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   OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19   

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OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19 (https://dejure.org/2020,81133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.07.2020 - 3 W 65/19 (https://dejure.org/2020,81133)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Juli 2020 - 3 W 65/19 (https://dejure.org/2020,81133)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 3 Abs 1 UWG, § 3a UWG, § 2 Abs 1 S 1 PAngV, § 2 Abs 1 S 2 PAngV, Art 23 Abs 3 EUV 1169/2011
    Grundpreisangabe-Pflicht bei Angebot von Fertigpackungen mit Aminosäurenprodukten in Kapselform

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Vorläufige Unterlassung einer unzureichenden Grundpreisangabe Angebot von Fertigpackungen mit Aminosäurenprodukten in Kapselform Pflicht zur Angabe eines gewichtsbezogenen Grundpreises Rechtsmissbräuchliches Vorgehen (vorliegend verneint)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Düsseldorf, 15.08.2019 - 15 U 55/19

    Grundpreisangabe auch bei Nahrungsergänzungsmitteln für Kraftsportler

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Beim Angebot von Fertigpackungen mit Aminosäurenprodukten in Kapselform besteht nach § 2 Abs. 1 S. 1, 2 PAngV die Pflicht zur Angabe des gewichtsbezogenen Grundpreises; die Angabe des Stückpreises je Kapsel genügt nicht (Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 16. Augst 2019 - 15 U I-55/19, BeckRS 2019, 25783).

    Der Antragsteller hat - ausweislich der von ihm als Anlage ASt 19 vorgelegten Entscheidung des OLG Düsseldorf vom 15. August 2019, Az. 15 U 55/19, (= BeckRS 2019, 25783) - im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 39 Abmahnungen in drei Komplexen ausgesprochen.

    Vielmehr kann eine größere Anzahl von etwaigen Verstößen gegen das UWG eine größere Anzahl von Abmahnungen nach sich ziehen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 15).

    Ob die Parteien derselben Branche angehören, ist nicht von Relevanz (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 25).

    Eine bloße Beeinträchtigung reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt (BGH, GRUR 2017, 918, Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 25).

    Davon ist auszugehen, da sie für einen nicht unbeträchtlichen Teil der Endabnehmer in sachlicher, räumlicher und zeitlicher Hinsicht austauschbar sind (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 30).

    Denn der Verbraucher, der sich für Aminosäureprodukte interessiert, wird bei seiner Auswahl Aminosäureprodukte verschiedener Zusammensetzung und unterschiedlicher Darreichungsformen betrachten und nicht von vornherein wegen der individuellen Aminosäureprofile von jeglichem Vergleich absehen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 31).

    Sie sind demnach auch auf demselben räumlichen und zeitlichen Markt tätig (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 32).

    Wird die Ware beispielsweise nach Stückzahl angeboten, obwohl nach spezialgesetzlichen Vorschriften die Füllmenge der Verpackungen nach Gewicht angegeben werden muss, kann dadurch nicht die Verpflichtung zur Grundpreisangabe vermieden werden (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 41).

    Denn sowohl nach § 7 Abs. 2 S. 1 2. Alt. FertigPackV als auch nach Artt. 9 Abs. 1 e), 23 Abs. 1 LMIV sind andere als flüssige Lebensmittel nach Gewicht zu kennzeichnen bzw. mit der Nettofüllmenge nach Gewicht anzugeben (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 43).

    Für die eine Form (bezogen auf ein Nahrungsergänzungsmittel z. B. Pulver, Liquid) wäre die Nettofüllmenge anzugeben, während dies für die andere Form (bezogen auf ein Nahrungsergänzungsmittel z. B. Kapsel, Tablette) nicht notwendig wäre (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 51).

    Die Vergleichbarkeit der Wirkstoffe (bzw. Nährstoffe) verschiedener Nahrungsergänzungsmittel ist jedoch nicht Gegenstand von § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 56).

