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   OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12   

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https://dejure.org/2015,20341
OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12 (https://dejure.org/2015,20341)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2015 - 7 U 29/12 (https://dejure.org/2015,20341)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2015 - 7 U 29/12 (https://dejure.org/2015,20341)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • openjur.de

    §§ 823, 1004 BGB; Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG

  • Justiz Hamburg

    Suchmaschinenindexierung

    § 823 BGB, § 1004 BGB
    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber eines Online-Pressearchivs bezüglich der Abrufbarkeit von Internetbeiträgen

  • Telemedicus

    "Recht auf Vergessenwerden" auch bei Betreibern von Archiven

  • Telemedicus

    "Recht auf Vergessenwerden" auch bei Betreibern von Archiven

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Pressearchiv muss Artikel, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen, nach einer bestimmten Zeit entfernen

  • JurPC

    Unterlassung der Verbreitung von Altbeiträgen in einem Internetarchiv

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Vorhalten älterer Beiträge in einem Internetarchiv

  • online-und-recht.de

    Webseiten-Betreiber muss u.U. veraltete Informationen aus Online-Archiv "löschen"

  • kanzlei.biz

    Persönlichkeitsverletzende, veraltete Beiträge in Online-Archiven müssen modifiziert werden

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Webseiten-Betreiber muss u.U. veraltete Informationen aus Online-Archiv "löschen"

  • datenschutz.eu

    Webseiten-Betreiber muss u.U. veraltete Informationen aus Online-Archiv "löschen"

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Vorhalten älterer Beiträge in einem Internetarchiv

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Löschung veralteter Informationen aus Online-Archiv

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessenwerden auf Online-Archiv anwendbar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung von Beiträgen in einem Internetarchiv nach Erlöschen eines allgemeinen öffentlichen Interesses

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Online-Archive müssen Namen Betroffener für Suchmaschinen sperren

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch auf Löschung von Beiträgen in einem Internetarchiv nach Erlöschen eines allgemeinen öffentlichen Interesses

  • Telepolis (Pressebericht, 17.08.2015)

    Verlage sollen eigene Archivsuche sabotieren

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Webseiten-Betreiber muss veraltete Informationen modifizieren, damit Suchmaschinen sie nicht mehr auffinden

  • raschlegal.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch Online-Archive müssen das Recht auf Vergessenwerden wahren

  • beck.de (Kurzinformation)

    Das "Recht auf Vergessenwerden" gilt auch gegenüber Online-Archiv

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Das Recht auf Vergessen nach lange zurückliegendem Ermittlungsverfahren

  • aid24.de (Kurzinformation)

    "Recht auf Vergessen" zu älteren Mitteilungen im Internet.

  • new-media-law.net (Kurzinformation)

    Verpflichtung des Betreibers eines Online-Archivs zur Unterbindung der Auffindbarkeit von Artikeln über Suchmaschinen

  • das-gruene-recht.de (Kurzinformation)

    Recht auf Vergessen: Web-Archive

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Pressearchive müssen vergessen

  • medienrecht-blog.com (Kurzinformation)

    Neues zum archivierten Straftäter

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Online-Archive müssen Namen Betroffener für Suchmaschinen sperren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Pressearchiv muss Auffindbarkeit von älteren Presseartikeln über bloße Eingabe des Namens des Betroffenen über Suchmaschine verhindern - Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch weitere Auffindbarkeit des Betroffenen

Besprechungen u.ä. (6)

  • internet-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Das OLG Hamburg und das Recht auf Vergessenwerden

  • lhr-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Vergessenwerden gilt auch für Seitenbetreiber - nicht nur für Google

  • raschlegal.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Auch Online-Archive müssen das Recht auf Vergessenwerden wahren

  • rechtsanwalt-it-medienrecht.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Das Recht auf Vergessen” nun auch für Online-Archive - Wie sollten sich Verlage nun verhalten?

  • aid24.de (Entscheidungsbesprechung)

    "Recht auf Vergessen" zu älteren Mitteilungen im Internet.

