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   OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18 - 5 OBL 9/18   

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https://dejure.org/2018,2314
OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18 - 5 OBL 9/18 (https://dejure.org/2018,2314)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18 - 5 OBL 9/18 (https://dejure.org/2018,2314)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Februar 2018 - 2 Ws 10/18 - 5 OBL 9/18 (https://dejure.org/2018,2314)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Hamburg

    § 51 Abs 1 S 1 StGB, § 67 Abs 4 StGB
    Strafvollstreckung: Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzuges auf die Strafe bei einer auf einer Fehldiagnose beruhenden Maßregelanordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzugs bei möglichem Beruhen der Maßregelanordnung auf einer anfänglichen Fehldiagnose

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 67 Abs. 4
    Umfang der Anrechnung des Maßregelvollzugs bei möglichem Beruhen der Maßregelanordnung auf einer anfänglichen Fehldiagnose

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anrechnung des Maßregelvollzugs auf Strafe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 229
  • StV 2018, 367 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.09.2007 - 2 BvR 1844/07
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).

    Deshalb ist ungeachtet der Frage, ob im Rahmen eines erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens eine vollständige Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten auf die Strafe erfolgen müsste, die nur teilweise Anrechnung der Zeit des Maßregelvollzugs auf die Freiheitsstrafe auch im Falle einer anfänglichen Fehleinweisung in den Maßregelvollzug verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG aaO.; bestätigt durch Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.).

    Das gesetzgeberische Anliegen, den Verurteilten für die Dauer der Freiheitsentziehung zur Mitarbeit am Resozialisierungsziel und zur Schaffung der Voraussetzungen für eine günstige Legalprognose im Sinn des § 57 Abs. 1 StGB zu motivieren und ggf. den Verurteilten sodann unter dem Eindruck einer bedingten Reststrafaussetzung auch für die Zukunft zu einer straffreien Lebensweise zu veranlassen, ist ein allgemeingültiges Ziel und von der Richtigkeit der der Maßregelanordnung zugrunde liegenden Diagnose unabhängig (so ausdrücklich: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 6; OLG Brandenburg aaO. Rn. 15).

  • BVerfG, 28.12.1994 - 2 BvR 1914/92

    Verurteilter - Zu Unrecht angeordnete Unterbringung - Psychiatrisches Krankenhaus

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).

    Hierüber können die Gerichte im Vollstreckungsverfahren nicht befinden (ausführlich hierzu: BVerfG NStZ 1995, 174, 175).

  • OLG Frankfurt, 03.06.2005 - 3 Ws 298/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigung bei Fehleinweisung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).

    c) Die Nichtanwendung des § 67 Abs. 4 StGB widerspräche dem Willen des Reformgesetzgebers, der in Kenntnis des Streitstrands zwar die Erledigterklärung auch bei anfänglicher Fehldiagnose angeordnet, aber auf eine von § 67 Abs. 4 StGB abweichende Anrechnungsregelung im Vollstreckungsverfahren verzichtet hat (vgl. hierzu bereits: OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Juni 2005, Az.: 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 14).

  • OLG Hamm, 18.07.2017 - 4 Ws 305/16

    Anrechnung des Maßregelvollzuges

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Der gegenläufigen Ansicht, dass im Falle einer anfänglichen Fehldiagnose bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im gleichen Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen sei (so OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2017, Az.: 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2017, Az.: 20 Ws 173/17, juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 27. Januar 2015, Az.: 2 Ws 3/15, juris Rn. 28 ff.; OLG Dresden NStZ 1995, 520; MüKo-Maier § 67 Rn. 124) vermag sich der Senat in Anbetracht der entgegenstehenden Rechtskraft des erkennenden Urteils und der klaren gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 4 StGB nicht anzuschließen.
  • KG, 27.01.2015 - 2 Ws 3/15

    Anrechnung des Maßregelvollzuges nach Erledigung wegen anfänglicher Fehldiagnose

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Der gegenläufigen Ansicht, dass im Falle einer anfänglichen Fehldiagnose bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im gleichen Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen sei (so OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2017, Az.: 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2017, Az.: 20 Ws 173/17, juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 27. Januar 2015, Az.: 2 Ws 3/15, juris Rn. 28 ff.; OLG Dresden NStZ 1995, 520; MüKo-Maier § 67 Rn. 124) vermag sich der Senat in Anbetracht der entgegenstehenden Rechtskraft des erkennenden Urteils und der klaren gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 4 StGB nicht anzuschließen.
  • OLG Dresden, 08.03.1995 - 2 Ws 230/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Der gegenläufigen Ansicht, dass im Falle einer anfänglichen Fehldiagnose bereits verbüßter Maßregelvollzug analog § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB vollständig auf eine im gleichen Erkenntnis verhängte Strafe anzurechnen sei (so OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juli 2017, Az.: 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; OLG Rostock, Beschluss vom 16. Januar 2017, Az.: 20 Ws 173/17, juris Rn. 37; KG, Beschluss vom 27. Januar 2015, Az.: 2 Ws 3/15, juris Rn. 28 ff.; OLG Dresden NStZ 1995, 520; MüKo-Maier § 67 Rn. 124) vermag sich der Senat in Anbetracht der entgegenstehenden Rechtskraft des erkennenden Urteils und der klaren gesetzlichen Regelung des § 67 Abs. 4 StGB nicht anzuschließen.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2001 - 3 Ws 1119/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Erledigterklärung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).
  • OLG Brandenburg, 11.02.2008 - 1 Ws 12/08