    Folglich ersetzt die eine Vorschrift nicht die andere und die Pflicht zur Angabe des Grundpreises bleibt von der Pflicht zur Angabe der Verzehrmenge unberührt und umgekehrt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 54).

    Ein (genereller) Ausnahmetatbestand für Nahrungsergänzungsmittel ist nicht geschaffen worden (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 55).

    Die Kennzeichnungspflicht gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 NemV bleibt von der Pflicht zur Angabe des Grundpreises unberührt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 58).

    Dass es sich bei dem Grundpreis um das einzige oder das vorrangige Kriterium für die Kaufentscheidung handelt, ist nicht erforderlich (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 64).

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 44/18

    Beanstandung einer Werbung unter dem Gesichtspunkt des Rechtsbruchs; Verstoß

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Der Antragsteller hat darüber hinaus einen Verstoß des Antragsgegners gegen § 2 Abs. 1 PAngV, der eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG darstellt (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 29 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 11), glaubhaft gemacht.

    Nach dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 2 PAngV ist lediglich Voraussetzung, dass die Werbung - wie vorliegend - unter Angabe von Preisen erfolgt (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 13).

    Nach der Legaldefinition des § 42 Abs. 1 MessEG, die auch für § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV maßgeblich ist, sind Fertigpackungen Verpackungen beliebiger Art, in die in Abwesenheit des Käufers Erzeugnisse abgepackt und die in Abwesenheit des Käufers verschlossen werden, wobei die Menge des darin enthaltenen Erzeugnisses ohne Öffnen oder merkliche Änderung der Verpackung nicht verändert werden kann (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 16).

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17).

    Die Angabe des Grundpreises, also eines auf eine leicht vergleichbare Größe der Verkaufseinheit umgerechneten Preises, soll den Verbraucher im Interesse der Preisklarheit in die Lage versetzen, einen Preisvergleich ohne Schwierigkeiten anzustellen, indem er das in der Grundpreisangabe verpackungsneutral ausgedrückte Preis-Mengen-Verhältnis einfach erfassen kann (BGH, GRUR 2014, 576, Rn. 20 - 2 Flaschen GRATIS BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage, 2019, § 2 PAngV Rn. 2).

    Wird die Ware beispielsweise nach Stückzahl angeboten, obwohl nach spezialgesetzlichen Vorschriften die Füllmenge der Verpackungen nach Gewicht angegeben werden muss, kann dadurch nicht die Verpflichtung zur Grundpreisangabe vermieden werden (BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 41).

    Ob diese Pflicht aus §§ 6, 7 Abs. 2 S. 1 2. Alt. FertigPackV erwächst oder ob diese Kennzeichnungsvorschriften - wie der BGH in den beiden zitierten Urteilen zu Kaffeekapseln vom 28. März 2019, GRUR 2019, 641, Rn. 21, sowie BeckRS 2019, 5642, Rn. 19, ausgeführt hat - durch die LMIV verdrängt worden sind, so dass die Artt. 9 Abs. 1 lit. e), 23 Abs. 1 lit. b) LMIV zur Anwendung kommen, kann vorliegend dahinstehen.

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 23 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 21; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Auflage, Art. 23 Rn. 56).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 31 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 27; BGH, WRP 2019, 68, 32 - Jogginghosen).

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 85/18

    Kaffeekapseln - Wettbewerbsverstoß wegen Verletzung der Pflicht zur Angabe eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Der Antragsteller hat darüber hinaus einen Verstoß des Antragsgegners gegen § 2 Abs. 1 PAngV, der eine Marktverhaltensregelung im Interesse der Verbraucher im Sinne des § 3a UWG darstellt (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 29 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 11), glaubhaft gemacht.

    Die Pflicht zur Angabe eines Grundpreises nach § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV knüpft an die Verpflichtung zur Angabe von Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche der in einer Verkaufseinheit angebotenen Ware an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17).

