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   OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02   

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OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2003 - 3 U 171/02 (https://dejure.org/2003,11006)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsklage gegen den Vertrieb eines parallelimportierten Arzneimittels; Bestimmtheitsanforderungen für die Formulierung eines Unterlassungsantrages; Auslegung der Formulierung "markenrechtlicher Schutz" im Sinne von Markenrechten und Markenlizenzrechten für ...

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 242; ; UWG Vor § 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung

Besprechungen u.ä.

  • wekwerth.de (Kurzanmerkung)

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr durch Unterlassungserklärung / Unterlassungsvertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2004, 376 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH ist zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

    Hierdurch soll der Hersteller in die Lage versetzt werden nachzuprüfen, ob die vom EuGH im übrigen aufgestellten Voraussetzungen einer Erschöpfung vorliegen oder nicht (BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 40/95

    "Sekundenschnell"; Auslegung eines Unterlassungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Zweck eines Unterlassungsvertrages ist es nämlich regelmäßig, nach einer Verletzungshandlung die Vermutung der Wiederholungsgefahr durch eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungsverpflichtung auszuräumen und damit die Einleitung oder Fortsetzung eines gerichtlichen Verfahrens entbehrlich zu machen (BGH GRUR 1997, 931, 932 -).

    Maßgeblich für die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH NJW 1998, 1144, 1145 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Dabei kommt der Auslegung des Klageantrags anhand der konkreten Verletzungshandlung und der Klagebegründung im Übrigen große Bedeutung zu (BGH GRUR 2002, 177, 178 f. - Jubiläumsschnäppchen; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vor § 13 Rnrn. 279, 281; Teplitzky, 8. Aufl. 2002, Kap 51 Rn. 10).
  • OLG Hamburg, 24.10.2002 - 3 U 30/02

    Markenrechtsverletzung ; Parallelimport eines Arzneimittels mit markenrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Der Senat hat im Hinblick auf die Formulierung "markenrechtlicher Schutz" bereits in einer anderen Entscheidung ausgeführt, dass damit Markenrechte und auch ausschließliche Markenlizenzrechte der Klägerin für deutsche Marken gemeint sind, deren Inhaber die Klägerin oder ein Konzernunternehmen der Klägerin ist (Urteil vom 24. Oktober 2002 - 3 U 30/02 = MD 03, 184).
  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Maßgeblich für die Reichweite einer Unterlassungsverpflichtung ist danach der wirkliche Wille der Vertragsparteien (§§ 133, 157 BGB), zu dessen Auslegung neben dem Inhalt der Vertragserklärungen auch die beiderseits bekannten Umstände, insbesondere die Art und Weise des Zustandekommens der Vereinbarung, ihr Zweck, die Wettbewerbsbeziehung zwischen den Vertragsparteien und ihre Interessenlage heranzuziehen sind (BGH NJW 1998, 1144, 1145 - Modenschau im Salvatorkeller; BGH GRUR 1997, 931, 932 - Sekundenschnell).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach dieser Vorschrift darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr klar umrissen sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (std. Rspr., vgl. BGH GRUR 2002, 86, 88 - Laubhefter; Teplitzky, 8. Aufl. 2002, Kap 51 Rn. 8; Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, Vor § 13 Rn.279).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Nach der EuGH-Rechtsprechung tritt unter bestimmten, kumulativ zu erfüllenden Voraussetzungen wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim, WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme; vgl. BGH GRUR 2001, 422, 423 - ZOCOR).
  • OLG Hamburg, 11.05.2000 - 3 U 159/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2003 - 3 U 171/02
    Auch in der Entscheidung 3 U 159/99 vom 11. Mai 2000 hat der Senat eine entsprechende Formulierung für zulässig erachtet.
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • OLG Hamburg, 26.04.2018 - 3 U 96/17

    kausale Therapie - Arzneimittelwerbung: Irreführung durch Verwendung des Begriffs

    Die Geltendmachung des weitergehenden Anspruchs ist dem Gläubiger dann grundsätzlich verwehrt (Bestätigung von OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642).

    Das Landgericht hat zutreffend darauf hingewiesen, dass der Gläubiger dann, wenn er sich mit einer Unterwerfungserklärung zufrieden gibt, die hinter der ursprünglich verlangten Erklärung zurückbleibt, mit dem Abschluss des Vertrages in der Regel auf einen möglichen weitergehenden Anspruch verzichtet (OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642).

  • LG Heidelberg, 28.03.2013 - 3 O 183/12

    Verstoß gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung

    Die Auslegung des Unterlassungsvertrages kann nämlich auch ergeben, dass dieser eng auf die bezeichnete konkrete Verletzungsform bezogen ist (BGH NJW 1997, 3087, OLG Hamburg GRUR-RR 2004, 376).
  • OLG Hamburg, 14.09.2017 - 3 U 115/16

    Wettbewerbsrecht: Zustandekommen eines Erlassvertrages bei Annahme einer

    Die Annahme durch den Gläubiger führt somit zu einem "Verzicht" auf den gesetzlichen Unterlassungsanspruch, an dessen Stelle die Rechte aus dem Unterlassungsvertrag treten (vgl. OLG Hamburg, NJOZ 2004, 1637, 1642 OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 199; OLG Hamm, NJWE-WettbR 1999, NJWE-WETTBR Jahr 1999 Seite 90).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 1 U 54/04

    Nachbarrecht: Kein Anspruch auf Unterlassung einer benachbarten

    Mit der Bezugnahme auf die Entscheidung des 8. Zivilsenats des erkennenden Gerichts vom 28.11.2000 (8 U 190/00, CR 2001, 835 ff.) blieben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse aus den letzten 3 Jahren unberücksichtigt; der 3. Zivilsenat habe in der Sache 3 U 171/02 völlig zu Recht eine Beweisaufnahme angeordnet.
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