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   OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01   

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https://dejure.org/2003,4516
OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01 (https://dejure.org/2003,4516)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.08.2003 - 2 Wx 131/01 (https://dejure.org/2003,4516)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. August 2003 - 2 Wx 131/01 (https://dejure.org/2003,4516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung zur Bebauung des Innenhofes mit einer Tiefgarage; Streitigkeit zwischen Wohnungseigentümern aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer untereinander ; Notwendigkeit der Beteiligung der Wohnungseigentümer am gesamten Verfahren; Nachholung im ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Tiefgarage - Beseitigungsanspruch der übrigen WEG

  • Judicialis

    WEG § 5 Abs. 4; ; WEG § ... 10 Abs. 1 S. 2; ; WEG § 10 Abs. 2; ; WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22; ; WEG § 22 Abs. 1; ; WEG § 43 Abs. 1 Nr. 1; ; WEG § 43 Abs. 4 Nr. 1; ; WEG § 45 Abs. 1; ; WEG § 45 Abs. 2 S. 2; ; WEG § 48 Abs. 3; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 27 S. 2; ; ZPO § 546; ; ZPO § 547 Nr. 4; ; ZPO § 550; ; ZPO § 551 Nr. 5 a.F.; ; BGB § 1004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauung von Gemeinschaftseigentum durch Teileigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachholung unterbliebener Beteiligung von Wohnungseigentümern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 868
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97

    Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Dass die anderen Wohnungseigentümer erkennbar nichts zur Sache beitragen könnten und die förmliche Beteiligung nur der Gewährung rechtlichen Gehörs dienen und deshalb ausnahmsweise im Verfahren der weiteren Beschwerde nachholbar sein könnte (vgl. BGH NJW 98, 755, 756), ist für den Senat nach den Umständen dieses Falles nicht ersichtlich.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1997 - 3 Wx 227/97

    Beseitigung einer unter Überschreitung der im Aufteilungsplan zur

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Unter einer baulichen Veränderung im Sinne des § 22 WEG ist allerdings nicht nur eine Veränderung vorhandener Gebäudeteile, sondern jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verstehen, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgeht (BayObLG Beschluss v. 18.07.91, BReg 2 Z 97/91, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZMR 97, 657), es sei denn die Baumaßnahme wird vom Eigentümer/Bauträger vor Beginn der Gemeinschaft "werdender Wohnungseigentümer" abweichend von dem ursprünglichen Aufteilungsplan durchgeführt und fertiggestellt (BayObLG v. 18.07.91 a.a.O.).
  • OLG Hamburg, 25.02.2002 - 2 Wx 94/01

    Keine Verwirkung von Sondereigentum als dinglichem Recht- Entstehung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Grundsätzlich muss sich der Erwerber von Sondereigentum darauf verlassen können, dass nur die in der Teilungserklärung verbindlich festgelegten Nutzungsmöglichkeiten bestehen (vgl. Senat Beschluss v. 12.02.2002, ZMR 2002, 372).
  • BayObLG, 12.09.1996 - 2Z BR 52/96

    Recht eines Wohnungseigentümers zur Errichtung eines Zaunes und eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Die von dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners zitierten Entscheidungen des BayObLG (v. 12.09.96, ZMR 97, 41 und v. 09.12.99, ZMR 2000, 235) beziehen sich auf nicht vergleichbare Sachverhalte, bei denen nach der Gemeinschaftsordnung jeder Wohnungseigentümer seine Sondernutzungsfläche ausdrücklich wie ein Alleineigentümer nutzen bzw. bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum im räumlichen Bereich des ihm jeweils zustehenden Hauses durchführen durfte.
  • BayObLG, 13.10.1988 - BReg. 2 Z 165/87