    Strafvollstreckung: Reihenfolge und Umfang der Anrechnung von Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Bei dieser nur teilweisen Anrechnung der Maßregelvollzugszeiten nach § 67 Abs. 4 StGB bleibt es im Vollstreckungsverfahren auch dann, wenn die Anordnung des Maßregelvollzugs auf einer Fehldiagnose beruhen und deshalb ein Eingangsmerkmal der §§ 20, 21 StGB beim Verurteilten nicht vorgelegen haben könnte (BVerfG NStZ 1995, 174; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24. September 2007, Az.: 2 BvR 1844/07, juris Rn. 5 f.; OLG Brandenburg, Beschluss vom 11. Februar 2008, Az.: 1 Ws 12/08, juris Rn. 14 f.; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 58, 59 f. und Beschluss vom 3. Juni 2005, 3 Ws 298-299/05, juris Rn. 13 ff. und 18; LK-Schöch § 67 Rn. 29; Stree/Kinzig in Schönke/Schröder § 67 Rn. 5; Jehle in Satzger/Schluckebier/Widmaier § 67 Rn. 27; Wolf NJW 1997, 779, 781).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Die zeitliche Begrenzung der Anrechenbarkeit nach § 67 Abs. 4 StGB soll in Anbetracht der Möglichkeit, im Falle einer positiven Legalprognose die Vollstreckung der verbleibenden Reststrafe zur Bewährung auszusetzen, den Verurteilten zur Mitarbeit am Resozialisierungsziel motivieren oder den Erfolg der Behandlung stützen und sichern (BVerfGE 91, 1, 33; BT-Drs. 10/2720 S. 13; MüKo-Maier § 67 Rn. 120).
  • BGH, 27.11.1996 - 3 StR 317/96

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Absehen vom Aufrechterhalten einer früher

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.02.2018 - 2 Ws 10/18
    Mit dem Gesetz zur nachträglichen Einführung Sicherungsverwahrung vom 23. Juli 2004 (BGBl. I S. 1838) hat der Gesetzgeber den im Wege der richterlichen Rechtsfortbildung entwickelten Grundsatz, dass eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grundlage einer anfänglichen Fehldiagnose im Vollstreckungsverfahren für erledigt zu erklären ist (vgl. BGHSt 42, 306, 310 m.w.N.), ausdrücklich gebilligt und in § 67d Abs. 6 StGB normiert.
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 272/19

    Vollständige Anrechnung der Zeit der Unterbringung auf die Strafe bei einer sog.

    Der Senat schließt sich aber der im Vordringen befindlichen obergerichtlichen Rechtsprechung an (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11.12.2018 - 1 Ws 266/17, juris Rn. 23; OLG Bamberg, Beschluss vom 18.05.2018 - 1 Ws 183/18, juris Rn. 6; Beschluss vom 20.12.2017 - 1 Ws 735/17, juris Rn. 32 ff.; OLG Hamm, Beschluss vom 18.07.2017 - 4 Ws 305/16, juris Rn. 24; KG Berlin, Beschluss vom 27.01.2015 - 2 Ws 3/15, juris Rn. 29; Pollähne in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, StGB, 5. Aufl. 2017, § 67 Rn. 19 a.E.; m.w.N. dezidiert a.A. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18, BeckRS 2018, 1055 Rn. 8 ff.; weitere Nachweise bei Fischer, StGB, 66. Aufl. 2019, § 67 Rn. 22), nach der in entsprechender Anwendung von § 51 Abs. 1 Satz 1 StGB ein bereits verbüßter Maßregelvollzug dann vollständig auf eine im selben Urteil verhängte Strafe anzurechnen ist, wenn - wie hier - die Unterbringung für erledigt erklärt wird, weil sie auf einer retrospektiv unrichtigen Einschätzung des psychopathologischen Zustandes beruhte.

    Ist aber, wie hier, die Anordnung der Maßregel aufgrund einer Fehleinweisung erfolgt, kann demnach dieser Gesichtspunkt im Grundsatz nicht in gleicher Weise zum Tragen kommen (in diesem Sinne auch Peglau, jurisPR-StrafR 10/2018 Anm. 2, zum Beschluss des OLG Hamburg vom 10.02.2018 [2 Ws 10/18]).

  • OLG Bamberg, 18.05.2018 - 1 Ws 183/18

    Gesetzliche Führungsaufsicht nach § 68f I 1 StGB auch bei Erledigung von

    Die gleiche Situation würde eintreten, wenn man bei anfänglicher Fehldiagnose trotz Erledigterklärung lediglich eine Anrechnung der Zeiten des Maßregelvollzugs nur bis zum Zweidrittelzeitpunkt gemäß § 67 IV StGB zulässt (so z.B. nunmehr OLG Hamburg, Beschluss vom 05.02.2018 - 2 Ws 10/18 = StraFo 2018, 173 = BeckRS 2018, 1055), im vorliegenden Fall der Verurteilte also das letzte Drittel der Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten vollständig verbüßt hätte.
  • KG, 02.09.2019 - 2 Ws 140/19

    Anspruch eines Sicherungsverwahrten auf Notebook; Zulässigkeit eines

    Die Unzulässigkeit des Antrags auf gerichtliche Entscheidung hat die Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde zur Folge (vgl. Senat, Beschlüsse vom 2. Februar 2018 - 2 Ws 10/18 Vollz -, vom 19. August 2014 - 2 Ws 260/14 Vollz - und vom 18. Mai 2009 - 2 Ws 8/09 Vollz -, jeweils zum StVollzG).
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