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   OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16   

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OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16 (https://dejure.org/2017,60600)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.11.2017 - 3 U 246/16 (https://dejure.org/2017,60600)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. November 2017 - 3 U 246/16 (https://dejure.org/2017,60600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 3 S 1 UWG, § 3 S 2 Nr 2 Buchst a UWG, § 3a UWG, § 5 Abs 1 S 2 Nr 1 UWG, § 8 Abs 1 UWG
    Heilmittelwerbung: Wettbewerbsrechtliche Verantwortlichkeit des Vertriebsunternehmens für redaktionelle Werbung einer Zeitschrift (Deutsche Apotheker Zeitung; irreführende Werbung durch Abgabe eines Wirkversprechens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Vaginalkapseln mit einer erneute Infektionen verhindernden Wirkung; Haftung des Herstellers für die Aufmachung redaktioneller Beiträge über das beworbene Produkt in einem Presseorgan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung von Vaginalkapseln mit einer erneute Infektionen verhindernden Wirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 28.04.2016 - I ZR 23/15

    Geo-Targeting - Werbung im Internet für Telekommunikationsdienstleistungen:

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    c) Die Frage, ob eine werbende Angabe irreführend ist, richtet sich nach dem Verständnis des situationsadäquat aufmerksamen, durchschnittlich informierten und verständigen Mitglied des angesprochenen Verkehrskreises (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 27 - Geo-Targeting; GRUR 2004, 244, Rn. 14 - Marktführerschaft).

    Erforderlich ist, dass die Werbung geeignet ist, bei einem erheblichen Teil der umworbenen Verkehrskreise irrige Vorstellungen über marktrelevante Umstände hervorzurufen und die zu treffende Marktentschließung in wettbewerblich relevanter Weise zu beeinflussen (vgl. BGH GRUR 2016, 1073, Rn. 27 - Geo-Targeting).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Die Antragstellerin hat sich zur Begründung ihres auf die konkrete Verletzungsform gerichteten Unterlassungsanspruches damit alternativ auf mehrere Irreführungsgesichtspunkte gestützt und es dem Gericht überlassen, bei einem Erfolg des Antrags zu bestimmen, auf welchen Aspekt das Unterlassungsgebot gestützt wird (BGH, BGHZ 194, 314, Rn. 24 - Biomineralwasser).

    An der Notwendigkeit, bei einer auf Irreführung gestützten Klage Tatsachenvortrag zu dem jeweils durch die beanstandete Werbung erzeugten Verkehrsverständnis zu halten, hat sich durch die veränderte Rechtsprechung des BGH zum Streitgegenstand (BGH, BGHZ 194, 314, Rn. 23 f. - Biomineralwasser) nichts geändert (Senat, 3 U 243/13, GRURPrax 2016, 420, Rn. 174 juris; Senat, 3 U 107/11, Magazindienst 2013, 39, Rn. 59 juris - Kindermilch).

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 3 U 162/04

    Streitgegenstand einer Unterlassungsklage gegen mehrere Werbeangaben in einer

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Sind mehrere Einzelangaben innerhalb eines Werbemittels Gegenstand jeweils gesonderter, auf das Werbemittel bezogener Anträge, so ist jeweils ein Verbot gemeint, das die einzelne Werbeangabe nicht für sich allein betrachtet, sondern im konkreten werblichen Umfeld erfasst, so wie sie sich aus der in Bezug genommenen Verbotsanlage ergibt, und zwar losgelöst von den anderen, ebenfalls angegriffenen Angaben (vgl. Senat, Urteil v. 14.4.2005, Az. 3 U 162/04, PharmaR 2007, 58; Brüning in: Harte-Bavendamm/Henning-Bodewig, UWG, 4. Auflage 2016, vor § 12 UWG Rn. 100).

    Hieraus folgt, dass eine gesondert angegriffene Angabe nicht wegen des irreführenden Gehalts einer anderen Angabe gesondert verboten werden kann (vgl. Senat, Urteil v. 14.4.2005, Az. 3 U 162/04, PharmaR 2007, 58).

  • OLG Hamburg, 25.02.2016 - 3 U 20/15

    Nivea Vital, Umverpackung mit Podest, Creme-Tiegel - Wettbewerbsverstoß:

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Die Verkehrsvorstellung kann jedoch je nach der Art des verpackten Produkts divergieren (vgl. Senat, WRP 2016, 612, Rn. 29 - Nivea Vital).

    Mangels einer Fehlvorstellung kommt es auch nicht auf die Frage an, ob die Vorstellung der Erwerberin über die Anzahl der Abstrich-Tupfer durch die Angaben auf der Verpackung korrigiert wird (vgl. dazu Senat, WRP 2016, 612, Rn. 32 - Nivea Vital).

