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   OLG Hamburg, 06.02.1984 - 2 Ws 571/83   

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https://dejure.org/1984,2724
OLG Hamburg, 06.02.1984 - 2 Ws 571/83 (https://dejure.org/1984,2724)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.1984 - 2 Ws 571/83 (https://dejure.org/1984,2724)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 1984 - 2 Ws 571/83 (https://dejure.org/1984,2724)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Alehnungsgesuch; Mitwirkende Richter; Entscheidung durch einheitlichen Beschluß

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 512
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.1984 - 2 Ws 571/83
    »Über das Gesuch, das gleichrangige Ablehnungen [zum Begriff des gleichen Rangs vgl. BGHSt 21, 334 ] betrifft und hinsichtlich aller Richter auf denselben sachlichen Grund gestützt wird, ist durch einheitlichen Beschluß zu befinden.

    Anders wäre die Sachlage dann zu beurteilen, wenn, wie im Fall BGHSt 21, 334 , erkennende Richter und außerdem ein Richter abgelehnt wurden, der zur Entscheidung über die Ablehnungsgesuche gegen sie berufen wäre.

  • BGH, 16.12.1969 - 5 StR 468/69

    Ablehnungsgesuch wegen Befangenheit der Richter im Strafverfahren - Verwerfung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.1984 - 2 Ws 571/83
    Der Senat stellt im Anschluß an BGHSt 23, 200 zunächst [in einem Leitsatz] fest, daß die Ablehnung aller an einer Entscheidung beteiligten Richter dann zulässig sein könne, wenn die Ablehnung auf den Inhalt der Entscheidung gestützt werde.
  • BGH, 09.10.1995 - 3 StR 324/94

    Ablehnungsgesuche - Unterschiedliche Begründung - Grundsatz des gesetzlichen

    In Fällen, in denen Ablehnungsgesuche gegen mehrere erkennende Richter gleichzeitig eingereicht und auf den gleichen Grund gestützt werden, hält die überwiegende Meinung eine einheitliche Entscheidung für geboten (OLG Frankfurt StV 1984, 499; OLG Hamburg MDR 84, 512; LG Münster NStZ 84, 472 m. abl. Anm. Frohne; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 42. Aufl. § 27 Rdn. 4; Voormann, NStZ 1985, 444 f.; a.A.: OLG Schleswig NStZ 1981, 489; Wendisch in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 27 Rdn. 36; Pfeiffer in KK, 3. Aufl. § 27 Rdn. 6).
  • BFH, 01.08.2001 - VII S 5/01

    Vollstreckungsmaßnahme - Befangenheit - Ausschluß eines Richters - Richter als

    Denn die Entscheidung über gleichzeitig gestellte, auf denselben Grund gestützte Ablehnungsgesuche muss durch einheitlichen Beschluss erfolgen (vgl. Oberlandesgericht --OLG-- Hamburg, Beschluss vom 6. Februar 1984 2 Ws 571/83, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 1984, 512; OLG Hamm, Beschluss vom 16. März 1987 2 Ws 139/87, unveröffentlicht; Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl. 1997, § 51 Rdnr. 57, m.w.N., auch zur abweichenden Meinung).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2000 - Not 1/99

    Gründe an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln; Ausschluß eines

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