Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
§ 1 UWG, § 2 UWG
Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht werden - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Wettbewerbswidrigkeit einer TV-Werbung für das Produkt "kinder country" im Hinblick auf den Hersteller des Müsliriegels "CORNY" aufgrund satirischer Darstellung; Zur Erkennbarkeit von Mitbewerbern oder von ihnen angebotener Leistungen; Zur pauschalen Herabsetzung ...
- Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- prewest.de (Leitsatz)
§§ 1, 2, 3 UWG
Wettbewerb - satirische Überzeichnung der Werbeaussage
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.11.2001 - 312 O 609/01
- OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2003, 251
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 25.04.2002 - I ZR 272/99
Keine Verunglimpfung der Steinbauweise durch den Slogan "DIE 'STEINZEIT' IST …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Nicht ausreichend ist hingegen eine eher fernliegende, "nur um zehn Ecken gedachte" Bezugnahme auf Mitbewerber (BGH in WRP 2002, 1138, 1139 - Die "Steinzeit" ist vorbei!).Für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs aus § 1 UWG wegen einer gegen die guten Sitten verstoßenden pauschalen Herabsetzung von Müsliriegeln kommt es darauf an, ob die beanstandete Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (BGH in WRP 2002, 1138, 1140 - Die "Steinzeit" ist vorbei!; BGH in GRUR 1997, 227, 228 - Aussehen mit Brille).
Eine pauschale Herabsetzung im Sinne des § 1 UWG setzt voraus, dass zu den mit jedem Werbevergleich verbundenen (negativen) Wirkungen für die konkurrierenden Anbieter besondere Umstände hinzukommen, die den Vergleich in unangemessener Weise abfällig, abwertend oder unsachlich erscheinen lassen (BGH in WRP 2002, 1138, 1140 - Die "Steinzeit" ist vorbei!).
Indes ist im Hinblick auf die humorvolle Darstellung der Nachteile zäher oder zu trockener Getreideriegel zu prüfen, ob der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf dessen Sichtweise es für die Beurteilung des Verkehrsverständnisses ankommt, einer derartigen Werbeaussage überhaupt eine ernsthafte Sachaussage entnimmt oder ob er diese lediglich als Aufhänger wertet, der dazu dient, die Aufmerksamkeit der angesprochenen Adressaten des TV-Spots zu wecken (BGH in WRP 2002, 1138, 1141 - Die "Steinzeit" ist vorbei!; Senat , Urteil vom 23.1.2003, 5 U 176/02 , S.8 f).
- BGH, 14.12.2000 - I ZR 147/98
Eröffnungswerbung
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Eine vorliegend allein in Betracht kommende - mittelbare Erkennbarkeit ist anzunehmen, wenn die streitgegenständliche Werbung so deutlich gegen einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber gerichtet ist, dass sich eine Bezugnahme für die angesprochenen Verkehrskreise förmlich aufdrängt (BGH in WRP 2001, 688, 689 - Eröffnungswerbung; BGH in GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung).Dabei ist davon auszugehen, dass die Neigung der angesprochenen Verkehrskreise, eine allgemein gehaltene Werbeaussage auf einzelne Mitbewerber zu beziehen, umso geringer ist, je größer der Kreis der Anbieter ist (BGH in WRP 2001, 688, 689 - Eröffnungswerbung).
Ungeachtet der Einführung des § 2 UWG besteht Raum für eine Anwendung des § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt einer pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber; die von § 2 UWG erfassten Fälle einer erkennbaren Gegenüberstellung mit Produkten bestimmter Mitbewerber schließen eine Beurteilung als unlauter im Sinne des § 1 UWG im Fall einer mangelnden Erkennbarkeit nicht aus (BGH in WRP 2001, 688, 689 - Eröffnungswerbung; BGH in GRUR 2002, 75, 77 - "SOOOO... BILLIG?").
- OLG Hamburg, 23.01.2003 - 5 U 176/02
Zulässigkeit des Zivilrechtsweges für eine wettbewerbsrechtliche Klage eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Indes ist im Hinblick auf die humorvolle Darstellung der Nachteile zäher oder zu trockener Getreideriegel zu prüfen, ob der durchschnittlich informierte und verständige Verbraucher, auf dessen Sichtweise es für die Beurteilung des Verkehrsverständnisses ankommt, einer derartigen Werbeaussage überhaupt eine ernsthafte Sachaussage entnimmt oder ob er diese lediglich als Aufhänger wertet, der dazu dient, die Aufmerksamkeit der angesprochenen Adressaten des TV-Spots zu wecken (BGH in WRP 2002, 1138, 1141 - Die "Steinzeit" ist vorbei!; Senat , Urteil vom 23.1.2003, 5 U 176/02 , S.8 f).Insgesamt wird der Verkehr, der an witzige "Aufhänger" in Werbespots gewohnt ist, diese Eingangspassage schlicht so verstehen, dass durch die satirische Überzeichnung seine Aufmerksamkeit geweckt und er für die anschließende eigentliche Werbebotschaft umso empfänglicher gemacht werden soll (s. auch Senat , Urteil vom 23.1.2003, 5 U 176/02 a.a.O.).
- BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96
Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Begriffe des "gleichen" Bedarfs weit auszulegen ; es genügt, wenn die verglichenen Produkte aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Substitutionsprodukte ernsthaft in Betracht kommen (BGH WRP 99, 414,415 - Vergleichen Sie - GRUR 2002, 828 -Lottoschein-). - BGH, 21.06.2001 - I ZR 69/99
"SOOOO... BILLIG!"?
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Ungeachtet der Einführung des § 2 UWG besteht Raum für eine Anwendung des § 1 UWG unter dem Gesichtspunkt einer pauschalen Herabsetzung ungenannter Mitbewerber; die von § 2 UWG erfassten Fälle einer erkennbaren Gegenüberstellung mit Produkten bestimmter Mitbewerber schließen eine Beurteilung als unlauter im Sinne des § 1 UWG im Fall einer mangelnden Erkennbarkeit nicht aus (BGH in WRP 2001, 688, 689 - Eröffnungswerbung; BGH in GRUR 2002, 75, 77 - "SOOOO... BILLIG?"). - BGH, 07.11.1996 - I ZR 183/94
Aussehen mit Brille - Pauschale Herabsetzung
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Für das Bestehen eines Unterlassungsanspruchs aus § 1 UWG wegen einer gegen die guten Sitten verstoßenden pauschalen Herabsetzung von Müsliriegeln kommt es darauf an, ob die beanstandete Werbeaussage sich noch in den Grenzen einer sachlich gebotenen Erörterung hält oder bereits eine pauschale Abwertung der fremden Erzeugnisse darstellt (BGH in WRP 2002, 1138, 1140 - Die "Steinzeit" ist vorbei!; BGH in GRUR 1997, 227, 228 - Aussehen mit Brille). - BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99
Elternbriefe
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Denn sie gehören ebenfalls zu den angesprochenen Verkehrskreisen, weil die Werbemaßnahme Wirtschaftsgüter des täglichen Bedarfs betrifft (BGH in GRUR 2002, 550, 552 - Elternbriefe ). - BGH, 17.01.2002 - I ZR 215/99
"Lottoschein"; Begriff des Mitbewerbers bei Branchenverschiedenheit der Angebote
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Begriffe des "gleichen" Bedarfs weit auszulegen ; es genügt, wenn die verglichenen Produkte aus der Sicht des angesprochenen Verkehrs als Substitutionsprodukte ernsthaft in Betracht kommen (BGH WRP 99, 414,415 - Vergleichen Sie - GRUR 2002, 828 -Lottoschein-). - BGH, 25.03.1999 - I ZR 77/97
UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.03.2003 - 5 U 227/01
Eine vorliegend allein in Betracht kommende - mittelbare Erkennbarkeit ist anzunehmen, wenn die streitgegenständliche Werbung so deutlich gegen einen oder mehrere bestimmte Mitbewerber gerichtet ist, dass sich eine Bezugnahme für die angesprochenen Verkehrskreise förmlich aufdrängt (BGH in WRP 2001, 688, 689 - Eröffnungswerbung; BGH in GRUR 1999, 1100, 1101 - Generika-Werbung).
- OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06
Gib mal Zeitung
In der Entscheidung "Müsli-Riegel" (Senat GRUR-RR 03, 251 - Müsli-Riegel) ging es ebenfalls um einen allgemeinen "Systemvergleich", bei dem keine konkreten Mitbewerber erkennbar waren, sodass die Grundsätze vergleichender Werbung nicht anzuwenden waren. - OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 6 U 142/04
Wettbewerbsverstoß durch herabsetzenden Werbevergleich: TV-Werbung für feuchtes …
Wo genau die Grenze zwischen leiser Ironie und nicht hinnehmbarer Herabsetzung verläuft, bedarf stets einer sorgfältigen Prüfung im Einzelfall (BGH, GRUR 2002, 72, 74 - Preisgegenüberstellung im Schaufenster; vgl. zur Rechtsprechung der Oberlandesgerichte: OLG München, NJW-WettbR 2000, 177 f.- "Hängen Sie noch an der Flasche?"; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2003, 198, 200 - Erlaßvertrag; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 249 - "orgelndes" Auto; OLG Hamburg, GRUR-RR 2003, 251 - Müsli-Riegel; OLG Jena, GRUR-RR 2003, 254 - Fremdgehen).