Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7024
OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08 (https://dejure.org/2008,7024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2008 - 3 W 30/08 (https://dejure.org/2008,7024)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2008 - 3 W 30/08 (https://dejure.org/2008,7024)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,7024) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 14 MarkenG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs; Prüfung der rechtserhaltenden Benutzung der Klagemarke www.made-with-love.de als Marke

  • Judicialis

    MarkenG § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 14
    Verwechslungsgefahr zweier Wortmarken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Bodyaufdruck "Mit Liebe gemacht” ist keine Markenverletzung

  • medienrecht-kanzlei.com (Kurzinformation)

    Aufdruck von Sprüchen auf Babyshirts - Markenrechtsverletzung?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 300
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08
    Der markenmäßige Gebrauch eines Zeichens liegt vor, wenn das Zeichen in einer Weise verwendet wird, dass es im Rahmen des Produktabsatzes die gekennzeichneten Waren von denen anderer Unternehmen unterscheidet (siehe nur: EuGH Urteil vom 12.11.2002 in der Rechtssache C-206/01, Randziffern 47 ff, "Arsenal Football Club pic", WRP 2002, 1415).

    Die scheinbar stärksten Argumente der Antragstellerin liegen in den Hinweisen auf die Entscheidungen "Arsenal Football Club pic" (EuGH Urteil vom 12.11.2002 in der Rechtssache C-206/01, WRP 2002, 1415) und "Hölterhoff" (EuGH, Urteil vom 14.05.2002 in der Rechtssache C-2/00, WRP 2002, 664).

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08
    Dies hat der BGH in der Entscheidung "Räucherkate" (Urteil vom 16.12.04 - I ZR 177/02 - WRP 2005, 605) durch den bei Prüfung der Verletzungsform vorgenommenen Verweis auf seine Ausführungen zur markenmäßigen Verwendung der Klagmarke durch den Markeninhaber klargestellt (a.a.o., S. 608 unter bb) und S. 607, unter 1.a) ).
  • EuGH, 14.05.2002 - C-2/00

    Hölterhoff

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08
    Die scheinbar stärksten Argumente der Antragstellerin liegen in den Hinweisen auf die Entscheidungen "Arsenal Football Club pic" (EuGH Urteil vom 12.11.2002 in der Rechtssache C-206/01, WRP 2002, 1415) und "Hölterhoff" (EuGH, Urteil vom 14.05.2002 in der Rechtssache C-2/00, WRP 2002, 664).
  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 121/92

    "Oxygenol II" - Gleichartigkeit von Mitteln zur Desinfektion und

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08
    1. Die Grundsätze der "Zicke"-Entscheidungen dieses Gerichts (Urteile vom 30.01.2002 - 5 U 160/01 - Zicke I und vom 20.02.2002 - 5 U 187/01 - Zicke II) sowie der "Angel"-Entscheidung (Urteil vom 14.08.2002 - 5 U 195/02 -) können hier schon deswegen nicht zur Annahme eines markenmäßigen Gebrauchs führen, weil bereits seit dem berühmten obiter dictum des BGH aus der Entscheidung "Oxygenol II" (WRP 1995, 320) fest steht, dass die Kollisionslage des jeweiligen Einzelfalles nach dessen Gegebenheiten genau zu fokussieren ist und die Voraussetzungen eines markenrechtlichen Unterlassungsanspruchs sich nur nach Abwägung aller relevanten Umstände des Einzelfalles feststellen lassen.
  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 45/03

    Russisches Schaumgebäck

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2008 - 3 W 30/08
    Es gilt aber auch hier der vom BGH in der Entscheidung "Russisches Schaumgebäck" (WRP 2005, 610) aufgestellte Satz, dass der Verletzungsrichter durch den Grundsatz der Bindung an die Eintragung der Klagmarke nicht an der Feststellung gehindert ist, die Benutzung einer mit einer geschützten Marke identischen Bezeichnung werde in der konkreten Verwendungsform vom Verkehr nicht als Herkunftshinweis verstanden und erfolge daher nicht markenmäßig, weil die der Eintragung zugrunde liegende Feststellung hinreichender Unterscheidungskraft nicht voraussetzt, dass der Verkehr bei jeder Verwendungsmöglichkeit eine Herkunftshinweis annimmt.
  • LG Hamburg, 12.05.2017 - 315 O 97/16

    Markenverletzung: Markenmäßige Verwendung von Kennzeichen auf Bekleidungsstücken;

    Hinsichtlich der markenmäßigen Verwendung von Zeichen auf Bekleidungsstücken existiert eine dezidierte obergerichtliche Rechtsprechung, an der sich die Entscheidung der Kammer orientiert (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 30.01.2002 - 5 U 160/01 - Zicke ; OLG Hamburg, Urteil vom 20.02.2002 - 5 U 187/01 - Zicke II; OLG Hamburg, Urteil vom 14.08.2002 - 5 U 195/02 - Angel ; OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008 - 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht!; Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015 - 5 W 216/15 - "Tussi Attack" ).

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).

    (Kammergericht, Urteil vom 27.10.2015, 5 W 216/15 - "Tussi Attack"; vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.04.2008, 3 W 30/08 - Mit Liebe gemacht! ).

  • KG, 27.10.2015 - 5 W 216/15

    Kennzeichenmäßiger Gebrauch des Aufdrucks "Tussi ATTACK" auf T-Shirts; prägende

    Insbesondere als Bekleidungsmotiv aufgetragene "Fun-Sprüche" oder andere bekenntnishafte Aussagen, die von Dritten als persönliche Äußerung der in dieser Weise bekleideten Person aufgefasst werden sollen, sind dem Publikum als bloßes dekoratives Element vertraut (BPatG, aaO, juris Rn. 16; OLG Köln, WRP 2014, 204 juris Rn. 23 - Dreiecksmuster; OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht"; BeckRS 2009, 18504 - Zicke; Senat, MarkenR 2011, 560 juris Rn. 12).
  • OLG Köln, 18.10.2013 - 6 U 75/13

    Markenmäßige Benutzung eines Kennzeichens durch Anbringung eines dekorähnlichen

    Anderes gilt jedoch dann, wenn dem Zeichen vom Verkehr ein konkreter Sinngehalt beigemessen wird (vgl. BGH GRUR 210, 838 - DDR-Logo, OLG Hamburg GRUR-RR 2009, 300 - Aufdruck "Mit Liebe gemacht" auf einem Babystrampler bzw. OLG Hamburg, BeckRS 2009, 18504, - "Zicke").
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht