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   OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92   

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https://dejure.org/1993,2677
OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92 (https://dejure.org/1993,2677)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.1993 - 3 U 137/92 (https://dejure.org/1993,2677)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 1993 - 3 U 137/92 (https://dejure.org/1993,2677)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Zur irreführenden Werbung bei flächenangaben in Immobilienanzeigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3
    Wettbewerbswidrigkeit der Angabe "Wohn-/Nutzfläche" in Immobilienanzeigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Wohn-/Nutzfläche" in einer Zahl in Immobilienanzeigen (IBR 1994, 258)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 816
  • DB 1994, 323
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG Frankfurt, 19.03.1992 - 6 W 168/90

    Widersprüchliches zur Werbung mit dem Begriff "Wohn-/Nutzfläche"

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Damit wird offensichtlich nur neutral das Gesamtergebnis mitgeteilt, aber keine Aussage über die Relation der beiden Einzelwerte gemacht (so zutreffend KG, MD 1990, 274; OLG Frankfurt, NJW-RR 1992, 1072 ; so auch LG Frankfurt, NJW-RR 1990, 1066; LG Hamburg, MD 1991, 368 = Anl. K 12).

    Aus eben diesen Gründen vermag der Senat den hiervon abweichenden Entscheidungen nicht zu folgen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1992, 1072 = Anl. Bf B; LG Frankfurt in Anl. B 5).

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Dieses kann eine Leistungsklage nach den hierfür allein maßgeblichen Grundsätzen der Prozesswirtschaftlichkeit nur dann ausschließen, wenn ihre Voraussetzungen und Risiken für den Kläger von denen der Feststellungsklage nicht grundlegend verschieden sind (BGH, GRUR 1985, 571 - Feststellungsinteresse m.w.N.).
  • BGH, 29.06.1987 - II ZR 198/86

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Prätendentenstreit

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der BGH-Entscheidung in NJW-RR 1987, 1439 im Hinblick auf die Frage der Rechtskrafterstreckung.
  • BGH, 29.10.1981 - X ZR 78/79

    Verbot in einem Patenterteilungsverfahren den Einspruch auf ein bestimmtes

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Denkbar wäre auch ein Konflikt mit der Kompetenzverteilung innerhalb der Rechtspflege (vgl. hierzu BGH, GRUR 1982, 161 - Einspruchsverbietungsklage m.w.N.).
  • BGH, 08.02.1963 - Ib ZR 132/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Eine Unterlassungsklage etwa gerichtet gegen Abmahnungen der Beklagten erforderte zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen (vgl. schon BGH, WRP 1965, 97 - Kaugummikugeln) und würde ein prozessuales Vorgehen der Beklagten nicht verhindern können.
  • BGH, 13.05.1987 - I ZR 75/85

    "Videorechte"; Anforderungen an das Feststellungsinteresse einer negativen

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Auch in der BGH-Entscheidung in NJW-RR 1987, 1522 war das eigene Feststellungsinteresse des dortigen Klägers vorausgesetzt und bejaht worden, weil dessen eigene Rechte durch das durch die Feststellungsklage zu klärende Rechtsverhältnis (eine Video-Auswertung durch die dortige Beklagte) betroffen waren.
  • BGH, 20.03.1981 - I ZR 10/79

    Wettbewerbswidrigkeit des Preisvergleichs einer Verbraucherzentrale -

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Vielmehr reicht es aus, wenn es um Rechte geht, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie z.B. der Gewerbebetrieb zusammen mit Abwehransprüchen vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (BGH, GRUR 1956, 279 - Olivin; BGH, GRUR 1960; 240 - Süßbier; GRUR 1981, 658 - Preisvergleich).
  • BGH, 20.06.1978 - X ZR 49/75

    Antrag auf Feststellung der Alleinerfindereigenschaft für Motorkettensägengriffe

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Bei den wahrgenommenen Ansprüchen der Mitgliedsfirmen handelt es sich nicht um höchstpersönliche Rechte, deren Geltendmachung durch einen Dritten dazu im Widerspruch stünde (vgl. hierzu BGH, NJW 1964, 2296; GRUR 1969, 426 - Detektei; GRUR 1978, 583 - Motorkettensäge), sondern - wie noch ausgeführt wird - um ein Abwehrrecht aus den §§ 823, 1004 BGB analog, dessen Übertragbarkeit nicht in Zweifel steht, ohne dass es auf eine (isolierte) Übertragbarkeit für die Zulässigkeit der Prozessgeschäftsführung ankäme NJW-RR 1988, 127; NJW 1988, 1585 ; 1989, 1932).
  • BGH, 20.03.1956 - I ZR 162/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Vielmehr reicht es aus, wenn es um Rechte geht, die zusammen mit den Ansprüchen, die sie schützen sollen, übertragbar sind - wie z.B. der Gewerbebetrieb zusammen mit Abwehransprüchen vor Eingriffen in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb (BGH, GRUR 1956, 279 - Olivin; BGH, GRUR 1960; 240 - Süßbier; GRUR 1981, 658 - Preisvergleich).
  • LG München I, 02.12.1988 - 21 O 10/88
    Auszug aus OLG Hamburg, 04.11.1993 - 3 U 137/92
    Insofern vermag der Senat den in diese Richtung gehenden Gerichtsentscheidungen (vgl. LG München, NJW-RR 1989, 362; vgl. auch Anl. B 14) nicht zu folgen.
  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

  • BGH, 22.12.1988 - VII ZR 129/88

    Zahlungsunfähigkeit des gewillkürten Prozeßstandschafters

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 194/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung einer Telefon-Ansage über sog.

  • BGH, 25.02.1969 - VI ZR 241/67

    Voraussetzungen für die Zubilligung einer Geldentschädigung - Schuldhafte

  • BGH, 12.10.1987 - II ZR 21/87

    Ermächtigung eines Gesellschafters zur Geltendmachung eines Anspruchs der

  • LG Frankfurt/Main, 24.11.1989 - 12 O 140/89

    Wettbewerbsrecht: Einheitliche Größenangaben von Wohn-/Nutzflächen nicht

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