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   OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01   

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https://dejure.org/2002,12400
OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01 (https://dejure.org/2002,12400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.03.2002 - 3 U 353/01 (https://dejure.org/2002,12400)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. März 2002 - 3 U 353/01 (https://dejure.org/2002,12400)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch wegen unkorrekten Nebenwirkungshinweises; Beziehen des nach § 11 Abs. 1 Nr. 13 Arzneimittelgesetz (AMG) erforderlichen Hinweises nur auf eine Patientengruppe; § 11 Abs. 1 Nr. 13 AMG als wertbezogene Vorschrift zum Schutz der Volksgesundheit ; Aus ...

  • Judicialis

    AMG § 11 Abs. 1 Nr. 13; ; UWG § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 11 Abs. 1 Nr. 13; UWG § 1
    Zu den Anforderungen der Hinweispflicht in der Packungbeilage nach § 11 Abs. 1 Nr. 13 AMG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.02.1994 - I ZR 16/92

    Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst - Verstoß gegen Berufsregeln;

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01
    (aa) Der BGH hat in der Entscheidung "Versicherungsvermittlung im öffentlichen Dienst" (BGH GRUR 1994, 443) Gesichtspunkte erwogen, auf Grund derer trotz fehlender strafbewehrter Unterlassungserklärung ein Wegfall der Wiederholungsgefahr ausnahmsweise vorliegen könne.
  • BGH, 10.07.1997 - I ZR 51/95

    Unzulässige Werbung mit einem Arzneimittel durch Hinweis auf das Ergebnis eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01
    Bei § 11 Abs. 1 Nr. 13 AMG handelt es sich um eine wertbezogene Vorschrift zum Schutze der Volksgesundheit (vgl. zum AMG: BGH WRP 1998, 181 - Warentest für Arzneimittel), der Verstoß gegen diese Norm ist unlauter im Sinne des § 1 UWG.
  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01
    Solange aber nicht jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sogar die Geschäftsaufgabe oder die Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzungshandlung erfolgt ist, der Eintritt in das Liquidationsstadium oder der Übergang des Unternehmens in andere Hände die Wiederholungsgefahr grundsätzlich nicht beseitigen (BGH GRUR 1992, 318 - Jubiläumsverkauf m. w. Nw.).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.03.2002 - 3 U 353/01
    Besonderheiten des Einzelfalls (vgl. hierzu BGH GRUR 1999, 1128 - Hormonpräparate) führen vorliegend zu keiner abweichenden Bewertung:.
  • OLG Hamburg, 24.04.2003 - 5 U 127/01

    Urheberrechtlicher Schutz von Presseartikeln; Zulässigkeit der Verbreitung eines

    Es ist anerkannt, dass auch die Geschäftsaufgabe oder die Aufgabe der Betätigung, in deren Rahmen die Verletzungshandlung erfolgt ist, der Eintritt in das Liquidationsstadium oder der Übergang des Unternehmens in andere Hände die Wiederholungsgefahr nicht beseitigen, solange nicht auch jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederaufnahme ähnlicher Tätigkeiten durch den Verletzer beseitigt ist (BGH, GRUR 1992, 318, 320 "Jubiläumsverkauf; OLG Hamburg, Urteil vom 7. März 2002 - 3 U 353/01 -, jurisweb).
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