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   OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11   

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https://dejure.org/2013,22177
OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11 (https://dejure.org/2013,22177)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2013 - 5 U 169/11 (https://dejure.org/2013,22177)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2013 - 5 U 169/11 (https://dejure.org/2013,22177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 5 Abs 1 S 2 PAngV, § 9 Abs 8 Nr 1 PAngV, § 4 Nr 11 UWG
    Wettbewerbsverstoß durch Verstoß gegen Preisangaberecht: Pflicht zur Anbringung eines Preisverzeichnisses im Fenster eines Bestattungsinstituts

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Nicht jedes Fenster eines Geschäftsraums ist ein Schaufenster - Zur Erforderlichkeit von Preisangaben

Kurzfassungen/Presse (6)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Preisangabenverordnung: Was ist ein Schaufenster im Sinne der PAngV?

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zur Preisangabepflicht in Schaufenstern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zur Preisangabepflicht bei Schaufenstern in Ladengeschäften

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Preisangabepflicht in Schaufenstern

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Zur Preisangaben-Pflicht bei Schaufenstern in Ladengeschäften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Zur Preisangaben-Pflicht bei Schaufenstern in Ladengeschäften

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 09.06.2004 - I ZR 187/02

    "500 DM-Gutschein für Autokauf"; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    6 Dagegen handelt es sich um Werbung, wenn es noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen (BGH GRUR 2004, 960, 961 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; OLG Stuttgart MMR 2008, 754).

    Bedarf es ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen, um das Geschäft zum Abschluss zu bringen, liegt noch kein Angebot, sondern allenfalls Werbung vor (so im Hinblick auf § 1 Abs. 1 PAngV: BGH, U. v. 9.6.2004, Az. I ZR 187/02, Juris, Rn. 25; vgl. dazu auch: Köhler, in: Köhler/Bornkamm, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 30. Aufl., § 1 PAngV, Rn. 5 ff.).

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 111/11

    Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    Das ist hinsichtlich der Bestimmung des § 5 PAngV der Fall (BGH GRUR 2012, 1159 - Preisverzeichnis bei Mietwagenangebot).

    Hierbei bestehen vielfältige und kaum vorhersehbare Gestaltungsmöglichkeiten, selbst wenn diese möglicherweise nicht das Ausmaß einer Variationsbreite erreichen, das Gegenstand der Entscheidung "Preisangaben bei Mietwagenangebot" (BGH GRUR 2012, 1159, 1160 - Preisangaben bei Mietwagenangebot) war (mehr als 15 Mio. Kombinationsmöglichkeiten).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    Wirbt der Kaufmann aber unter Angabe von Preisen, muss er grds vollständige Angaben machen (BGH GRUR 1999, 264, 267 - Handy für 0, 00 DM; OLG Schleswig WRP 2007, 1127, 1128).
  • BGH, 26.02.2009 - I ZR 163/06

    Dr. Clauder's Hufpflege

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    Daher stellt ein Anbieten in diesem Zusammenhang regelmäßig auch eine Werbung dar (BGH GRUR 2009, 982 Rn 9 - Dr. Clauder's Hufpflege ).
  • OLG Schleswig, 08.05.2007 - 6 U 73/06

    Irreführende Werbung: Internetwerbung für Hotelzimmer unter Preisangabe mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    Wirbt der Kaufmann aber unter Angabe von Preisen, muss er grds vollständige Angaben machen (BGH GRUR 1999, 264, 267 - Handy für 0, 00 DM; OLG Schleswig WRP 2007, 1127, 1128).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2008 - 2 U 12/07

    Wettbewerbsverstoß: Angabe von Liefer- und Versandkosten beim Internetauftritt

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    6 Dagegen handelt es sich um Werbung, wenn es noch ergänzender Angaben und weiterer Verhandlungen bedarf, um ein Geschäft zum Abschluss zu bringen (BGH GRUR 2004, 960, 961 - 500 DM-Gutschein für Autokauf; OLG Stuttgart MMR 2008, 754).
  • BayObLG, 06.02.1973 - RReg. 4 St 501/73
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    Für eine Ausstellung in diesem Sinne ist es erforderlich, dass die Ware in auffallender Form zur Schau gestellt, d.h. in einer Weise präsentiert wird, die die Kauflust des Publikums anregen kann (so schon zu § 2 Abs. 3 PreisauszeichnungsVO: BayOLG, NJW 1973, 1088, 1089; vgl. dazu auch: Köhler, a.a.O., § 4PAngV, Rn. 4; Völker, a.a.O., § 4 PAngV, Rn. 2).
  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    "Der Begriff des Anbietens iSd § 1 I 1 umfasst nicht nur Vertragsangebote iSd § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305?f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • BGH, 04.03.1982 - I ZR 30/80

    Preisangaben - Immobilien - Preisangabenverordnung - Eigentumswohnung -

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    "Der Begriff des Anbietens iSd § 1 I 1 umfasst nicht nur Vertragsangebote iSd § 145 BGB, sondern darüber hinaus jede Erklärung eines Unternehmers, die im Verkehr in einem rein tatsächlichen Sinne als Angebot verstanden wird, mag dieses auch noch rechtlich unverbindlich sein, sofern es nur schon gezielt auf den Verkauf einer Ware - die Abgabe einer bestimmten Ware oder Dienstleistung gegen Entgelt - gerichtet ist (BGH GRUR 1980, 304, 305?f - Effektiver Jahreszins; BGH GRUR 1982, 493, 494 - Sonnenring; OLG Karlsruhe GRUR-RR 2009, 147).
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG Hamburg, 08.05.2013 - 5 U 169/11
    Es darf nicht jede Erklärung, mit der sich ein Unternehmer zwecks Verkaufs seiner Ware an den Kunden wendet und seine Bereitschaft zum Abschluss eines Vertrages zum Ausdruck bringt, als "Anbieten" verstanden werden, da sonst für eine Werbung ohne Preisangabe kein Raum wäre (BGH GRUR 1983, 661, 662 - Sie sparen DM 4000,- ).
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 211/01

    Telefonischer Auskunftdienst

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08

    Costa del Sol

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

  • OLG Karlsruhe, 21.05.2008 - 4 U 90/07

    Ermittlung des Adressatenkreises einer Werbung; Grenzen der nur an Unternehmer

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