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   OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05   

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https://dejure.org/2006,9890
OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05 (https://dejure.org/2006,9890)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.10.2006 - 3 U 264/05 (https://dejure.org/2006,9890)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Oktober 2006 - 3 U 264/05 (https://dejure.org/2006,9890)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bzgl. der Bewerbung eines Schlankheitsprodukts in Frauenzeitschriften; Unzulässige Werbeaussagen durch die Angabe von wissenschaftlich nicht hinreichend gesicherten Wirkungen eines Produkts; Ausräumung einer ...

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht - Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe der geforderten (lediglich auf die konkrete Verletzungsform gerichteten) Verpflichtungserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2007, 583
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.05.1999 - I ZR 31/97

    RUMMS!; Ankündigung einer Sonderveranstaltung (7jähriges Firmenjubiläum)

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05
    Nähere Ausführungen dazu erübrigen sich, weil die Prozessführungsbefugnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 UWG auch eine Sachurteilsvoraussetzung ist, bei der die grundsätzlich (prozessual) vorrangige Prüfung aus Gründen der Verfahrensökonomie unterbleiben kann, wenn der geltend gemachte Anspruch - wie hier - unbegründet ist (BGH GRUR 2003, 804 - Fotoaktion; BGH GRUR 1999, 1119, 1120 - RUMMS!).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 121/03

    Schlank-Kapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05
    Bei dem Verletzungsunterlassungsanspruch wegen Wiederholungsgefahr und dem vorbeugenden Unterlassungsanspruch wegen Erstbegehungsgefahr handelt es sich um verschiedene Streitgegenstände und damit um verschiedene prozessuale Ansprüche (BGH GRUR 2006, 429, 431 - Schlank-Kapseln).
  • BGH, 22.05.2003 - I ZR 185/00

    "Foto-Aktion"; Wettbewerbswidriges Anlocken durch Abgabe von Farbbildabzügen zu

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05
    Nähere Ausführungen dazu erübrigen sich, weil die Prozessführungsbefugnis nach § 8 Abs. 2 Nr. 3 UWG auch eine Sachurteilsvoraussetzung ist, bei der die grundsätzlich (prozessual) vorrangige Prüfung aus Gründen der Verfahrensökonomie unterbleiben kann, wenn der geltend gemachte Anspruch - wie hier - unbegründet ist (BGH GRUR 2003, 804 - Fotoaktion; BGH GRUR 1999, 1119, 1120 - RUMMS!).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05
    Darin liegt keine Berühmung, die eine Erstbegehungsgefahr begründen könnte (BGH GRUR 2001, 1174, 1175 f. - Berühmungsaufgabe).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 32/03

    Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.10.2006 - 3 U 264/05
    Damit war die durch den Erstabdruck der beanstandeten Anzeige gesetzte Wiederholungsgefahr durch die Abgabe der geforderten Verpflichtungserklärung unabhängig von der Annahme der Erklärung entfallen (siehe nur aus jüngster Zeit: BGH WRP 2006, 1139, 1140 - Vertragsstrafevereinbarung).
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