  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Bei einer auf eine Irreführung gestützten Klage setzt sich der maßgebliche Lebenssachverhalt aus der beanstandeten Werbemaßnahme und der nach der Behauptung des Klägers dadurch erzeugten Fehlvorstellung der angesprochenen Verkehrskreise zusammen (BGH, GRUR 2001, 181, Rn. 13 juris - Dentalästhetika I).
  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 222/03

    dentalästhetika II

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Eine irreführende Werbung ist danach nur dann Gegenstand des Streits, wenn der Kläger hinsichtlich einer bestimmten Werbeaussage vorträgt, dass die angesprochenen Verkehrskreise dieser Werbung eine Tatsachenbehauptung entnehmen, die mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmt (BGH, GRUR 2007, 161, Rn. 9 - Dentalästhetika II).
  • OLG Hamburg, 21.12.2006 - 3 U 77/06

    Irreführende Arzneimittelwerbung: Gesundheitsbezogene Werbung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Das Verkehrsverständnis des weiblichen Publikums, ebenso wie das der Fachkreise (vgl. Senat, Urteil v. 21.12.2006, Az. 3 U 77/06, PharmaR 2007, 204) vermag der Senat vorliegend selbst zu bestimmen.
  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Trägt die Antragstellerin - wie vorliegend - zur Begründung einer geltend gemachten Irreführung in tatsächlicher Hinsicht mehrere Fehlvorstellungen vor, so handelt es sich, wenn das Verbot einer konkreten Verletzungsform begehrt wird, zwar nur um einen Streitgegenstand (BGH, GRUR 2012, 184, Rn. 15 - Branchenbuch Berg).
  • OLG Frankfurt, 04.04.2013 - 6 W 85/12

    Streitgegenstand bei gegen die konkrete Verletzungsform gerichtetem

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    Auch das Verbot der konkreten Verletzungsform, die als solche Streitgegenstand ist, kann wegen des Grundsatzes der Dispositionsmaxime nur auf solche Beanstandungen gestützt werden, auf die Antragsteller sich im Verfahren berufen hat (Senat, a.a.O., Ls. 1 und juris Rn. 59 - Kindermilch; OLG Frankfurt, GRUR-RR 2013, 302, Ls. und juris Rn. 5 - Zählrate; WRP 2017, 94, Ls. 1 und juris Rn. 13).
  • OLG Hamburg, 21.01.2016 - 3 U 143/13

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Nachahmungsschutz und Irreführung bei

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.11.2017 - 3 U 246/16
    An der Notwendigkeit, bei einer auf Irreführung gestützten Klage Tatsachenvortrag zu dem jeweils durch die beanstandete Werbung erzeugten Verkehrsverständnis zu halten, hat sich durch die veränderte Rechtsprechung des BGH zum Streitgegenstand (BGH, BGHZ 194, 314, Rn. 23 f. - Biomineralwasser) nichts geändert (Senat, 3 U 243/13, GRURPrax 2016, 420, Rn. 174 juris; Senat, 3 U 107/11, Magazindienst 2013, 39, Rn. 59 juris - Kindermilch).
  • OLG Frankfurt, 29.09.2016 - 6 U 110/16

    Verbotsbefugnis des Gerichts bei einem gegen die konkrete Verletzungsform

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 150/01

    BGH entscheidet Streit zwischen Spiegel und Focus

  • BGH, 23.01.1997 - I ZR 238/93

    Produkt-Interview - Getarnte Werbung

  • OLG Hamburg, 25.07.2018 - 3 U 51/18

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Zustellung

    Die Antragstellerin ist mit Urteil des Landgerichts vom 7.10.2016, Az. 416 HKO 122/16, teilweise abgeändert durch Urteil des Senats vom 9.11.2017, Az. 3 U 246/16, im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt worden, eine Handlung zu unterlassen (Anlage AK 1).

    die durch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.

    unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 9.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.

  • LG Hamburg, 21.02.2018 - 416 HKO 222/17

    Einstweilige Verfügung: Wahrung der Vollziehungsfrist durch Übersendung einer

    Der Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Urteilsverfügung des OLG Hamburg vom 09.11.2017 (Az.: 3 U 246/16) wird zurückgewiesen.

    die durch Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 09.11.2017 (Az. 3 U 246/16) verkündete einstweilige Verfügung unter Zurückweisung des auf ihren Erlass gerichteten Antrags aufzuheben.

  • OLG Hamburg, 28.03.2024 - 3 U 52/22
    Es spricht zudem nichts dagegen, ein werbliches Umfeld, das nicht Gegenstand eines gesonderten Angriffs ist, verbotsbegründend gleichermaßen für mehrere der gesonderten Angriffe heranzuziehen (Senat, PharmR 2014, 13, juris Rn. 44; Senat, GRUR-RR 2015, 485, juris Rn. 78; Senat, PharmR 2015, 457, juris Rn. 69; Senat, Urteil vom 21.01.2016 - 3 U 38/15, juris Rn. 67; Senat, Urteil vom 09.11.2017 - 3 U 246/16, juris Rn. 155; OLG Hamm, PharmR 2023, 299, juris Rn. 68; vgl. auch BGH, Urteil vom 21.12.2023 - I ZR 24/23, juris Rn. 23 f. - Corona-Prophylaxe).
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