  • noerr.com (Entscheidungsbesprechung)

    Recht auf Vergessenwerden im Online-Archiv

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 47
  • GRUR-RR 2016, 45
  • NJ 2015, 474
  • MMR 2015, 770
  • K&R 2015, 668
  • afp 2015, 447
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Da sich solche Vorgänge wiederholen können, besteht auch ein länger dauerndes Interesse der Öffentlichkeit daran, über ein solches Geschehen informiert zu werden (vgl. BGH, Urt. v. 15.12.2009, NJW 2010, S. 757 ff.).

    Zum einen wäre eine latente Verpflichtung, einmal rechtmäßig erstellte Beiträge ändern zu müssen, mit der Gefahr verbunden, dass die Presse von vornherein anders - und insbesondere weniger kritisch - berichtet, um zu verhindern, sich später Ansprüchen auf eine Änderung der einmal erstellten Beiträge ausgesetzt zu sehen; zum anderen darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass der Presse nicht nur die Funktion zukommt, die Öffentlichkeit über aktuelle Vorgänge zu informieren, sondern dass ihre Berichterstattung auch einen Fundus bildet, der es interessierten Kreisen späterer Zeit ermöglichen soll, vergangenes Geschehen, soweit daran ein erneut aufkommendes allgemeines Interesse, aber auch ein Interesse sonstiger (etwa insbesondere historischer oder sonst wissenschaftlicher) Art entsteht, recherchierbar zu machen (BGH, Urt. v. 15.12.2009, NJW 2010, S. 757 ff., 758 f.).

  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Dieser Gedankengang liegt auch der - das Datenschutzrecht betreffenden - Entscheidung des Europäischen Gerichtshof vom 13. Mai 2014 zugrunde, die von dem Grundsatz ausgeht, dass ein von einem Presseorgan einmal rechtmäßig über das Internet verbreiteter Beitrag von diesem grundsätzlich dauerhaft in einem sogenannten Internetarchiv vorgehalten werden darf; der sich daraus ergebende Konflikt zwischen dem in dem Persönlichkeitsrecht der von der Berichterstattung betroffenen Personen wurzelnden Interesse daran, nicht dauerhaft mit in der Vergangenheit liegenden Geschehnissen konfrontiert zu werden, und dem Interesse der Organe der elektronischen Presse daran, rechtmäßig verbreitete Beiträge nicht nachträglich ändern oder löschen zu müssen, soll danach in der Weise zum Ausgleich zu bringen sein, dass die Möglichkeit beschnitten wird, durch bloße Eingabe des Namens der von der Berichterstattung betroffenen Personen in Internet-Suchmaschinen diese Beiträge ohne jeden Aufwand an Zeit und Mühe zu finden (EuGH, Urt. v. 13.5. 2014, GRUR 2014, S. 895 ff., 896, 902).

    Denn wenn - wenn auch auf datenschutzrechtlicher Basis - schon der Betreiber einer Suchmaschine dazu angehalten werden kann, die Erreichbarkeit von Internetbeiträgen durch bloße Eingabe des Namens der von diesen Beiträgen in erheblicher Weise betroffenen Personen zu unterbinden (EuGH, Urt. v. 13.5. 2014, GRUR 2014, S. 895 ff.), dann kann es erst recht auch dem Urheber des betreffenden Beitrages - mag er auch das Presseprivileg für sich in Anspruch nehmen können - angesonnen werden, Vorkehrungen dagegen zu treffen, dass dieser Beitrag zu einer stetig fließenden Quelle von Beeinträchtigungen persönlichkeitsrechtlicher Belange des Betroffenen wird.

