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   OLG Hamburg, 08.03.1996 - 1 Ws 316/95   

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https://dejure.org/1996,5880
OLG Hamburg, 08.03.1996 - 1 Ws 316/95 (https://dejure.org/1996,5880)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.03.1996 - 1 Ws 316/95 (https://dejure.org/1996,5880)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. März 1996 - 1 Ws 316/95 (https://dejure.org/1996,5880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Strafrechtliche Anklage wegen gemeinschaftlicher und fortgesetzter Verkürzung steuerlicher Eingangsabgaben; Einfuhr von Breitbandstahl in die Europäische Gemeinschaft nach Wegfall des Antidumpingzolls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.05.1997 - 5 StR 596/96
    c) Das Hanseatische Oberlandesgericht hob auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft durch Beschluß vom 8. März 1996 (wistra 1996, 193 f.) den Nichteröffnungsbeschluß des Landgerichts Hamburg auf, eröffnete das Hauptverfahren vor der großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg und ließ die Anklage der Staatsanwaltschaft Hamburg unter Abänderung (neun selbständige Handlungen anstelle der fortgesetzten Handlung) zu.

    Soweit von belgischer Seite im Jahre 1987 versucht worden war, den Grundsatz ne bis in idem auch im Hinblick auf Entscheidungen der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten anzuwenden, denen zufolge eine Person die strafrechtliche Verfolgung durch die Erfüllung ihr auferlegter Verpflichtungen abgewendet hat, erwies sich dieser Vorschlag als nicht konsensfähig (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht wistra 1996, 193, 194 f.; vgl. zur Entstehungsgeschichte auch Grotz, Strafverteidiger Forum 1995, 102).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 2 BvR 666/02

    Anwendung von AO § 370 Abs 7 auf Eingangsabgabenverkürzung iSv AO § 370 Abs 6

    64.5.; Mösbauer/Meine, in: Achenbach/Wannenmacher, Beraterhandbuch zum Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht, § 7, Rn. 224, jeweils m.w.N.; andererseits Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 8. März 1996 - 1 Ws 316/95 -, wistra 1996, S. 193 ff., 196; OLG Schleswig, Beschluss vom 17. September 1997 - 3 Ws 284/97 -, wistra 1998, S. 30 f.; Scheurmann-Kettner, in: Koch/Scholtz, Kommentar zur Abgabenordnung, 5. Aufl., § 370, Rn. 69; Hofmann, in: Kühn/Hofmann, Kommentar zur Abgabenordnung, 17. Aufl., § 370 AO, Anm. 1 d); Senge, in: Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 113. Lfg., § 370 AO, Rn. 60 sowie die Nachweise bei Keßeböhmer/Schmitz, wistra 1995, S. 1, 6, Fn. 70).
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 596/96

    Verbot der Doppelbestrafung als Verfahrenshindernis - Voraussetzungen für

    Ein Strafverfolgungshindernis im Sinne von Art. 54 SDÜ bestehe nicht, weil die transactie kein Urteil, sondern nur eine Verwaltungsentscheidung sei (vgl. wistra 1996, 193).
  • BayObLG, 28.11.2000 - 4St RR 117/00

    Voraussetzungen der die Verjährung unterbrechenden Beschuldigtenvernehmung

    Dementsprechend kann auch der vom OLG Hamburg im Beschluß vom 8.3.1996 (wistra 1996, 193/196) vertretenen gleichlautenden Auffassung nicht gefolgt werden, dass sich § 370 Abs. 7 AO a.F. auch auf die Hinterziehung von Steuern im Sinne von § 370 Abs. 6 AO beziehe.
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