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   OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03   

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https://dejure.org/2004,6051
OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03 (https://dejure.org/2004,6051)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2004 - 5 U 181/03 (https://dejure.org/2004,6051)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 5 U 181/03 (https://dejure.org/2004,6051)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aktivlegitimation bezüglich der Geltendmachung von wettbewerbsrechtlichen Ansprüche; Anspruch auf Unterlassen auf Grund positiver Forderungsverletzung; Umfang einer zulässigen Abonnentenwerbung; Angemessenheit des Verhältnisses zwischen Sachgeschenk und ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; BGB § 280 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstoßes gegen die Preisbindung im Zeitschriftenhandel - Probeabonnement; 13 Hefte Stern II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2005, 180
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Hamburg, 27.02.2003 - 5 U 85/02

    Wettbewerbswidriges Verhalten wegen Verstosses gegen die Preisbindung im

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Die Berufung der Beklagten hat der Senat mit Urteil vom 27.02.03 (5 U 85/02) zurück gewiesen (OLGRep 04, 35).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • OLG Hamburg, 03.12.2003 - 5 U 53/03

    Wettbewerbswidrige Werbung für Zeitschriften-Mini-Abos

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Ein Verlagsunternehmen verstößt bei der Preisbindung von Zeitschriften gegen die ihm im Verhältnis zu den preisgebundenen Händlern aus § 242 BGB obliegenden Leistungstreue und Rücksichtnahmepflichten, wenn es selbst bei der Abonnentenwerbung unter erheblicher Anlockwirkung mit Preisvorteilen und Zugaben wirbt, die über die Grenzen hinausgehen, die sich die betreffende Branche in Wettbewerbsregeln im Wege der Selbstbindung selbst gesetzt hat (im Anschluss an OLG Hamburg OLGRep 04, 35 - 13 Hefte Stern und OLG Hamburg MD 04, 156 - Mini-Abo).

    Das Bundeskartellamt hat sich in seinem Beschluss vom 30.03.04, mit dem die VDZ-Regeln i.S.v. § 24 Abs. 3 GWB genehmigt worden sind, u.a. mit der Senatsrechtsprechung aus dem Verfügungsverfahren 5 U 85/02 sowie dem Parallelverfahren 5 U 53/03 auseinander gesetzt und ist zu dem Ergebnis gekommen (S. 17): "Nach Sinn und Zweck der Wettbewerbsregeln, die einem den Grundsätzen lauteren Wettbewerbs zuwiderlaufenden Verhalten entgegen wirken sollen, kann eine Kumulation der Vergünstigungen in Ziffer 2 bzw. 3 und 4 nur dann erfolgen, wenn nicht bereits durch Anwendung einer der Vorschriften die nach dem UWG maximale Vergünstigung gewährt wird.

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 71/01

    BGH lockert Rechtsprechung zu Geschenken im Handel

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Die Überschreitung der Wertgrenzen in einem derartigen Umfang stellt sich zugleich im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses zu dem preisgebundenen Abnehmer als treuwidrig dar, ohne dass es für die Entscheidung dieses Rechtsstreits darauf ankommt, dass bzw. wie der Bundesgerichtshof erst vor kurzem die rechtliche Beurteilung der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten und Wertzugaben grundlegend neu definiert hat (BGH WRP 02, 1256, - Kopplungsangebot I; BGH WRP 02, 1259, - Kopplungsangebot II).
  • LG Hamburg, 07.05.2002 - 312 O 47/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Hierzu hat bereits das Landgericht in dem Verfügungsurteil vom 07.05.02 in der Sache 312 O 47/02 das Erforderliche ausgeführt.
  • BGH, 11.07.1996 - I ZR 79/94

    Preisrätselgewinnauslobung III - Getarnte Werbung; Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Die Gefahr einer missbräuchlichen Anspruchsverfolgung durch einen nicht unmittelbar als Wettbewerber betroffenen Verband, der die Tatbestandsvoraussetzungen der Vorschrift des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG entgegenwirken sollen (BGH GRUR 96, 804, 806 - Preisrätselgewinnauslobung III), kann sich im vorliegenden Fall erkennbar nicht realisieren.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.07.2004 - 5 U 181/03
    Es kann schon nicht überzeugen, dass die weit verbreitete Missachtung wettbewerbsrechtlicher Lauterkeitsmaßstäbe diesem Verhalten die Sittenwidrigkeit zu nehmen geeignet ist (vgl. BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung).
  • BGH, 07.02.2006 - KZR 33/04

    Probeabonnement

    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Hamburg AfP 2005, 180).
  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 39/04

    "Schlager-Schätzchen"

    Außerdem verstößt ein solches Probeabonnement gegen §§ 3, 4 Nr. 10 UWG i.V.m. den "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" ( Fortführung der bisherigen Senatsrechtsprechung, zuletzt 5 U 181/03 "Probeabonnement" , veröff.

    Diese Rechtsprechung hat er fortgeführt in der Entscheidung vom 3.12.2003 zum Aktz. 5 U 53/03 ("Mini-Abo", MD 04, 156, hier vorgelegt als Anlage K 11) und in der Entscheidung vom 9.7.2004 zum Aktz. 5 U 181/03 ("Probeabonnement", MD 04, 990; hierbei handelt es sich um das Hauptsacheverfahren zum Verfahren mit dem Aktz. 5 U 85/02, welches ein Verfügungsverfahren war).

    In der zuletzt ergangenen Entscheidung zum Aktz. 5 U 181/03 hat der Senat sich insbesondere auf die inzwischen vom Bundeskartellamt genehmigten "VDZ-Wettbewerbsregeln für den Vertrieb von abonnierbaren Publikumszeitschriften" gestützt, die der Kläger im vorliegenden Verfahren als Anlage BB 2 zur Akte gereicht hat.

    Hierzu hat der Senat - noch zu § 1 UWG a.F. - in der bereits oben zitierten Entscheidung zum Aktz. 5 U 181/03 folgendes ausgeführt:.

    Auch hierzu sei noch einmal ein Auszug aus dem Urteil in der Sache 5 U 181/03 wiedergegeben :.

    Der Bundesgerichtshof hat bislang nicht über die ebenfalls zugelassenen Revisionen in den vorangegangenen Verfahren 5 U 53/03 und 5 U 181/03 entschieden.

  • LG Hamburg, 02.02.2005 - 315 O 1018/04

    Wettbewerbswidrige Werbung für Zeitschriftenabonnement: Durchführungsverbot bei

    Bezüglich des Gewährens liege hier auch kein Unterschied zu dem Sachverhalt vor, der der Entscheidung des 5. Zivilsenats (Urt. vom 08.07.04, Az.: 5 U 181/03 = Anl. ASt. 8) zugrunde gelegen habe.

    Der Regelung einer maximalen Rabattierung von 35 % kommt insoweit der Charakter einer Obergrenze zulässigen Wettbewerbsverhaltens zu (OLG Hamburg, Urt. v.08.07.2004, 5 U 181/03, S. 6).

    Der hier zu entscheidende Fall ist vom Sachverhalt im Kern mit dem der oben zitierten Entscheidung zu dem Az. 5 U 181/03 zu Grunde liegenden identisch.

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