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   OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16   

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https://dejure.org/2016,29007
OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16 (https://dejure.org/2016,29007)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2016 - 5 U 23/16 (https://dejure.org/2016,29007)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2016 - 5 U 23/16 (https://dejure.org/2016,29007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    La Sepia

    § 13 Abs 2 Nr 3 MarkenG, § 51 Abs 1 MarkenG, § 3 Abs 1 UrhG, § 23 UrhG, § 24 UrhG
    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei entgegenstehendem prioritätsälterem Bearbeiterurheberrecht

  • kanzlei.biz

    Bearbeiterurheberrecht ergibt ein von der Zustimmung des Originalwerkurhebers unabhängiges Verbietungsrecht

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2017, 62
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    (1) Bei der Frage, ob in freier Benutzung eines geschützten älteren Werkes ein neues Werk geschaffen worden ist, kommt es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält (BGH GRUR 2011, 803, 806 - Lernspiele; BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher).

    Eine freie Benutzung setzt daher voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher; BGH GRUR Int. 1999, 884, 885 - Lara"s Tochter; BGH GRUR 1958, 402, 404 - Lili Marleen).

    In der Regel geschieht dies dadurch, dass die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge in dem neuen Werk in einer Weise zurücktreten, dass das neue Werk nicht mehr in relevantem Umfang das ältere benutzt, so dass dieses nur noch als Anregung zu neuem, selbstständigen Werkschaffen erscheint (BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher; BGH GRUR Int. 1999, 884, 885 - Lara"s Tochter).

  • BGH, 04.02.1958 - I ZR 48/57

    Lili Marleen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Eine freie Benutzung setzt daher voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher; BGH GRUR Int. 1999, 884, 885 - Lara"s Tochter; BGH GRUR 1958, 402, 404 - Lili Marleen).

    Die Grenze für die Zulässigkeit einer derartigen Anknüpfung wird nicht überschritten, wenn trotz der Anlehnung ein neues selbstständiges Werk entsteht, dessen Prägung einen eigentümlichen Charakter aufweist (BGH GRUR 1958, 402, 404 - Lili Marleen).

  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Eine freie Benutzung setzt daher voraus, dass angesichts der Eigenart des neuen Werks die entlehnten Züge des geschützten älteren Werks verblassen (BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher; BGH GRUR Int. 1999, 884, 885 - Lara"s Tochter; BGH GRUR 1958, 402, 404 - Lili Marleen).

    In der Regel geschieht dies dadurch, dass die dem geschützten älteren Werk entlehnten eigenpersönlichen Züge in dem neuen Werk in einer Weise zurücktreten, dass das neue Werk nicht mehr in relevantem Umfang das ältere benutzt, so dass dieses nur noch als Anregung zu neuem, selbstständigen Werkschaffen erscheint (BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher; BGH GRUR Int. 1999, 884, 885 - Lara"s Tochter).

  • BGH, 30.11.1954 - I ZR 143/52

    Verletzung des Bearbeiterurheberrechts

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Denn dem Inhaber des Bearbeiterurheberrechts steht unabhängig davon in jedem Fall ein eigenes, von der Einwilligung des Originalurhebers unabhängiges, selbstständiges Verbietungsrecht gegen eine rechtsverletzende Benutzung des von ihm selbst durch Bearbeitung entstandenen Werks zu (BGH GRUR 1955, 351, 354 - Indeta).
  • BGH, 07.03.1969 - I ZR 36/67

    Voraussetzungen für die missbräuchliche Geltendmachung einer Verwechslungsgefahr

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Allerdings konnte auch die Ausübung eines - selbst eines schutzwürdigen - Zeichenrechts als missbräuchlich behandelt werden, sofern besondere Umstände hinzutraten (vgl. BGH GRUR 1970, 138, 139 - Alemite).
  • BGH, 24.01.1991 - I ZR 72/89

    "Brown Girl II"; Urheberrechtsschutzfähigkeit der Bearbeitung eines Volksliedes

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Zugleich setzt eine schutzfähige Bearbeitung i.S.v. § 3 UrhG jedoch stets voraus, dass das Ergebnis seinerseits urheberrechtliche Werkqualität aufweist (BGH GRUR 1968, 321, 324 - Haselnuss; BGH GRUR 1991, 533 - Brown Girl II).
  • BGH, 22.10.1954 - I ZR 46/53

