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   OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10   

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https://dejure.org/2010,8614
OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10 (https://dejure.org/2010,8614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2010 - 5 U 16/10 (https://dejure.org/2010,8614)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 5 U 16/10 (https://dejure.org/2010,8614)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile

  • Justiz Hamburg

    § 8 Abs 4 UWG, § 242 BGB
    Wettbewerbsrecht: Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber zwecks Erlangung wirtschaftlicher Vorteile

  • webshoprecht.de

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs durch einen Mitbewerber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 8 Abs. 4
    Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    § 8 Abs. 4 UWG
    Die Androhung einer Abmahnung erfolgt rechtsmissbräuchlich, wenn damit eine geschäftliche Kooperation erzwungen werden soll

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Rechtsmissbrauch bei "Abkaufenlassen" des Antragsrechts

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Erzwingen einer Geschäftsbeziehung kann rechtsmissbräuchlich sein

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unter Druck setzen des Wettbewerbers stellt Rechtsmissbrauch dar

  • antiquariatsrecht.de (Kurzinformation)

    Dreiste Abmahnung ist rechtsmissbräuchlich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Aussage "Zusammenarbeit oder Abmahnung” ist rechtsmissbräuchlich

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 22.06.2004 - 4 U 13/04

    Missbrauch der Klagebefugnis

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    Mit dieser Interessenwahrnehmung verträgt es sich in keiner Weise, wenn ein Mitbewerber seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht und damit missbraucht (OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142 - Sortenreinheit).

    Auch wenn der vorliegende Fall nicht unter die bereits anerkannten Fallgruppen fällt, hat er aber mit jenen Fällen gemeinsam, dass das Vorgehen des Wettbewerbers mit einem Makel behaftet ist, der es rechtsmissbräuchlich erscheinen lässt (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141, 142 - Sortenreinheit).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).

    Dazu gehören: Art und Umfang des Wettbewerbsverstoßes und Verhalten des Verletzers nach dem Verstoß; Verhalten des Klagebefugten bei der Verfolgung dieses und anderer Verstöße; Verhalten sonstiger Klagebefugter (BGH GRUR 2000, 1089, 1091- Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).

    Ein Fehlen oder vollständiges Zurücktreten legitimer wettbewerbsrechtlicher Ziele ist indessen nicht erforderlich (BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I).

  • BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70

    Kopplung im Kaffeehandel

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    In den angeführten Entscheidungen "Dermatex" (BGH GRUR 1977, 494), "Kopplung im Kaffeehandel" (BGH GRUR 1971, 582, 584) und "Grabsteinaufträge" (BGH GRUR 1967, 430 432) war es gerade nicht um eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung gegangen, sondern um die Unzulässigkeit des Einwandes der "unclean hands".
  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    Ausreichend ist, dass die sachfremden Ziele überwiegen (BGH GRUR 2006, 243 Tz 16 - MEGA SALE; Köhler / Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 28. Aufl., § 8 UWG Rz.4.10).
  • BGH, 01.02.1967 - Ib ZR 3/65

    Grabsteinaufträge I

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    In den angeführten Entscheidungen "Dermatex" (BGH GRUR 1977, 494), "Kopplung im Kaffeehandel" (BGH GRUR 1971, 582, 584) und "Grabsteinaufträge" (BGH GRUR 1967, 430 432) war es gerade nicht um eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung gegangen, sondern um die Unzulässigkeit des Einwandes der "unclean hands".
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 224/98

    Verbandsklage gegen Vielfachabmahner - Unbillige Behinderung; mißbräuchliche

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    Das Vorliegen eines Missbrauchs ist jeweils im Einzelfall "unter Berücksichtigung der gesamten Umstände" zu beurteilen (BGH GRUR 2001, 354, 355 - Verbandsklage gegen Vielfachabmahner).
  • BGH, 26.11.1976 - I ZR 86/75

    Schutzfilme und Tauchmassen, die dazu dienen, Fleisch und Fleischwaren länger

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    In den angeführten Entscheidungen "Dermatex" (BGH GRUR 1977, 494), "Kopplung im Kaffeehandel" (BGH GRUR 1971, 582, 584) und "Grabsteinaufträge" (BGH GRUR 1967, 430 432) war es gerade nicht um eine rechtsmissbräuchliche Geltendmachung gegangen, sondern um die Unzulässigkeit des Einwandes der "unclean hands".
  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2010 - 5 U 16/10
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH GRUR 2000, 1089, 1090 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgungen; BGH GRUR 2001, 82 - Neu in Bielefeld I; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).
  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Ein Indiz für den Rechtsmissbrauch kann auch darin liegen, dass sich der Gläubiger eines titulierten lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsanspruchs die Titelvollstreckung abkaufen lässt (OLG München, GRUR-RR 2012, 169, 171; OLG Hamburg, NJOZ 2011, 1162 Rn. 29; OLG Hamm, GRUR-RR 2005, 141 - Sortenreinheit).
  • OLG München, 22.12.2011 - 29 U 3463/11

    Unlauterer Wettbewerb: Sittenwidrigkeit des Abkaufs eines titulierten

    Dieser Interessenwahrnehmung läuft es zuwider, wenn ein Mitbewerber seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. OLG Hamburg, Urt. v. 7. Juli 2010 - 5 U 16/10, juris, Tz. 29; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141 f. - Sortenreinheit; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 10. Aufl. 2011, Kap. 13 Rz. 57 a. E.; Köhler in: Köhler/Bornkamm , UWG, 29. Aufl. 2011, § 8 UWG Rz. 4.23).
  • OLG Hamburg, 23.01.2014 - 3 U 71/13

    Wettbewerbsverstoß: Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten gegenüber dem

    Die von dem Beklagten herangezogene Fallkonstellation der Geltendmachung von Ansprüchen mit dem Ziel, sich diese abkaufen zu lassen (vgl. Hans. OLG Hamburg, 5. Zivilsenat, Urteil v. 7.7.2010, Az. 5 U 16/10; OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141; OLG München GRUR-RR 2012, 169) ist mit der vorliegenden Sachlage nicht vergleichbar.
  • KG, 06.09.2011 - 5 U 63/10
    (vgl. OLG Hamm GRUR-RR 2005, 141; OLG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2010, 5 U 16/10; Büscher in: Fezer, Lauterkeitsrechts, § 8, Rn 312; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 29. Aufl., § 8 Rn, 4.10; Fritzsche in Münchener Kommentar, Lauterkeitsrecht, § 8 UWG, Rn 453).
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