    Beteiligung sämtlicher Eigentümer einer Anlage am Verfahren; Entscheidung über

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Der Rechtsfehler des Landgerichts führt nach § 27 S. 2 FGG i.V.m. den §§ 550, 551 Nr. 5 ZPO a.F. bzw. 546, 547 Nr. 4 ZPO n.F. grundsätzlich zur Aufhebung und Zurückverweisung (BayObLG WuM 89, 36, 37; WuM 90, 406, 407; NZM 99, 286; Keidel/Kuntze/Winkler-Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn 38), weshalb die übrigen Eigentümer im Hinblick auf die anstehende Neuverhandlung vor dem Landgericht auch am Rechtsbeschwerdeverfahren nicht beteiligt werden mussten (BayObLG WuM 90, 406).
  • BayObLG, 18.07.1991 - BReg. 2 Z 97/91
    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Unter einer baulichen Veränderung im Sinne des § 22 WEG ist allerdings nicht nur eine Veränderung vorhandener Gebäudeteile, sondern jede auf Dauer angelegte gegenständliche Veränderung des gemeinschaftlichen Eigentums zu verstehen, die von dem im Aufteilungsplan vorgesehenen Zustand abweicht, wenn sie über eine ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgeht (BayObLG Beschluss v. 18.07.91, BReg 2 Z 97/91, zitiert nach Juris; OLG Düsseldorf ZMR 97, 657), es sei denn die Baumaßnahme wird vom Eigentümer/Bauträger vor Beginn der Gemeinschaft "werdender Wohnungseigentümer" abweichend von dem ursprünglichen Aufteilungsplan durchgeführt und fertiggestellt (BayObLG v. 18.07.91 a.a.O.).
  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.08.2003 - 2 Wx 131/01
    Bei der Auslegung von im Grundbuch eingetragenen Vereinbarungen von Wohnungseigentümern gem. §§ 5 Abs. 4, 10 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 WEG ist, wie bei der Auslegung bei anderen Grundbucherklärungen und Eintragungen, auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BGH ZMR 1993, 287).
  • OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05

    Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im

    Grundsätzlich führt die Nichtbeteiligung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, § 546, § 547 Nr. 4 ZPO zwingend zur Aufhebung des Beschlusses und zur Zurückverweisung zur neuen Verhandlung und Entscheidung (OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
  • OLG München, 13.12.2006 - 34 Wx 109/06

    Zustimmung sämtlicher Eigentümer zur Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem

    Dies führt zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (siehe auch OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
  • BayObLG, 15.01.2004 - 2Z BR 225/03

    Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz - Rechtsnatur

    Zur Nachholung des rechtlichen Gehörs in der Rechtsbeschwerdeinstanz (Bestätigung von BayObLG, Beschluss vom 3.12.2003 - 2Z BR 188/03 - und Abgrenzung zu OLG Hamburg ZMR 2003, 868).

    Anders als in dem vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall (ZMR 2003, 868) ist eine Zurückverweisung deshalb nicht erforderlich.

  • BayObLG, 12.02.2004 - 2Z BR 261/03

    Beschwer des Verwalters in Beschlussanfechtungsverfahren - Begriff des

    Diesen Verfahrensfehler kann der Senat nicht beheben (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868; dazu auch BayObLG Beschluss vom 29.1.2004, 2Z BR 129/03), weil die Entscheidung des Landgerichts auch an materiell-rechtlichen Fehlern leidet und eine Entscheidung in der Sache nicht ohne weitere Tatsachenfeststellungen möglich ist.

    Deshalb ist eine Zurückverweisung an das Landgericht unumgänglich (OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).

  • OLG Zweibrücken, 30.01.2004 - 3 W 100/03

    Wohnungseigentum: Auslegung der Teilungserklärung; Errichtung eines Wintergartens

    Abzustellen ist dabei auf den Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergibt (vgl. etwa BGHZ 113, 374, 378 und 37, 147,149; Senat NJW 1992, 2899 sowie Beschlüsse vom 17. September 2001 - 3 W 87/01 -, 20. August 2001 - 3 W 24/01 - und 30. April 2003 - 3 W 57/03; Hans. OLG Hamburg ZMR 2002, 621 und 2003, 868 f, jeweils zitiert nach juris; Meikel, Grundbuchrecht 9. Aufl. § 78 Rdnr. 36).
  • OLG München, 26.07.2006 - 34 Wx 83/06

    Eigentümerbeschluss zur Errichtung eines hölzernen Geräteschuppens bestimmter

    Dies führt zwingend zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Landgericht (siehe auch OLG Hamburg ZMR 2003, 868/870).
  • BayObLG, 03.12.2003 - 2Z BR 188/03

    Inhalt der Niederschrift über die Versammlung der Wohnungseigentümer - Nachholung

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von demjenigen, der dem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 6.8.2003 (ZMR 2003, 868) zugrunde lag.
  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 208/03

    Beschluss über Sonderumlagen und Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung

    Eine Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, §§ 546, 547 ZPO ist jedoch veranlasst, wenn die unterbliebene Verfahrensbeteiligung Einfluss auf die Sachaufklärung gehabt haben kann (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868/869).
  • BayObLG, 29.01.2004 - 2Z BR 129/03

    Beteiligung am Wohnungseigentumsverfahren - Zurpckverweisung durch das

    Deshalb ist eine Zurückverweisung an das Landgericht unumgänglich (vgl. OLG Hamburg ZMR 2003, 868).
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