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   OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11   

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https://dejure.org/2015,77250
OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11 (https://dejure.org/2015,77250)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.06.2015 - 6 U 33/11 (https://dejure.org/2015,77250)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Juni 2015 - 6 U 33/11 (https://dejure.org/2015,77250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 734 HGB, § 823 Abs 1 BGB, § 203 BGB, Art 33 Abs 3 BGBEG vom 21.09.1994, Art 40 BGBEG vom 21.09.1994
    Schadensersatzklage eines französischen Versicherungsunternehmens wegen einer Kollision eines deutschen und eines französischen Schiffes während der Kieler Woche: Prüfung einer Prozessführungsbefugnis in gewillkürter Prozessstandschaft nach Einzugsermächtigung einer ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Erhebung der Klage gegen eine bereits vor Klageerhebung verstorbene Partei; Höhe des Schadensersatzes wegen einer Kollision zweier Segelschiffe bei der Kieler Woche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 246 ; ZPO § 86 ; BGB § 823 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Erhebung der Klage gegen eine bereits vor Klageerhebung verstorbene Partei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Gewillkürte Prozessstandschaft eines einem Assekuradeur vergleichbaren Versicherungsvermittlers mit Sitz in Frankreich für einen Regressprozess im Namen des vertretenen Seekaskoversicherers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.02.1994 - VII ZR 34/93

    Zulässigkeit einer gewillkürten Prozeßstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft in Fällen mit Auslandsberührung beurteilt sich grundsätzlich nach deutschem Prozessrecht als der lex fori (vgl. BGHZ 125, 196 = NJW 1994, 2549; Geimer, Internationales Zivilprozessrecht, 6. Aufl., Rn 2243).

    Der BGH hat noch nicht entschieden, ob sich auch die Wirksamkeit der Prozessführungsermächtigung grundsätzlich nach der lex fori beurteilt oder ob insoweit das Statut der eingeklagten Forderung maßgebend ist (vgl. BGHZ 125, 196 = NJW 1994, 2549).

    Die Voraussetzungen des schutzwürdigen Interesses beurteilen sich in Fällen mit Auslandsberührung allein nach deutschem Prozessrecht als der lex fori (vgl. BGHZ 125, 196 = NJW 1994, 2549, 2550 f).

    Die Klägerin hat zwar mit ihrem Hauptantrag Zahlung an sich beantragt, was nur begründet wäre, wenn die Forderung der Versicherungsnehmerin an sie abgetreten worden wäre oder wenn die M.A.C.I.F. der Klägerin neben der Prozessführungsermächtigung auch eine Einziehungsermächtigung bezüglich der von ihr geltend gemachten Forderung erteilt hätte (vgl. dazu BGHZ 125, 196,204 = NJW 1994, 2549, 2551; BGH TranspR 2013, 398 Tz 23).

  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 86/11

    Verjährungshemmung durch Klageerhebung: Abtretung der Klageforderung vor

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Die Klägerin hat zwar mit ihrem Hauptantrag Zahlung an sich beantragt, was nur begründet wäre, wenn die Forderung der Versicherungsnehmerin an sie abgetreten worden wäre oder wenn die M.A.C.I.F. der Klägerin neben der Prozessführungsermächtigung auch eine Einziehungsermächtigung bezüglich der von ihr geltend gemachten Forderung erteilt hätte (vgl. dazu BGHZ 125, 196,204 = NJW 1994, 2549, 2551; BGH TranspR 2013, 398 Tz 23).
  • OLG Hamburg, 04.12.1975 - 6 U 126/75
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Da sowohl Frankreich als auch Deutschland Vertragsstaaten sind, richtet sich die Verjährung - ungeachtet der gleichlautenden §§ 902 Abs. 1 Nr. 2, 903 Abs. 2 HGB a.F. - nach Art. 7 Abs. 1 des internationalen Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen vom 23.09.1910 - IÜZ - (vgl. BGH VersR 1976, 681; OLG Hamburg, VersR 1976, 682; Rabe, aaO, vor § 734 HGB, Rn. 18, 22,23; Ramming, TranspR 2010, 284, 290 f).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 49/99

    Auslegung einer Führungsklausel in einem Transportversicherungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Die verjährungsunterbrechende Wirkung tritt im Falle der gewillkürten Prozessstandschaft zwar erst in dem Augenblick ein, in dem diese prozessual offen gelegt wird oder offensichtlich ist (vgl. BGH NJW-RR 2002, 20, 22; MüKoBGB/Grothe, 6. Aufl., § 204 Rn 17; Palandt/Ellenberger, BGB, 74.Aufl., § 204 Rn 9).
  • BGH, 11.03.1976 - II ZR 97/74

    Ersatz von Kollisionsschäden nach den Bestimmungen des Internationalen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Da sowohl Frankreich als auch Deutschland Vertragsstaaten sind, richtet sich die Verjährung - ungeachtet der gleichlautenden §§ 902 Abs. 1 Nr. 2, 903 Abs. 2 HGB a.F. - nach Art. 7 Abs. 1 des internationalen Übereinkommens zur einheitlichen Feststellung von Regeln über den Zusammenstoß von Schiffen vom 23.09.1910 - IÜZ - (vgl. BGH VersR 1976, 681; OLG Hamburg, VersR 1976, 682; Rabe, aaO, vor § 734 HGB, Rn. 18, 22,23; Ramming, TranspR 2010, 284, 290 f).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 5/96

    Recht des gewillkürten Prozeßstandschafters zur Übertragung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Nach Art. 33 Abs. 3 EGBGB a.F. beurteilt sich der Eintritt eines gesetzlichen Forderungsübergangs nach dem Recht, auf dem die Verpflichtung beruht, bei einem Versicherungsvertrag nach dem für diesen maßgeblichen Vertragsstatut (vgl. BGH NJW 1998, 3205 Tz 20; Palandt/Heldrich, BGB, 64. Aufl., Art. 33 EGBGB, Rn 3; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl., vor Art. 7 EGVVG, Rn 49).
  • OLG Köln, 13.09.2005 - 3 U 40/05

    Transportrecht - Prozessführungsbefugnis Hamburger Assekuradeure;

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Die Klägerin ist zwar von der Funktion her einem deutschen Assekuradeur vergleichbar (vgl. dazu KG NJW-RR 2005, 179; OLG Köln, TranspR 2006, 401; Koller Transportrecht, 8. Aufl., § 425 HGB Rn 55; Neumann TranspR 2006, 429, 430 f).
  • KG, 09.11.2004 - 14 U 27/03

    Versicherungsrecht: Geltendmachung von übergegangenen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Die Klägerin ist zwar von der Funktion her einem deutschen Assekuradeur vergleichbar (vgl. dazu KG NJW-RR 2005, 179; OLG Köln, TranspR 2006, 401; Koller Transportrecht, 8. Aufl., § 425 HGB Rn 55; Neumann TranspR 2006, 429, 430 f).
  • BGH, 21.12.1989 - VII ZR 49/89

    Prozeßführungsbefugnis des Zedenten einer Forderung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Danach setzt eine gewillkürte Prozessstandschaft voraus, dass der Prozessführende ermächtigt ist, einen fremden Anspruch im eigenen Namen einzuklagen, und dass er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an der Prozessführung hat (vgl. BGH NJW 1990, 1117).
  • BGH, 08.02.1993 - II ZR 62/92

    Wirksame Prozeßvollmacht unabhängig von Rechtshängigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.06.2015 - 6 U 33/11
    Wurde noch vor dem Tod eine Prozessvollmacht erteilt, gelten die Prozesshandlungen als für und gegen die partei- und prozessfähigen Erben erfolgt, hier die Erben des Herrn R. (vgl. BGH NJW 1993, 1654 f; Zöller/Greger, aaO, § 246 Rn 1 a).
  • OLG Hamburg, 13.02.2020 - 6 U 182/17

    Frachtvertragsrecht: Verlust des Frachtgutes als Schadensfall; Anforderungen an

    Dies entspricht auch der Auffassung des Senats in älteren Entscheidungen (vgl. Urteil vom 5.6.2015, 6 U 33/11, zitiert nach juris, Tz. 61 f.; Urteil vom 25.10.2018, 6 U 243/16, zitiert nach juris, Tz. 28).

    Dabei mag es historisch üblich gewesen sein, dass Assekuradeurvollmachten bei der Versicherungsbörse oder der Handelskammer hinterlegt worden sind (vgl. KG TranspR 2004, 477, zitiert nach juris, Tz. 9; erkennender Senat, Urteil vom 5.6.2015, 6 U 33/11, zitiert nach juris, Tz. 63).

    Entscheidend ist, dass überhaupt eine Vollmacht vorliegt (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 5.6.2015, 6 U 33/11, zitiert nach juris, Tz. 63 a.E., Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen ).

  • OLG Hamburg, 01.12.2016 - 6 U 145/14

    Haftung des Verfrachters für Verlust und Beschädigung von Transportgut: Auslegung

    Fehlt es bereits an ausreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die Klägerin über eine anfängliche Ermächtigung S."s verfügte, so sind Fragen der Wirksamkeit dieser Ermächtigung - und damit auch die Vorfrage nach dem insoweit anwendbaren Recht (vgl. hierzu OLG Hamburg zum Az. 6 U 33/11) - nicht mehr relevant.
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