  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Dass die Begründung eines Zustandes nicht rechtswidrig gewesen ist, steht seiner Beurteilung als Störung bei seiner Fortdauer nach den allgemeinen Grundsätzen nicht entgegen (s. z.B. BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14; std. Rspr seit BGH, Urt. v. 12.1. 1960, GRUR 1960, S. 500 ff., 502 ff.).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Wenn aber - wie häufig bei einer Berichterstattung über Vorwürfe strafrechtlicher oder ähnlicher Art - das berechtigte öffentliche Interesse daran, über diese Vorgänge jederzeit informiert zu sein, mit der Zeit abnimmt, gewinnt das Interesse des Betroffenen daran, dass ihm die gegen ihn erhobenen Vorwürfe nicht ständig vorgehalten werden, an Gewicht (das ist der Grundgedanke der mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.6. 1973, NJW 1973, S. 1226 ff. - "Lebach" - begründeten, inzwischen vielfach modifizierten Rechtsprechung).
  • LG Hamburg, 30.03.2012 - 324 O 9/12

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Vorhalten einer ursprünglich rechtmäßigen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30. März 2012, Az. 324 O 9/12, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 25.10.2011 - VI ZR 93/10

    Prüfpflichten für Hostprovider - Blogspot

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Es erscheint daher angemessen, diesen Konflikt auf Grundlage der für die Haftung der Betreiber von Internetforen entwickelten Grundsätze (BGH, Urt. v. 25.10.2011, NJW 2012, S. 148 ff.) zu lösen: Auch der Betreiber des Internetarchivs ist danach nicht verpflichtet, die in dem Archiv gesammelten Beiträge vorab darauf zu überprüfen, ob Vorkehrungen zu treffen sind, um in ihnen vorkommende Namen von einer Auffindbarkeit durch Suchmaschinen auszunehmen.
  • BGH, 12.01.1960 - I ZR 30/58

    Plagiatsvorwurf / La chatte

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2015 - 7 U 29/12
    Dass die Begründung eines Zustandes nicht rechtswidrig gewesen ist, steht seiner Beurteilung als Störung bei seiner Fortdauer nach den allgemeinen Grundsätzen nicht entgegen (s. z.B. BGH, Urt. v. 18.11.2014, Az. VI ZR 76/14; std. Rspr seit BGH, Urt. v. 12.1. 1960, GRUR 1960, S. 500 ff., 502 ff.).
  • OLG Celle, 29.12.2016 - 13 U 85/16

    Anspruch auf Entfernung eines Suchmaschinen-Links zu einem mit Zustimmung der

    Da sich die Vorgänge, die Gegenstand der Berichterstattung waren, wiederholen können, besteht ein länger dauerndes Interesse der Öffentlichkeit, über ein solches Geschehen informiert zu werden (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 7. Juli 2015 - 7 U 29/12, juris Rn. 16).
  • OLG Hamburg, 07.09.2021 - 7 U 121/17

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Pressefreiheit: Auffindbarkeit von

    Der Kläger bekämpft die Entscheidung mit der form- und fristgemäß eingereichten Berufung und macht geltend, dass das Landgericht die vom Senat im Urteil vom 7. Juli 2015 (7 U 29/12) aufgestellten Grundsätze verkannt habe.

    Der Senat hat bereits in dem vom Kläger genannten Urteil vom 7. Juli 2015 (GRUR-RR 2016, 45) entschieden, dass dem Betroffenen gegen den Betreiber eines Internetarchivs ein Anspruch darauf zustehen kann, es zu unterlassen, Beiträge in der Weise zum Abruf bereitzuhalten, dass sie durch Eingabe des Namens des Betroffenen in Internet-Suchmaschinen von diesen aufgefunden werden.

  • KG, 25.09.2017 - 10 U 110/16

    Unterlassungsanspruch eines Steuerberaters auf das Vorhalten einer

    Sie hat als Urheberin des streitigen Artikels mit der Veröffentlichung im Internet die Ursache für die fortdauernde Auffindbarkeit und nunmehrige rechtswidrige Störung gesetzt (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2015, 7 U 29/12, Rn. 20, veröffentlicht z.B. in: AfP 2015, 447ff., MMR 2015, 770ff., NJW-RR 2016, 47ff.).
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