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   OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95   

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https://dejure.org/1995,3450
OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95 (https://dejure.org/1995,3450)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.1995 - 3 VAs 2/95 (https://dejure.org/1995,3450)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 1995 - 3 VAs 2/95 (https://dejure.org/1995,3450)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung von Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, Durchsuchung und Aufbewahrung von Ermittlungsakten als Justizverwaltungsakte; Zulässigkeit des Rechtswegs und Feststellungsinteresse bei Justizverwaltungsakten; Betriebsangehörige der Deutschen Post AG als Hilfsbeamte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GVG § 152; PostUmwG § 16

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1995, 950
  • NStZ-RR 1996, 13
  • StV 1995, 459 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Karlsruhe, 12.07.1993 - 2 VAs 11/93

    Akteneinsicht; Behörde; Verfahrensbeteiligt; Sachfremde; Rechtsgrundlage

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 26.02.1985 - 2 VAs 22/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Damit läge keine die abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft lediglich vorbereitende und damit der - im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht nachprüfbaren - eigentlichen Strafverfolgungstätigkeit der Staatsanwaltschaft zuzuordnende Prozeßhandlung vor, sondern ein - nicht auf eine gerichtliche Entscheidung ausgerichteter - Justizverwaltungsakt (vgl. OLG Koblenz, NJW 1985, 2038 ; OLG Karlsruhe, MDR 1993, 1229 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 30.05.1988 - 2 VAs 3/88

    Akteneinsicht; Überprüfbarkeit; Berechtigtes Interesse; Schlüssigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    In diesem Falle wäre eine gerichtliche Überprüfung nur im Rahmen des Verfahrens nach §§ 23 ff. EGGVG möglich (vgl. OLG Koblenz, StV 1988, 332 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • OLG Karlsruhe, 30.04.1982 - 4 VAs 22/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Dies hat die Rechtsprechung bereits für Fälle der zögerlichen Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens (OLG Hamm MDR 1983, 255), der Zurückweisung eines Zeugenbeistandes (Hans. OLG Hamburg NStZ 1984, 566, 567) sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und seiner Fortführung trotz Verlangens des Antragstellers nach Verfahrenseinstellung (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 434 ) so entschieden.
  • OLG Hamburg, 28.08.1984 - VAs 10/84
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Dies hat die Rechtsprechung bereits für Fälle der zögerlichen Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens (OLG Hamm MDR 1983, 255), der Zurückweisung eines Zeugenbeistandes (Hans. OLG Hamburg NStZ 1984, 566, 567) sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und seiner Fortführung trotz Verlangens des Antragstellers nach Verfahrenseinstellung (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 434 ) so entschieden.
  • OLG Hamm, 23.09.1982 - 7 VAs 68/82
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Dies hat die Rechtsprechung bereits für Fälle der zögerlichen Bearbeitung eines Ermittlungsverfahrens (OLG Hamm MDR 1983, 255), der Zurückweisung eines Zeugenbeistandes (Hans. OLG Hamburg NStZ 1984, 566, 567) sowie der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und seiner Fortführung trotz Verlangens des Antragstellers nach Verfahrenseinstellung (OLG Karlsruhe NStZ 1982, 434 ) so entschieden.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Zum anderen mußte im Hinblick auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, wonach sich aus der Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zum Staat (Art. 33 Abs. 4 GG ) das Erfordernis ergibt, "daß der Beamte nur Stellen seines Dienstherrn verantwortlich ist, die durch ein hierarchisches Über- und Unterordnungsverhältnis eine Einheit bilden, und daß auch nur diese Stellen zu seiner Beurteilung und zu den Maßnahmen befugt sind, die seine Laufbahn bestimmen" (BVerfGE 9, 268, 286; vgl. auch BVerwGE 69, 303, 306), durch ausdrückliche grundgesetzliche Regelung eine Beleihung der Privatunternehmen mit der Wahrnehmung der dem Dienstherrn Bund obliegenden Rechten und Pflichten, den "Dienstherrnbefugnissen", erfolgen (BT-Drucks. 12/6717, 5).
  • BVerwG, 07.06.1984 - 2 C 84.81

    Beamtenrecht - Gehorsamspflicht - Busfahrer - Beamte - Deutsche Bundesbahn

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Zum anderen mußte im Hinblick auf die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesverwaltungsgericht, wonach sich aus der Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses als öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis zum Staat (Art. 33 Abs. 4 GG ) das Erfordernis ergibt, "daß der Beamte nur Stellen seines Dienstherrn verantwortlich ist, die durch ein hierarchisches Über- und Unterordnungsverhältnis eine Einheit bilden, und daß auch nur diese Stellen zu seiner Beurteilung und zu den Maßnahmen befugt sind, die seine Laufbahn bestimmen" (BVerfGE 9, 268, 286; vgl. auch BVerwGE 69, 303, 306), durch ausdrückliche grundgesetzliche Regelung eine Beleihung der Privatunternehmen mit der Wahrnehmung der dem Dienstherrn Bund obliegenden Rechten und Pflichten, den "Dienstherrnbefugnissen", erfolgen (BT-Drucks. 12/6717, 5).
  • BGH, 03.11.1983 - 1 StR 681/83

    Einziehung eines Personenkraftwagens - Berücksichtigung der Einziehung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.1995 - 3 VAs 2/95
    Da die Beamten der Betriebssicherung der Deutschen Post AG nicht entsprechend § 161 a Abs. 1 i.V.m. § 73 StPO - sowie unter Berücksichtigung von Nr. 70 RiStBV (vgl. BGH Wistra 1984, 62, 69) - von der Staatsanwaltschaft zu Sachverständigen bestellt worden sind, wäre der weitere Verbleib der Ermittlungsakten in ihrem Gewahrsam nur dann nicht rechtswidrig und verletzte den Antragsteller nicht in seinen Rechten, insbesondere dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1, 41 ff.) sowie dem durch das Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG ) i.V.m. dem allgemeinen Freiheitsrecht nach Art. 2 Abs. 1 GG begründeten Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren, wenn die Beamten der Betriebssicherung weiterhin zu Recht als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft mit den Ermittlungen zu beauftragen wären.
  • BGH, 26.06.1990 - 5 AR (VS) 8/90

    Berechtigtes Feststellungsinteresse bei erledigter Maßnahme

  • BVerwG, 18.09.1969 - VIII B 204.67

    Fehlende Erläuterung der von den Bestimmungen der Verwaltungsgerichtsordnung

  • BVerfG, 19.12.1983 - 2 BvR 1731/82

    Effektivität des Rechtsschutzes während des staatsanwaltschaftlichen

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