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   OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 59/01   

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https://dejure.org/2002,8396
OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 59/01 (https://dejure.org/2002,8396)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.12.2002 - 5 U 59/01 (https://dejure.org/2002,8396)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2002 - 5 U 59/01 (https://dejure.org/2002,8396)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerb auf dem Nahrungsergänzungsmittelmarkt; Vertriebsfähigkeit und Bezeichnung der Selenhefe-Vitamintabletten "Selenium Spezial A-C-E"; Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Erleichterungen in der Darlegungs- und Beweislast nach den Grundsätzen der ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 3; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1 § 3; BGB § 242

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 12.05.1997 - 3 U 215/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 59/01
    Ein weiterer Rechtstreit aus diesem Gesamtkomplex war zwischen den Parteien unter dem Aktenzeichen 315 O 38/96 (= 3 U 215/96) anhängig.

    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass die von der Klägerin in diesen Rechtsstreit eingeführten Fragen wettbewerbswidrigen Verhaltens der Beklagten im Anschluss an die fristlose Kündigung des Allein-Vertriebsvertrages bereits mehrfach Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen waren, und zwar in den Rechtsstreitigkeiten 315 O 474/95 (=3 W 107/95) und 315 O 38/96 (= 3 U 215/96).

    Bei dem von der Beklagten erwähnten Folgerechtsstreit 315 O 38/96 (= 3 U 215/96) handelt es sich nach Sachlage um die entsprechende Hauptsacheklage, so dass über die ausstattungs- und äußerungsrechtlichen Ansprüche der Klägerin offensichtlich bereits im Rahmen früherer Rechtsstreitigen rechtskräftig entschieden worden ist.

  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 59/01
    Dieser Grundsatz bedarf insbesondere in den Fällen einer Einschränkung, in denen die klagende Partei außerhalb des Geschehensablaufs steht und den Sachverhalt nicht von sich aus ermitteln kann, während der beklagten Partei die erforderliche tatsächliche Aufklärung ohne weiteres möglich und auch zuzumuten ist (BGH GRUR 63, 270, 271 Bärenfang).

    Denn es entspricht dem Gebot einer redlichen, mit Treu und Glauben zu vereinbarenden Prozessführung, dass sie die maßgeblichen tatsächlichen Umstände offenbart, soweit ihr nicht ein berechtigtes Interesse an der Wahrung ihrer Geschäftsgeheimnisse zur Seite steht (BGH GRUR 63, 270, 271 - Bärenfang).

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 59/01
    Schließlich verfängt auch der Hinweis der Klägerin auf die abweichenden Beweislastregeln für den Bereich gesundheitsbezogener Werbung nicht (BGH GRUR 91, 848, 849 Rheumalind II).
  • BGH, 02.05.2002 - I ZR 45/01

    "Faxkarte"; Umfang der Rechtskraft der Feststellung einer Schutzrechtsverletzung

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.12.2002 - 5 U 59/01
    Aus den genannten Gründen muss auch der Hinweis der Klägerin im Senatstermin auf die BGH-Entscheidung "Faxkarte" (BGH WRP 02, 1173 - "Faxkarte"), in der sich der BGH mit den sich aus § 809 BGB und Art. 43 TRIPS ergebenden Vorlage- bzw. Besichtigungspflichten beschäftigt hatte, ohne Konsequenzen bleiben.
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