    Recht gegen Verwässerung eines berühmten Zeichens

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Schon zum früheren Recht war anerkannt, dass die Berufung auf eine nur formale Rechtsstellung als Inhaber eines Kennzeichenrechts den Grundsätzen von Treu und Glauben widerspricht und daher rechtsmissbräuchlich ist (vgl. u.a. BGH GRUR 1955, 299 - Koma).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZR 93/98

    DaimlerChrysler gewinnt Prozeß um E-Klasse - BGH setzt Spekulationsmarken Grenzen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung " Classe E " (BGH GRUR 2001, 242, 244 - Classe E) auch für den Geltungsbereich des Markengesetzes betont.
  • BGH, 08.07.1964 - Ib ZR 177/62

    Pudelzeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    Bei den zunächst entschiedenen Fallgestaltungen stellte sich die Frage des Missbrauchs des formalen Zeichenrechts zumeist im Blick auf ein sittenwidriges Handeln beim Erwerb des Zeichenrechts (vgl. u.a. BGH GRUR 1967, 490, 492 - Pudelzeichen).
  • BGH, 01.06.2011 - I ZR 140/09

    Lernspiele

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2016 - 5 U 23/16
    (1) Bei der Frage, ob in freier Benutzung eines geschützten älteren Werkes ein neues Werk geschaffen worden ist, kommt es entscheidend auf den Abstand an, den das neue Werk zu den entlehnten eigenpersönlichen Zügen des benutzten Werkes hält (BGH GRUR 2011, 803, 806 - Lernspiele; BGH GRUR 2011, 134, 137 - Perlentaucher).
  • BGH, 13.02.1962 - I ZR 27/60

    Schallplatteneinblendung

  • BGH, 03.11.1967 - Ib ZR 123/65

    Haselnuß

  • LG Köln, 09.06.2022 - 14 O 283/20

    - Urheberrecht, Werk der angewandten Kunst, Gebrauchsgrafik, Abbildung eines

    Dieser Zeitpunkt ist auch für den Zeitrang maßgeblich (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2016, 13894 Rn. 73 - La Sepia).
  • OLG Hamburg, 25.11.2021 - 5 U 12/20

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einer Verwendung geschützter

    Entscheidend ist, ob der Urheber bei der Erstellung "frei kreative Entscheidungen" treffen konnte, die dazu geeignet sind, eine Originalität des Werkes zu vermitteln, wobei sich eine solche Originalität aus der Auswahl, der Anordnung und der Kombination der Elemente des Werks ergeben kann, mit denen der Urheber seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat (EuGH GRUR 2019, 934 Rn. 23 - Funke Medien NRW GmbH/Bundesrepublik Deutschland; OLG Köln GRUR 2016, 495, 496 - AIDA Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2015, 275 - Airbrush-Urnen; OLG Köln BeckRS 2012, 06522 - Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2013, 5 - Lernspiel bambinoLÜK II; Senat BeckRS 2016, 13894 Rn. 85 - Krakenfigur; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 457 Rn. 30 - Logo).
  • LG Köln, 23.06.2022 - 14 O 283/20
    Dieser Zeitpunkt ist auch für den Zeitrang maßgeblich (vgl. OLG Hamburg, BeckRS 2016, 13894 Rn. 73 - La Sepia).
  • LG Hamburg, 13.01.2023 - 308 O 242/20

    Jacken-Design - Urheberrechtlicher Schutz von Jackenmodellen - Jacken-Design

    Entscheidend ist, ob der Urheber bei der Erstellung "frei kreative Entscheidungen" treffen konnte, die dazu geeignet sind, eine Originalität des Werkes zu vermitteln, wobei sich eine solche Originalität aus der Auswahl, der Anordnung und der Kombination der Elemente des Werks ergeben kann, mit denen der Urheber seinen schöpferischen Geist in origineller Weise zum Ausdruck gebracht hat (EuGH GRUR 2019, 934 Rn. 23 - Funke Medien NRW GmbH/Bundesrepublik Deutschland; OLG Köln GRUR 2016, 495, 496 - AIDA Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2015, 275 - Airbrush-Urnen; OLG Köln BeckRS 2012, 06522 - Kussmund; OLG Köln GRUR-RR 2013, 5 - Lernspiel bambinoLÜK II; Senat BeckRS 2016, 13894 Rn. 85 Krakenfigur; OLG Frankfurt a.M. GRUR-RR 2019, 457 Rn. 30 - Logo).
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