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   OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6267
OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03 (https://dejure.org/2003,6267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2003 - 2 Wx 9/03 (https://dejure.org/2003,6267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2003 - 2 Wx 9/03 (https://dejure.org/2003,6267)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtigkeit eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung; Fehlende Beschlußkompetenz; Kontrollumfang im gerichtlichen Anfechtungsverfahren; Klage auf zwangsweise Entziehung des Wohnungseigentums; Abmahnung eines Wohungseigentümers durch die ...

  • Judicialis

    WEG § 18; ; WEG § 18 Abs. 1; ; WEG § 18 Abs. 3; ; WEG § 19; ; WEG § 45; ; FGG § 22; ; FGG § 27; ; FGG § 28 Abs. 2; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abmahnung eines Wohnungseigentümers und Androhung des zwangsweisen Entzugs des Wohnungseigentums durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abmahnung als Minus in Veräußerungsverlangen enthalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 596
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
    Vielmehr entspricht diese Auffassung der ganz herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BayObLG WE 1996, 115, 116 = NJW-RR 1996, 12, 13 = WuM 1995, 500, 501 = DWE 1995, 106, 107; Bärmann-Pick-Merle § 18 Rz 42 am Ende; Müller, Praktische Fragen des Wohnungseigentums, 3. Aufl., Rz 378).
  • BayObLG, 02.05.1985 - BReg. 2 Z 108/84

    Änderung, Ergänzung oder Ersetzung einer durch Eigentümerbeschluss getroffenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
    Die bisweilen als abweichende Ansicht zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (DWE 1995, 119, 120), die bereits aus dem Jahre 1991 stammt, dürfte überholt sein, weil sie noch auf eine ältere Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts Bezug nimmt (BayObLGZ 1985, 171, 175), die dieses mit der zitierten Entscheidung aus dem Jahre 1995 ausdrücklich aufgegeben hat.
  • BayObLG, 04.03.1999 - 2Z BR 20/99

    Eigentümerbeschluss, durch den von einem Wohnungseigentümer die Veräußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
    Denn der Eigentümerbeschluss nach § 18 Abs. 3 WEG soll das Entziehungsverfahren in Gang bringen und stellt lediglich eine besondere Prozessvoraussetzung für die Klage dar (BayObLG WuM 1990, 95; NZM 1999, 578, 579; OLG Düsseldorf DWE 1995, 119, 120; OLG Köln WE 1998, 382, letzteres unter Hinweis auf die Prozessökonomie; Bärmann-Pick-Merle § 43 Rz 36).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
    Der Antragsteller hat geltend gemacht, für einen derartigen Beschluss fehle der Wohnungseigentümergemeinschaft in Ansehung der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 20. September 2000 (ZMR 2000, 771 f.) die Beschlusskompetenz schlechthin.
  • BayObLG, 27.01.1989 - BReg. 1b Z 5/88

    Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren; Rücknahme

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2003 - 2 Wx 9/03
    Denn der Eigentümerbeschluss nach § 18 Abs. 3 WEG soll das Entziehungsverfahren in Gang bringen und stellt lediglich eine besondere Prozessvoraussetzung für die Klage dar (BayObLG WuM 1990, 95; NZM 1999, 578, 579; OLG Düsseldorf DWE 1995, 119, 120; OLG Köln WE 1998, 382, letzteres unter Hinweis auf die Prozessökonomie; Bärmann-Pick-Merle § 43 Rz 36).
  • BGH, 19.01.2007 - V ZR 26/06

    Entziehung des Wohnungseigentums wegen fortlaufend unpünktlicher Erfüllung von

    Er stellt inhaltlich eine Abmahnung dar, die auch durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer erfolgen kann (OLG Hamburg, ZMR 2003, 596; Staundinger/Kreuzer, aaO, § 18 Rdn. 20 a.E.).
  • OLG Köln, 03.11.2003 - 2 Wx 29/03

    Anfechtung eines Erbvertrages; Wirksamkeit eines Testaments bzw. einer Verfügung

    Auf die hiergegen von der Beklagten zu 3) erhobenen weiteren Beschwerden hat der Senat mit Entscheidungen vom 11. April 2003 - 2 Wx 6/03 und 2 Wx 9/03 - die Beschlüsse des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen.
  • AG Wuppertal, 22.12.2008 - 95b C 112/08
    Insoweit gilt nichts anderes als bei der Anfechtung eines Beschlusses auf Entziehung des Wohnungseigentums oder eines Abmahnbeschlusses (Hanseatisches OLG, ZMR 2003, 596).
  • AG Hohenstein-Ernstthal, 19.04.2010 - 5 C 948/09

    Abmahnung des Verwalters: Keine Entfernung aus Verwalterakten

    Indessen schließt sich das Amtsgericht der Auffassung, dass sich die arbeitsrechtlichen Grundsätze nicht ohne weiteres auf die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander oder zum Verwalter übertragen lassen, auch wenn z.B. das OLG Hamburg (Beschluss vom 07.04.2003 - 2 Wx 9/03 -, Juris) einem einzelnen Wohnungseigentümer das Recht zugebilligt hat, einen Abmahnungsbeschluss der übrigen Eigentümer anzufechten.
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