    Eine etwaige Umgehung einer bestehenden Kennzeichnungspflicht lässt die Verpflichtung zur Angabe eines Grundpreises nicht entfallen (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 18 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 17; Köhler in: Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 37. Auflage, 2019, § 2 PAngV Rn. 2).

    Ob diese Pflicht aus §§ 6, 7 Abs. 2 S. 1 2. Alt. FertigPackV erwächst oder ob diese Kennzeichnungsvorschriften - wie der BGH in den beiden zitierten Urteilen zu Kaffeekapseln vom 28. März 2019, GRUR 2019, 641, Rn. 21, sowie BeckRS 2019, 5642, Rn. 19, ausgeführt hat - durch die LMIV verdrängt worden sind, so dass die Artt. 9 Abs. 1 lit. e), 23 Abs. 1 lit. b) LMIV zur Anwendung kommen, kann vorliegend dahinstehen.

    Die Frage, ob ein Lebensmittel im Sinne dieses Ausnahmetatbestandes "normalerweise nach Stückzahlen in den Verkehr" gebracht wird, beurteilt sich nach der Verkehrsauffassung aus Sicht eines verständigen Durchschnittverbrauchers (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 23 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 21; Grube in Voit/Grube, LMIV, 2. Auflage, Art. 23 Rn. 56).

    Spürbar im Sinne von § 3a UWG ist ein Verstoß, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, WRP 2019, 68, Rn. 31 - Jogginghosen; BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 30 - Kaffeekapseln).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 31 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 27; BGH, WRP 2019, 68, 32 - Jogginghosen).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Pflicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 32 - Kaffeekapseln).

    Darauf, dass der Verbraucher den Stückpreis für die einzelne Kapsel vergleichen konnte, kommt es insoweit nicht an (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 33 - Kaffeekapseln).

  • OLG Hamburg, 11.08.2016 - 3 U 56/15

    Wettbewerbsrecht: Beweisanzeichen für eine rechtsmissbräuchliche Abmahntätigkeit

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zulassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 62).

    Als Indiz für einen Rechtsmissbrauch kann je nach Umständen des Einzelfalls auch ein vorheriges massiv rechtsmissbräuchliches Vorgehen des Anspruchsstellers bei der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gewertet werden, wenn die äußeren Umstände mit der jetzigen Rechtsverfolgung im Wesentlichen übereinstimmen (OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64).

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, Rn. 11 OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18f. - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327 - Umfang des Geschäftsbetriebs).

    Ist durch entsprechenden Tatsachenvortrag die für die Prozessführungsbefugnis sprechende Vermutung erschüttert, so muss dann der Kläger bzw. Antragsteller die Gründe darlegen, die gegen einen Missbrauch sprechen (BGH, GRUR 2006, 243, Rn. 21 - MEGA SALE; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, 11; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64).

    Der Verweis des Antragsgegners auf die Entscheidung des Senats vom 11. August 2016 (OLG Hamburg, Urteil vom 11. August 2016, Az. 3 U 56/15, BeckRS 2016, 113191/Anlage ZL 8), in welchem das Vorgehen der dortigen Klägerin, die ebenfalls von dem Prozessbevollmächtigten des hiesigen Antragstellers vertreten worden war, als rechtmissbräuchlich angesehen worden ist, genügt für sich genommen nicht.

  • BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15

    Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Ein Wettbewerbsverhältnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG liegt vor, wenn beide Parteien gleichartige Waren oder Dienstleistungen innerhalb desselben Endverbraucherkreises abzusetzen versuchen und daher das Wettbewerbsverhalten des einen den anderen beeinträchtigen, d.h. im Absatz behindern oder stören kann (BGH, GRUR 2017, 918, Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; BGH, GRUR 2012, 193, Rn. 17 - Sportwetten im Internet II).

    Zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, muss eine Wechselwirkung in dem Sinne bestehen, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, GRUR 2017, 918, Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; BGH, GRUR 2015, 1129, Rn. 19 - Hotelbewertungsportal; BGH, GRUR 2014, 1114, Rn. 24 - nickelfrei).

    Eine bloße Beeinträchtigung reicht zur Begründung eines Wettbewerbsverhältnisses nicht aus, wenn es an jeglichem Konkurrenzmoment im Angebots- oder Nachfragewettbewerb fehlt (BGH, GRUR 2017, 918, Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783, Rn. 25).

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Vorliegen einer missbräuchlichen Rechtsverfolgung durch Verbinden eines im

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Davon ist auszugehen, wenn das beherrschende - nicht notwendigerweise alleinige - Motiv des Gläubigers bei der Geltendmachung der Ansprüche sachfremde, für sich genommen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele sind (BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 21 - Abmahnaktion II; BGH, GRUR 2015, 694, Rn. 16 - Bezugsquellen für Bachblüten).

    Erweist sich diese als rechtsmissbräuchlich, so sind nachfolgende gerichtliche Anträge auf Beseitigung und Unterlassung unzulässig (BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 20 - Abmahnaktion II; BGH, GRUR 2016, 961, Rn. 15 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon).

    Gleiches gilt, wenn der Abmahnende aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbetreibenden an der Verfolgung des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes kein nennenswertes wirtschaftliches Interesse haben kann, sondern seine Rechtsverfolgung aus der Sicht eines wirtschaftlich denkenden Gewerbebetreibenden allein dem sachfremden Interesse der Belastung seiner Mitbewerber mit möglichst hohen Kosten dient (BGH, GRUR 2019, 199, Rn. 21 - Abmahnaktion II; BGH, GRUR 2016, 96, Rn. 151 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon; BGH, GRUR 2012, 286, Rn. 13 - Falsche Suchrubrik; BGH GRUR 2001, 260, 261 - Vielfachabmahner).

  • OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 15 U 68/16

    Wettbewerbswidrigkeit des Anbietens einer Diamant-Trennscheibe ohne Angaben zu

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, Rn. 11 OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18f. - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327 - Umfang des Geschäftsbetriebs).

    Ein non-liquet geht zu seinen Lasten (OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, Rn. 11; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18f. - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327, 328 - Umfang des Geschäftsbetriebs; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23).

    Ist durch entsprechenden Tatsachenvortrag die für die Prozessführungsbefugnis sprechende Vermutung erschüttert, so muss dann der Kläger bzw. Antragsteller die Gründe darlegen, die gegen einen Missbrauch sprechen (BGH, GRUR 2006, 243, Rn. 21 - MEGA SALE; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, 11; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64).

  • OLG Köln, 11.03.2016 - 6 U 121/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Bereitstellung eines Kontaktformulars zur Eingabe

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Hier müssen weitere Umstände hinzutreten, die den Schluss zulassen, es gehe dem Abmahnenden vorwiegend um ein unredliches Gebührenerzielungsinteresse (OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18 - Datensammelnder Steuerberater; OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 62).

    Die Frage des Rechtsmissbrauchs ist im Wege des Freibeweises jederzeit von Amts wegen zu prüfen (BGH GRUR 2002, 715, 717 - Scanner-Werbung; OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, Rn. 11 OLG Hamburg, BeckRS 2016, 113191, Rn. 64; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18f. - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327 - Umfang des Geschäftsbetriebs).

    Ein non-liquet geht zu seinen Lasten (OLG Düsseldorf, BeckRS 2017, 119537, Rn. 11; OLG Köln, GRUR-RR 2016, 284, Rn. 18f. - Datensammelnder Steuerberater; OLG Jena, GRUR-RR 2011, 327, 328 - Umfang des Geschäftsbetriebs; KG, GRUR-RR 2010, 22, 23).

  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Spürbar im Sinne von § 3a UWG ist ein Verstoß, wenn der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen, und deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte (BGH, WRP 2019, 68, Rn. 31 - Jogginghosen; BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 30 - Kaffeekapseln).

    Liegt eine solche vor, trifft denjenigen, der sich auf eine Abweichung von diesem Regelfall beruft, eine sekundäre Darlegungslast (BGH, GRUR 2019, 641, Rn. 31 - Kaffeekapseln; BGH, BeckRS 2019, 5642, Rn. 27; BGH, WRP 2019, 68, 32 - Jogginghosen).

  • BGH, 10.04.2014 - I ZR 43/13

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Internet-Werbung für "nickelfreie"

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.07.2020 - 3 W 65/19
    Dies setzt voraus, dass sich die beteiligten Unternehmen auf demselben sachlich, räumlich und zeitlich relevanten Markt betätigen, ohne dass sich der Kundenkreis und das Angebot der Waren oder Dienstleistungen vollständig decken müssen (BGH, GRUR 2014, 573, Rn. 15 - Werbung für Fremdprodukte; BGH, GRUR 2014, 1114, Rn. 27 - nickelfrei; BGH, GRUR 2007, 1079 f. - Bundesdruckerei).

    Zwischen den Vorteilen, die die eine Partei durch eine Maßnahme für ihr Unternehmen oder das eines Dritten zu erreichen sucht, und den Nachteilen, die die andere Partei dadurch erleidet, muss eine Wechselwirkung in dem Sinne bestehen, dass der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann (BGH, GRUR 2017, 918, Rn. 16 - Wettbewerbsbezug; BGH, GRUR 2015, 1129, Rn. 19 - Hotelbewertungsportal; BGH, GRUR 2014, 1114, Rn. 24 - nickelfrei).

  • OLG Jena, 06.10.2010 - 2 U 386/10

    Begriff der rechtsmissbräuchlichen Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen

  • BGH, 11.12.2014 - I ZR 113/13

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Vorliegen einer geschäftlichen Handlung bei

  • BGH, 17.11.2005 - I ZR 300/02

    MEGASALE

  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 122/04

    Bundesdruckerei

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 94/13

    Zur Haftung eines Hotelbewertungsportals für unwahre Tatsachenbehauptungen eines

  • BGH, 17.10.2013 - I ZR 173/12

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen

  • BGH, 31.10.2013 - I ZR 139/12

    Wettbewerbsverstoß: Grundpreisangabe bei Bewerbung von Gratis-Zusatzartikeln bei

  • BGH, 28.06.2012 - I ZR 110/11

    Traum-Kombi - Pizzabringdienst muss in Preislisten und Werbung für Produkte in

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

  • BGH, 05.10.2000 - I ZR 237/98

    Vielfachabmahner - Mißbräuchliche Rechtsausübung

  • KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08

    Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis

  • BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15

    Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im

  • BGH, 15.12.2011 - I ZR 174/10

    Bauheizgerät

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

  • BGH, 06.10.2011 - I ZR 42/10

    Falsche Suchrubrik

  • OLG Düsseldorf, 15.12.2020 - 15 U 20/20

    Verstoß gegen Preisangabenverordnung: Angebot von Aminosäurekapseln ohne

    Vielmehr kann eine größere Anzahl von (vermeintlichen) Verstößen gegen das UWG eine größere Anzahl von Abmahnungen nach sich ziehen (OLG Düsseldorf, BeckRS 2019, 25783; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 - ).

    So hat der Kläger unter Bezugnahme auf seine im Verfahren vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (3 W 65/19) abgegebene Versicherung an Eides statt (Anlage K4) vorgetragen, dass er über die D.-Verkäufe hinaus mit seinem gesamten Online-Handel im Jahr 2019 Umsätze von über 700.000 Euro getätigt habe.

    Sie sind demnach auch auf demselben räumlichen und zeitlichen Markt tätig (genauso: OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 - zweifelnd aber: OLG Celle, Urteil vom 09.07.2019, - 13 U 31/19 -).

    Denn sowohl nach § 7 Abs. 2 FertigPackV als auch nach Art. 9 Abs. 1 e), 23 Abs. 1 LMIV sind andere als flüssige Lebensmittel nach Gewicht zu kennzeichnen bzw. mit Nettofüllmenge nach Gewicht anzugeben (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

    Mit dem Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -) geht der Senat vielmehr (weiterhin) davon aus, dass nach der maßgeblichen Verkehrsauffassung nicht allein auf Aminosäure kapsel produkte, sondern allgemein auf Aminosäureprodukte abzustellen ist und diese nicht als normalerweise nach Stückzahl in den Verkehr gebrachte Produkte einzuordnen sind.

    Dies beurteilt sich nach denselben Regeln wie unter Art. 23 Abs. 3 LMIV in Verbindung mit Anhang IX (genauso: OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

    Die Vergleichbarkeit der Wirkstoffe (bzw. Nährstoffe) verschiedener Nahrungsergänzungsmittel ist nicht Gegenstand von § 2 Abs. 1 S. 1 PAngV (genauso: OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 - anders aber: OLG Celle, WRP 2019, 1211, das auf den vermeintlich fehlenden Vorteil der Grundpreisangabe für den Verbraucher abstellt.).

    Folglich ersetzt die eine Vorschrift nicht die andere und die Pflicht zur Angabe des Grundpreises bleibt von der Pflicht zur Angabe der Verzehrmenge unberührt und umgekehrt (genauso: OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

    Da die Liste des Anhangs II nicht erschöpfend ist, steht einer Einstufung dieser Plicht als wesentlich nicht entgegen, dass sie in dieser Liste nicht ausdrücklich genannt ist (BGH, GRUR 2019, 641, Rn 32 - Kaffeekapseln; OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

    Dass solche Kapselprodukte auch in anderen Packungsgrößen und mit anderen Kapselfüllmengen angeboten werden, ergibt sich bereits aus der einschlägigen Rechtsprechung zu Aminosäurekapselprodukten (beispielsweise OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -: 200 Kapseln mit einer Gesamtfüllmenge von 104 g).

    Dass es sich bei dem Grundpreis um das einzige oder das vorrangige Kriterium für die Kaufentscheidung handelt, ist nicht erforderlich (OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

    Besteht - wie im Streitfall - eine Pflicht zur Angabe des Grundpreises des in den Kapseln enthaltenen Aminosäurepulvers, ist davon auszugehen, dass der Verbraucher ein berechtigtes Interesse hat, bei einem Preisvergleich auf den Preis im Verhältnis zur Füllmenge abstellen zu können (genauso: OLG Hamburg, Beschluss vom 07.07.2020, - 3 W 65/19 -).

  • OLG Hamburg, 20.01.2022 - 3 U 66/21

    Aminosäureprodukte in Kapselform - Wettbewerbsverhältnis zwischen Apotheker und

    Er verteidigt das angegriffene Urteil, insbesondere unter Hinweis auf die Entscheidung des erkennenden Senats im Beschluss vom 07.07.2020 in der Sache 3 W 65/19 und das aus der Anlage K 10 ersichtliche Urteil des OLG Düsseldorf vom 15.12.2020 in der dortigen Sache 15 U 20/20.

    Das Landgericht hat im angegriffenen Urteil umfangreich aus der Senatsentscheidung vom 07.07.2020 in der Sache 3 W 65/19 zitiert und zutreffend auf den vorliegenden Sachverhalt angewendet.

    Der Senat hält auch in Ansehung der Berufungsbegründung, die ihrerseits u.a. umfangreich aus den Gründen einer Entscheidung des OLG Köln zitiert, an seiner in der Sache 3 W 65/19 vertretenen Auffassung fest, der sich das Landgericht angeschlossen hat und die auch im Streitfall Geltung beansprucht.

    Auch insoweit hält der Senat aber mit dem OLG Düsseldorf (ebenda) an seiner bereits in der Sache 3 W 65/19 vertretenen und vom Landgericht zitierten Auffassung fest, wonach kein rechtsmissbräuchliches Verhalten des Klägers erkennbar ist.

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