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   OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07   

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OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07 (https://dejure.org/2007,10522)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.10.2007 - 3 W 174/07 (https://dejure.org/2007,10522)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Oktober 2007 - 3 W 174/07 (https://dejure.org/2007,10522)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 24, 23 MarkenG; § 5 UWG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschöpfung des Markenrechts durch Anbieten von Marken-Modellbausätzen im Handel; Zulässigkeit des Anbietens von ausgeeinzelten Teilen von Marken-Modellbausätzen durch unautorisierte Dritte

  • Judicialis

    MarkenG § 23 Nr. 3; ; MarkenG § 24; ; UWG § 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 23 Nr. 3; MarkenG § 24; UWG § 5
    Erschöpfung des Markenrechts durch Anbieten von Marken-Modellbausätzen im Handel; Zulässigkeit des Anbietens von ausgeeinzelten Teilen von Marken-Modellbausätzen durch unautorisierte Dritte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.12.1995 - I ZR 210/93

    "Gefärbte Jeans"; Zulässigkeit des Wiederverkaufs umgefärbter gebrauchter Jeans;

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    Solche Beeinträchtigungen sind in der Rechtsprechung etwa dann angenommen worden, wenn die Veränderung die Eigenart der Ware in Bezug auf deren charakteristische Sacheigenschaften berührt (BGHZ 131, 308, 316 = WRP 1997, 562, 566 - Gefärbte Jeans; BGH, WRP 2005, 106 - SIM-Lock I).

    So hat denn der BGH im Fall "SIM-Lock I" darauf abgestellt, dass der Verkehr erwarte, dass die Funktion und der Verwendungszweck der mit der Marke versehenen Mobiltelefone nach dem Inverkehrbringen durch Aufhebung der ursprünglich vorhanden gewesenen Sperrfunktion durch einen Dritten nicht ohne Zustimmung des Markeninhabers verändert worden sein könnten (BGH WRP 2005, 106, 108) und im Falle der "gefärbten Jeans" war maßgeblich, dass die Funktion der Marke, auf die gleichmäßige Beschaffenheit der Hosen hinzuweisen, durch das späterer Umfärben gestört worden war (BGH WRP 97, 562, 566).

  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 63/04

    Parfümtester

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    a.) Zu den Grundlagen, den Voraussetzungen und den Wirkungen der Erschöpfung hat der BGH sich unlängst in der Entscheidung "Parfumtester" ( Urteil vom 15.02.07 - I ZR 63/04 -, Rz. 14) wie folgt geäußert:.

    Damit verbleibt es auch hinsichtlich des Vertriebs ausgeeinzelter Teile im Grundsatz dabei, dass mit dem Inverkehrbringen der Markenware die alle Benutzungshandlungen umfassende Erschöpfung eingetreten ist und der Markeninhaber mithin den weiteren Vertrieb der Ware weder steuern noch verbieten lassen kann (siehe nochmals BGH, Urt. v. 15.2.2007 - I ZR 63/04-, Rz. 18 - Parfumtester).

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 13/02

    SIM-Lock

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    Solche Beeinträchtigungen sind in der Rechtsprechung etwa dann angenommen worden, wenn die Veränderung die Eigenart der Ware in Bezug auf deren charakteristische Sacheigenschaften berührt (BGHZ 131, 308, 316 = WRP 1997, 562, 566 - Gefärbte Jeans; BGH, WRP 2005, 106 - SIM-Lock I).

    So hat denn der BGH im Fall "SIM-Lock I" darauf abgestellt, dass der Verkehr erwarte, dass die Funktion und der Verwendungszweck der mit der Marke versehenen Mobiltelefone nach dem Inverkehrbringen durch Aufhebung der ursprünglich vorhanden gewesenen Sperrfunktion durch einen Dritten nicht ohne Zustimmung des Markeninhabers verändert worden sein könnten (BGH WRP 2005, 106, 108) und im Falle der "gefärbten Jeans" war maßgeblich, dass die Funktion der Marke, auf die gleichmäßige Beschaffenheit der Hosen hinzuweisen, durch das späterer Umfärben gestört worden war (BGH WRP 97, 562, 566).

  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 34/02

    Staubsaugerfiltertüten

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    Dieses Tatbestandsmerkmal entspricht der Sache nach dem in Art. 6 Abs. 1 MarkenRL verwendeten Begriff der "anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel" und begründet die Pflicht des durch § 23 MarkenG privilegierten Benutzers, den berechtigten Interessen des Markeninhabers nicht in unlauterer Weise zuwider zu handeln (BGH WRP 2005, 496, 498 -Staubsaugertüten).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    " Die Regelung der Erschöpfung hat den Zweck, die Belange des Markenschutzes mit denen des freien Warenverkehrs in Einklang zu bringen (vgl. EuGH, Urt. v. 11.7.1996 - C-427/93 und C-436/93, Slg. 1996, I-3545 = GRUR Int. 1996, 1144 Tz. 40, 42 = WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb/Parnova, Boehringer).
  • EuGH, 30.11.2004 - C-16/03

    Peak Holding - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Artikel 7 Absatz 1 - Erschöpfung

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    Von einem Inverkehrbringen ist deshalb auszugehen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die mit der Marke versehenen Waren auf einen Dritten übertragen und dadurch den wirtschaftlichen Wert der Marke realisiert hat (EuGH, Urt. v. 30.11.2004 -C-16/03, Slg. 2004, I-11313 = GRUR 2005, 507 Tz. 40 und 42 = MarkenR 2005, 41 - Peak Holding/Axolin-Elinor).".
  • EuGH, 18.10.2005 - C-405/03

    Class International - Marken - Richtlinie 89/104/EWG - Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    Dem Markeninhaber steht danach das ausschließliche Recht zu, das erste Inverkehrbringen der Markenware in der Gemeinschaft zu kontrollieren (vgl. EuGH, Urt. v. 18.10.2005 -C-405/03, Slg. 2005, I-8735 = GRUR 2006, 146 / Tz. 33 = MarkenR 2005, 489 - Class International/Colgate Palmolive).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.10.2007 - 3 W 174/07
    So kann der Inhaber des Markenrechts auch nach dem Inverkehrbringen rechtmäßig gekennzeichneter Ware solche Handlungen verbieten, die die Herkunfts- und Garantiefunktion seines Zeichens verletzen (vgl. nochmals: BGH, Urt. v. 15.2.2007, Rz. 22 - Parfumtester - unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 23.4.2002 - C-143/00, Slg. 2002, I - 3759 = GRUR 2002, 879 Tz. 30 = WRP 2002, 666 - Boehringer/Swingward).
  • OLG Hamburg, 20.09.2019 - 3 U 222/16

    HD+ - Keine Erschöpfung bei Inverkehrbringen eines ursprünglichen Kombi-Produkts

    Er beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des Senats vom 07.10.2007 zum Az. 3 W 174/07.

    (4) Ein anderes ergibt sich entgegen dem Vorbringen des Beklagten auch nicht aus der Entscheidung des Senats vom 07.10.2007 zum 3 W 174/07 (BeckRS 2009, 10706), betreffend eines Modellbausatzes.

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