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OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Bestimmung der Höhe der Testamentsvollstreckungsvergütung in Hinblick auf die zu entrichtende Umsatzsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 02.02.2018 - 318 O 155/17
- LG Hamburg, 02.03.2018 - 318 O 155/17
- OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LG München I, 02.02.2007 - 20 O 16805/06
Erbrecht: Die vom Verstorbenen festgesetzte Gebühr bindet den …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18
Zur Begründung hat es unter Bezugnahme auf das Urteil des LG München vom 2.2.2007, 20 O 16805/06 (juris) darauf hingewiesen, dass bei einer testamentarisch festgelegten Vergütung des Testamentsvollstreckers anders als bei einer gemäß § 2221 BGB zu bestimmenden Vergütung der testamentarisch bestimmte Betrag im Zweifel als Bruttovergütung gemeint sei.Das LG München (Urt. V. 2.2.2007, 20 O 16805/06, Rn. 36, juris) hat als Argument für eine Testamentsauslegung im Sinne einer Bruttovergütung angeführt, dass die Erblasser keine sichere Kenntnis davon gehabt hätten, ob der Testamentsvollstrecker bei Übernahme seines Amts noch umsatzsteuerpflichtig sein werde.
- OLG Zweibrücken, 15.08.2000 - 3 W 76/00
Umfang des Auslagenersatzanspruchs des Berufsbetreuers; Erstattung der …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18
Die Erblasser haben dem Beklagten im Testament zwar ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen zuerkannt; Steuern, die notwendig mit einem Auftrag verbunden sind, sind erstattungsfähige Auslagen im Sinne des § 670 BGB (BGH, Urt. V. 14.11.1977, II ZR 107/76, juris; so auch OLG Zweibrücken, B. v. 15.8.2000, 3 W 76/00 und Senat, B. v. 4.5.1971, 2 W 28/71 zu §§ 1835, 670 BGB). - BGH, 14.11.1977 - II ZR 107/76
Anspruch auf Provisionen aus Veräußerung von Grundstücken im Hamburger …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18
Die Erblasser haben dem Beklagten im Testament zwar ausdrücklich einen Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen zuerkannt; Steuern, die notwendig mit einem Auftrag verbunden sind, sind erstattungsfähige Auslagen im Sinne des § 670 BGB (BGH, Urt. V. 14.11.1977, II ZR 107/76, juris; so auch OLG Zweibrücken, B. v. 15.8.2000, 3 W 76/00 und Senat, B. v. 4.5.1971, 2 W 28/71 zu §§ 1835, 670 BGB). - BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2018 - 2 U 8/18
Zwar wird im geschäftlichen Verkehr - insbesondere gegenüber Verbrauchern - ein nicht ausdrücklich als Nettowert gekennzeichneter Geldbetrag üblicherweise als Bruttobetrag verstanden, weshalb auch Verträge grundsätzlich in diesem Sinne auszulegen sind (BGH, Urt. V. 11.5.2001, V ZR 492/99, juris m.w.N.).
- KG, 04.04.2019 - 2 U 5/15
Gasversorgungsnetz Berlin
Es bedarf daher auch keiner Entscheidung, ob die Auswahlentscheidung im vorliegenden Verfahren, in welchem den Bewerbern noch keine förmliche Begründung der Auswahlentscheidung zugegangen ist, bereits gerichtlich überprüfbar wäre (vgl. dazu Senat, Urteil vom 25. Oktober 2018 - 2 U 8/18 EnWG -, Rn. 34, juris).