Rechtsprechung
OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,64576) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahrensgang
- LG Hamburg - 324 O 862/05
- OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Hamburg, 08.08.2006 - 7 U 73/06
Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verdachtsberichterstattung ist zunächst das Vorliegen eines Mindestbestandes an Beweistatsachen, die für den Wahrheitsgehalt der Information sprechen; die Darstellung darf ferner keine Vorverurteilung des Betroffenen enthalten, also durch eine präjudizierende Darstellung den unzutreffenden Eindruck erwecken, der Verdacht sei bereits bewiesen; vor der Veröffentlichung ist regelmäßig eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen, und schließlich muss es sich um einen Vorgang von gravierendem Gewicht handeln, dessen Mitteilung durch ein Informationsbedürfnis der Allgemeinheit gerechtfertigt ist (vgl. BGH, NJW 2000, 1036 [BGH 07.12.1999 - VI ZR 51/99] f f , mit weiteren Nachweisen, zitier t nach Juris: Rn.20) .