die Länder insoweit die Gesetzgebungskompetenz haben (ebenso Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 09.10.2010, Rn. 39 - juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 19.03.2014 2 Ws 17/14 - juris).
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