Rechtsprechung
OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Justiz Hamburg
§ 241 Abs 2 BGB, § 307 Abs 2 Nr 1 BGB, § 314 Abs 3 BGB, § 631 BGB, § 649 S 2 BGB
Bauvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen Klausel über den Abzug einer Kostenpauschale für Baustrom und Bauwasser; Berechtigung zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund - baurechtsiegen.de
Bauvertrag - Klausel über den Abzug einer Kostenpauschale für Baustrom und Bauwasser
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auftragnehmer rechnet Bordellbesuche ab: Auftraggeber kann fristlos kündigen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Werklohnanspruch - und die Kündigung aus wichtigem Grund
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Umlage von Baustrom/-wasser unzulässig!? (IBR 2017, 183)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 11.12.2008 - 328 O 443/05
- OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
- BGH, 29.06.2016 - VII ZR 3/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73
Nachschieben eines Kündigungsgrundes
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Bauvertrages liegt vor, wenn es unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlage für den Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825; BGH BauR 1993, 469).Ergibt sich der wichtige Grund für die Kündigung aus einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertragspartners, ist eine Abmahnung oder vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung handelt (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825).
- BGH, 23.05.1996 - VII ZR 140/95
Zum Kündigungsrecht bei VOB/B -Vertrag
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Bauvertrages liegt vor, wenn es unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlage für den Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825; BGH BauR 1993, 469).Ergibt sich der wichtige Grund für die Kündigung aus einem schuldhaften Verhalten des anderen Vertragspartners, ist eine Abmahnung oder vorherige Fristsetzung mit Kündigungsandrohung dann nicht erforderlich, wenn es sich um eine schwerwiegende Vertragsverletzung handelt (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825).
- BGH, 24.06.1993 - III ZR 43/92
Rechtskraft der Abweisung einer Schadensersatzklage wegen Amtspflichtverletzung
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Der vorliegende Sachverhalt ist daher auch nicht mit dem der von der Klägerin angeführten Entscheidung des BGH (NJW 1993, 3204) vergleichbar.
- OLG Hamm, 21.03.1996 - 17 U 93/95
AGB: Umlageklausel über Baunebenleistungen; Vertragsstrafenklausel
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Denn die Klausel benachteiligt wegen der fehlenden Anknüpfung des Abzugs an die tatsächliche Abnahme von Wasser/Strom überhaupt aber auch wegen jeglichen Bezugs auf den tatsächlichen Verbrauch den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312, 313; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1042, 1043). - LG Hamburg, 11.12.2008 - 328 O 443/05
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11.12.2008, Az. 328 O 443/05, dahingehend abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an die Klägerin 159.786,44 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 144.451,47 EUR seit dem 26.11.2005 und aus 15.334,97 EUR seit dem 2.1.2006 zu zahlen. - BGH, 26.07.2001 - X ZR 162/99
Anspruch auf Vergütung nach Kündigung des Werkvertrages durch den Auftraggeber
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht (BGHZ 31, 224; BGH NZBau 2001, 621;… Palandt-Sprau, 70. Aufl., § 649 Rn. 15;… BeckOK/BGB-Voit, § 649 Rn. 24). - BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Ein wichtiger Grund für die Kündigung eines Bauvertrages liegt vor, wenn es unter Abwägung der beiderseitigen Interessenlage für den Kündigenden unzumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen (BGH, NJW-RR 1996, 1108; BGH NJW 1975, 825; BGH BauR 1993, 469). - OLG Stuttgart, 25.07.1997 - 2 U 4/97
Bauschuttklausel unwirksam?
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Denn die Klausel benachteiligt wegen der fehlenden Anknüpfung des Abzugs an die tatsächliche Abnahme von Wasser/Strom überhaupt aber auch wegen jeglichen Bezugs auf den tatsächlichen Verbrauch den Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312, 313; OLG Hamm, NJW-RR 1997, 1042, 1043). - BGH, 26.11.1959 - VII ZR 120/58
Rechtsnatur eines Architektenvertrages
Auszug aus OLG Hamburg, 04.12.2013 - 13 U 1/09
Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt vielmehr zur sofortigen Vertragsbeendigung, ohne dass dem Werkunternehmer ein Anspruch hinsichtlich der von ihm noch nicht erbrachten Leistung zusteht (BGHZ 31, 224; BGH NZBau 2001, 621;… Palandt-Sprau, 70. Aufl., § 649 Rn. 15;… BeckOK/BGB-Voit, § 649 Rn. 24).
- LG Bochum, 04.10.2021 - 2 O 80/21
SiGeKo-Kosten können nicht umgelegt werden!
Im Übrigen liegt jedoch in der pauschalen, nicht abwendbaren Überbürdung dieser Kosten regelmäßig eine unangemessene Benachteiligung vor (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 04. Dezember 2013 - 13 U 1/09 -, Rn. 32, juris). - OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21
Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den …
Dem steht auch die Entscheidung des OLG Hamburg (Urteil vom 04.12.2013 - 13 U 1/09, BeckRS 2013, 196588) nicht entgegen. - LG Hagen, 06.09.2023 - 21 O 75/20
Komplettheitsklausel bei Detail-Pauschalvertrag ist unwirksam!
Eine Klausel, die dem Werkunternehmer ein verbrauchsunabhängiges Entgelt für von ihm verwendeten Baustrom und/oder Bauwasser auferlegt, weicht nämlich von wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung ab (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 312; OLG Hamburg, Urteil vom 04.12.2013, 13 U 1/09 = BeckRS 2013, 196588).