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   OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04   

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https://dejure.org/2005,15847
OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04 (https://dejure.org/2005,15847)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2005 - 14 U 195/04 (https://dejure.org/2005,15847)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2005 - 14 U 195/04 (https://dejure.org/2005,15847)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1
    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich des Belages eines Fußwegs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Hamm, 18.07.1986 - 9 U 328/85

    Verkehrssicherungspflichtverletzung der Gemeinde; Niveauunterschiede auf einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG Hamm hat mit seiner Entscheidung vom 18.7.86 (NJW-RR 87, 412 ff) entschieden, dass auf dem Bürgersteig Niveauunterschiede bis zu 2 cm hinzunehmen seien, darüber hinausgehend sei eine Verkehrssicherungspflichtverletzung anzunehmen; das gelte auch für "weniger lebhafte Geschäftsstraßen ländlichen Zuschnitts".
  • OLG Schleswig, 16.02.1989 - 11 U 283/87
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG Schleswig hat mit der Entscheidung vom 16.2.89 (VersR 89, 627) keine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen bei einem um 2, 5 cm herausragenden Stein am Rand des Bürgersteiges.
  • OLG München, 06.05.1998 - 1 W 1029/98
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG München schließlich hat mit Beschluss vom 6.5.98 (MDR 99, 161) entschieden, dass eine Vertiefung von 3 cm unmittelbar an einer an den Gehweg angrenzenden Mauer keine Verkehrssicherungspflichtverletzung begründe.
  • BGH, 21.06.1979 - III ZR 58/78

    Schadenersatzpflicht eines Landschaftsverbandes für die sachwidrige und

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Die vom Landgericht herangezogene Entscheidung des BGH vom 21.6.79 (VersR 79, 1055 f.) ist insofern nicht einschlägig, als sie die Streupflicht im Ausfahrtsbereich einer Schnellstraße betraf.
  • OLG Oldenburg, 20.12.1985 - 6 U 72/85

    Fußgängerzone; Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde; Gefahren aus Bodenbelag;

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG Oldenburg hat mit der Entscheidung vom 20.12.85 (NJW-RR 86, 903) eine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen bei einer Kante bis zu 2 cm in einer Fußgängerzone in der Innenstadt.
  • OLG Celle, 23.12.1997 - 9 U 120/97
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG Celle hat mit Entscheidung vom 23.12.97 (MDR 98, 1031 f.) zunächst festgestellt, dass sich in der Rechtsprechung eine Grenze im Bereich von 2 cm entwickelt habe.
  • OLG Köln, 21.11.1991 - 7 U 52/91

    Amtshaftung Beweisvereitlung Reparatur Schadensstelle Straßenbelag

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG Köln hat mit Entscheidung vom 21.11.91 (VersR 92, 355 ff) bei einer Kante von 2, 5 cm an in einer Fußgängerzone eine Verkehrssicherungspflichtverletzung angenommen.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1992 - 18 U 214/92

    Verkehrssicherungspflicht bei Höhenunterschied eines Gehwegplattenbelags

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Das OLG Düsseldorf hat mit seiner Entscheidung vom 3.12.92 (VersR 93, 1416) festgestellt, dass bei Gehwegplatten mit Niveauunterschieden bis zum 2 cm zu rechnen sei, wobei es sich im entschiedenen Fall um eine ruhige Einbahnstraße handelte.
  • BGH, 27.10.1966 - III ZR 132/65

    Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich geringer Höhenunterschiede im Plattenbelag

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2005 - 14 U 195/04
    Der BGH hat in der grundlegenden Entscheidung vom 27.10.66 (VersR 67, 281 ff) eine Verkehrssicherungspflichtverletzung bereits bei einer Vertiefung von bis zu 1, 5 cm angenommen, wobei diese sich allerdings direkt vor einem Schaufenster befand.
  • OLG Celle, 25.01.2007 - 8 U 161/06

    Bestuhlung; Brille; Fahrweg; Fußgänger; Fußgängerverkehr; Fußgängerzone;

    Höhenunterschiede dieser Größenordnung zählen in der Regel nicht zu den Gefahren, mit denen Fußgänger nicht zu rechnen brauchen, selbst wenn das unterschiedliche Niveau scharfkantig gegeneinander abgesetzt ist (Urteil des OLG Celle vom 7. März 2001 - 9 U 218/00 -, zitiert nach juris; Nds. Rpfl. 2000, 105, 106; MDR 1998, 1031; Zusammenstellung der neueren Rechtsprechung in OLG Hamburg OLGR 2005, 469).
  • OLG Brandenburg, 17.03.2009 - 2 U 29/08

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Unebenheit von 3 cm in einem Fußweg

    Wie der Senat bereits in dieser Entscheidung ausgeführt hat - und hieran auch im Streitfall festhält - stellt die Höhendifferenz von 2 cm - 2, 5 cm, die der Fußgänger nach überwiegender obergerichtlicher Rechtsprechung (Urteil des OLG Celle vom 7. März 2001 - 9 U 218/00 -, zitiert nach juris; Nds. Rpfl. 2000, 105, 106; MDR 1998, 1031; Zusammenstellung der neueren Rechtsprechung in OLG Hamburg OLGR 2005, 469) hinzunehmen hat, keine starre Grenze dar.
  • OLG Brandenburg, 21.12.2007 - 2 U 9/07

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde: Sturz eines Fußgängers auf einem Gehweg

    Höhenunterschiede dieser Größenordnung zählen in der Regel nicht zu den Gefahren, mit denen Fußgänger nicht zu rechnen brauchen, selbst wenn das unterschiedliche Niveau scharfkantig gegeneinander abgesetzt ist (Urteil des OLG Celle vom 7. März 2001 - 9 U 218/00 -, zitiert nach juris; Nds. Rpfl. 2000, 105, 106; MDR 1998, 1031; Zusammenstellung der neueren Rechtsprechung in OLG Hamburg OLGR 2005, 469).
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