Rechtsprechung
OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Intensität eines Wettbewerbsverstoßes; Unterlassungsanträge mit auslegungsbedürftigen Wendungen; Vermeintliche Zulassung von Arzneimitteln; Zulässigkeit vergleichender Werbung bei Medikamenten; Dringlichkeitsvermutung bei Wettbewerbsstreitigkeiten
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HWG § 3a; UWG § 1; UWG § 2
Wettbewerbsverstoß durch Bewerbung eines Arzneimittels für Anwendungsgebiet außerhalb der arzneimittelrechtlichen Zulassung - zum Vorliegen der Begehungsgefahr im Rahmen des Unterlassungsbegehrens - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 29.10.2002 - 416 O 118/02
- OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 15.05.1997 - I ZR 10/95
Politikerschelte - Gefühlsbetonte Werbung; Pflichtangaben
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Hiervon sind selbstverständlich die Fälle zu unterscheiden, in denen an sich nicht eindeutige Wendungen nur zur Begründung des Verbots herangezogen werden (vgl. BGH GRUR 1997, 761 - Politikerschelte). - BGH, 22.12.1961 - I ZR 152/59
Gründerbildnis
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
So sind beispielsweise die Formulierungen "Beiträge zu veröffentlichen, die inhaltlich Werbung sind" und "Eindruck erwecken" zutreffend als unzulässig angesehen worden, soweit sie das Verbot bestimmen sollen (BGH GRUR 1993, 565 - Faltenglätter, GRUR 1962, 310 - Gründerbildnis). - BGH, 18.02.1993 - I ZR 14/91
Produktinformation I - Getarnte Werbung
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Soweit die Informationen an die Presse aber sachlich unrichtig sind, haftet allerdings der Informant für dementsprechende Veröffentlichungen (BGH GRUR 1993, 561 - Produktinformation I, GRUR 1996, 502 - Energiekosten-Preisvergleich I, GRUR 1997, 138 - Orangenhaut); das gilt ebenso für Behauptungen über eine nicht zugelassene Indikation des Mittels (§ 3 a HWG).
- BGH, 15.04.1999 - I ZR 83/97
Preissturz ohne Ende - Vorbeugender Unterlassungsanspruch; …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Demgegenüber kann die Begehungsgefahr für andere, nur ähnliche, aber im Typischen nicht gleiche Handlungen regelmäßig nicht allein aus dem begangenen Wettbewerbsverstoß hergeleitet werden (BGH GRUR 1999, 1097 - Preissturz ohne Ende, WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe); das gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Unrechtsgehalt bzw. die Intensität des Wettbewerbsverstoßes unterschiedlich ist und bisher nur die weniger schwerwiegende Verletzungshandlung erfolgt ist. - BGH, 16.11.2000 - I ZR 186/98
1-Pfennig-Farbbild - Endpreis; übertriebenes Anlocken; Vorsprung durch …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Nach den gesicherten Grundsätzen der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht bezieht sich allerdings die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur eng auf die begangene rechtswidrige Handlung, sondern weitergehend auf die konkrete Verletzungsform, d. h. auf den Bereich (leicht) abgewandelter, aber im Charakteristischen des Verstoßes gleicher Handlungen (BGH GRUR 1996, 800 - EDV-Geräte, GRUR 2000, 338 - Preisknaller, GRUR 2001, 446 - 1-Pfennig-Farbbild). - BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96
Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
(b) Aus der Begründung der Antragstellerin zu ihrem Unterlassungsantrag in der oben unter VI. abgehandelten Fassung ergibt sich zweifelsfrei, dass die Verwendung der konkreten Äußerung jedenfalls als Minus in dem beantragten Verbot mit enthalten sein soll (vgl. hierzu BGH WRP 1999, 839 und 842 - Auslaufmodelle I und II). - BGH, 01.02.1996 - I ZR 50/94
Energiekosten-Preisvergleich - Vergleichende Werbung; Irreführung/Preisgestaltung
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Soweit die Informationen an die Presse aber sachlich unrichtig sind, haftet allerdings der Informant für dementsprechende Veröffentlichungen (BGH GRUR 1993, 561 - Produktinformation I, GRUR 1996, 502 - Energiekosten-Preisvergleich I, GRUR 1997, 138 - Orangenhaut); das gilt ebenso für Behauptungen über eine nicht zugelassene Indikation des Mittels (§ 3 a HWG). - BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99
Berühmungsaufgabe
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Demgegenüber kann die Begehungsgefahr für andere, nur ähnliche, aber im Typischen nicht gleiche Handlungen regelmäßig nicht allein aus dem begangenen Wettbewerbsverstoß hergeleitet werden (BGH GRUR 1999, 1097 - Preissturz ohne Ende, WRP 2001, 1076 - Berühmungsaufgabe); das gilt insbesondere in den Fällen, in denen der Unrechtsgehalt bzw. die Intensität des Wettbewerbsverstoßes unterschiedlich ist und bisher nur die weniger schwerwiegende Verletzungshandlung erfolgt ist. - BGH, 18.02.1993 - I ZR 219/91
Faltenglätter - Bestimmtheit des Klageantrags; Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
So sind beispielsweise die Formulierungen "Beiträge zu veröffentlichen, die inhaltlich Werbung sind" und "Eindruck erwecken" zutreffend als unzulässig angesehen worden, soweit sie das Verbot bestimmen sollen (BGH GRUR 1993, 565 - Faltenglätter, GRUR 1962, 310 - Gründerbildnis). - BGH, 09.05.1996 - I ZR 107/94
EDV-Geräte - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Hamburg, 06.11.2003 - 3 U 203/02
Nach den gesicherten Grundsätzen der Rechtsprechung im Wettbewerbsrecht bezieht sich allerdings die Vermutung der Wiederholungsgefahr nicht nur eng auf die begangene rechtswidrige Handlung, sondern weitergehend auf die konkrete Verletzungsform, d. h. auf den Bereich (leicht) abgewandelter, aber im Charakteristischen des Verstoßes gleicher Handlungen (BGH GRUR 1996, 800 - EDV-Geräte, GRUR 2000, 338 - Preisknaller, GRUR 2001, 446 - 1-Pfennig-Farbbild). - OLG Hamm, 07.11.2001 - 3 U 69/01
Arzthaftung bei Durchführung einer Umstellungsosteotomie und Nichteinbau einer …