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   OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03   

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OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03 (https://dejure.org/2004,20715)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2004 - 3 U 51/03 (https://dejure.org/2004,20715)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 3 U 51/03 (https://dejure.org/2004,20715)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 267
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    (BGH GRUR 2002, 182, 183 - Das Beste jeden Morgen m.w.N.).

    Ob einer Werbeaussage diese Behauptung zukommt, entscheidet die Verkehrsauffassung (BGH GRUR 2002, 182, 184 - Das Beste jeden Morgen; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 425).

    Vielmehr ist auch in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, dass die Spitzenstellung in einem Marktsegment mehrere Wettbewerber innehaben können (vgl. BGH GRUR 2002, 182, 184 - Das Beste jeden Morgen; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 435; Gloy, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 2. Aufl. 1997, § 49 Rn. 134; UWG Großkommentar-Lindacher, § 3 UWG, Rn. 206).

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 89/00

    Thermal Bad

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    Dementsprechend kommt es nicht auf die möglicherweise hiervon abweichenden Anschauungen einer Minderheit von Verbrauchern an und macht es deshalb grundsätzlich auch keinen Unterschied, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzen möchte (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).

    Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, das heißt am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad; BGH GRUR 71, 365, 366 - Das große deutsche Wörterbuch).

  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    Die Verkehrsanschauung orientiert sich grundsätzlich am Wortsinn der Werbeaussage, das heißt am allgemeinen Sprachgebrauch und am allgemeinen Sprachverständnis (BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad; BGH GRUR 71, 365, 366 - Das große deutsche Wörterbuch).

    Solche Umstände können insbesondere in der Verwendung des bestimmten Artikels mit einem Eigenschaftswort von empfehlender Bedeutung wie etwa "groß", "gut" oder "echt" liegen (BGH GRUR 71, 365, 366 - Das große deutsche Wörterbuch; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 3 Rn. 429), aber auch sonstige Umstände wie etwa die drucktechnische Hervorhebung des Artikels (Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl. 2001, § 3 Rn. 72).

  • LG Hamburg, 14.02.2003 - 416 O 120/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Hamburg, Kammer 6 für Handelssachen, vom 14. Februar 2003 (416 O 120/02) abgeändert.

    das am 14.2.2003 verkündete Urteil des Landgerichts Hamburg, Az.: 416 O 120/02, dahingehend abzuändern, dass die Klage abgewiesen wird.

  • OLG Zweibrücken, 18.06.2002 - 3 W 119/02

    Isolierte Kostenbeschwerde in der Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    Anders als bei der Verwendung eines Superlativs, mit dem das werbende Unternehmen sich oder sein Angebot etwa als "das beste", "das größte", "das leistungsfähigste" oder das "günstigste" (so der Fall, welcher der Senatsentscheidung vom 28.10.2002 - Az. 3 W 119/02, Anlage K 15 - zugrunde lag) beschreibt, damit eine Bezugnahme auf Angebote und Leistungen aller anderen Wettbewerber unmittelbar herstellt und insoweit einen Vorrang suggeriert, verhält es sich mit der Behauptung, an einer (Leistungs-) Spitze zu stehen, anders.
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    Ist jedoch nicht ersichtlich, dass die Fachkreise für die Beurteilung einer Werbeangabe über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, kann auch ein Gericht, dessen Mitglieder nicht zu den angesprochenen Verkehrskreisen zählen, eigenständig die Auffassung des Verkehrskreises beurteilen (vgl. BGH, Urt. v. 2.10.2003 - I ZR 150/01 - Marktführerschaft m.w.N.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2004 - 3 U 51/03
    Dementsprechend kommt es nicht auf die möglicherweise hiervon abweichenden Anschauungen einer Minderheit von Verbrauchern an und macht es deshalb grundsätzlich auch keinen Unterschied, ob der Tatrichter seine Sachkunde und Lebenserfahrung zur Bejahung oder zur Verneinung einer Irreführungsgefahr einsetzen möchte (BGH GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe; BGH WRP 2003, 275 - Thermal Bad).
  • OLG Frankfurt, 13.07.2021 - 6 W 43/21

    Fachinformation keine ausreichende Fundstellenangabe bei der Werbung mit Studien

    Das gilt insbesondere, wenn weder vorgetragen noch ersichtlich ist, dass Gewerbetreibende die Werbeaussage in einem besonderen, vom allgemeinen deutschen Sprachgebrauch abweichenden Sinne verstehen werden (OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 267 - Leistungsspitze; BeckOK UWG/Rehart/ Ruhl/Isele, 12. Ed. 1.5.2021 Rn 79, UWG § 5 Rn 79).
  • LG Düsseldorf, 05.04.2011 - 4a O 116/10

    Hochdruckrotationssystem

    Dagegen unterfallen nicht dem Irreführungsverbot reklamehafte Übertreibung und reine Werturteile (BGH, GRUR 2002, 182 (183) - Das Beste jeden Morgen; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 267).
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