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   OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15   

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https://dejure.org/2015,9970
OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15 (https://dejure.org/2015,9970)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2015 - 7 W 49/15 (https://dejure.org/2015,9970)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2015 - 7 W 49/15 (https://dejure.org/2015,9970)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Zwangsvollstreckungsvoraussetzungen für eine einstweilige Verfügung: Notwendige Zustellung des Urteils im Parteibetrieb bei wesentlicher Änderung der Beschlussverfügung; hinreichende Bestimmtheit eines Titels auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

  • damm-legal.de

    Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wahrung der Vollziehungsfrist bei wesentlicher Änderung der Beschlussverfügung durch Urteil

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Wahrung der Vollziehungsfrist bei wesentlicher Änderung der Beschlussverfügung durch Urteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zur Bestimmtheit eines Urteilstenors auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Berufungsurteil das die erstinstanzliche einstweilige Verfügung erheblich abändert, muss erneut zugestellt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2273
  • MDR 2015, 1265
  • ZUM 2015, 817
  • afp 2016, 157
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 31.05.1996 - 5 U 889/96

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15
    Tatsächlich bedarf das Urteil, mit dem eine Beschlussverfügung bestätigt wird, nach §§ 922 Abs. 2, 936 ZPO zur Vollziehung der einstweiligen Verfügung einer erneuten Zustellung im Parteibetrieb, wenn das bestätigende Urteil gegenüber dem bestätigten Beschluss eine wesentliche inhaltliche Änderung enthält (KG, Beschl. v. 31.5. 1996, NJW 1997, S. 1160 ff., 1161).
  • LG Hamburg, 11.02.2015 - 324 O 798/14
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2015 - 7 W 49/15
    Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 11. Februar 2015, Az. 324 O 798/14, wird zurückgewiesen.
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