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   OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18   

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OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18 (https://dejure.org/2021,59267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.06.2021 - 5 U 83/18 (https://dejure.org/2021,59267)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Juni 2021 - 5 U 83/18 (https://dejure.org/2021,59267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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  • rechtsportal.de

    Markenrechtliche Ansprüche aus einer Unionswortmarke Parteifähigkeit einer ausländischen juristischen Person Auf Wiederholungsgefahr gestützter Unterlassungsanspruch Einrede der Nichtbenutzung Zurechenbare Drittnutzung Markenrechtliche Verwechslungsgefahr

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (41)

  • BGH, 05.03.2015 - I ZR 161/13

    Markenschutz: Klangliche Verwechslungsfähigkeit von Buchstabenfolgen - IPS/ISP

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Die Frage der Ähnlichkeit einander gegenüberstehender Zeichen ist nach deren Ähnlichkeit im Klang, im (Schrift-)Bild oder in der Bedeutung zu beurteilen, weil Marken auf die mit ihnen angesprochenen Verkehrskreise in klanglicher, bildlicher und begrifflicher Hinsicht wirken können (BGH GRUR 2015, 1004 Rn. 22 - IPS/ISP).

    Für die Bejahung der Zeichenähnlichkeit reicht in der Regel bereits die Ähnlichkeit in einem dieser Wahrnehmungsbereiche aus (BGH GRUR 2015, 1004 Rn. 22 - IPS/ISP).

    Bei der Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist auf den jeweiligen Gesamteindruck abzustellen, den die einander gegenüberstehenden Zeichen bei den angesprochenen Verkehrskreisen hervorrufen (BGH GRUR 2015, 1004 Rn. 23 - IPS/ISP).

    Dabei ist der Erfahrungssatz zu berücksichtigen, dass der Verkehr die jeweiligen Bezeichnungen regelmäßig nicht gleichzeitig wahrnimmt und miteinander vergleicht und die übereinstimmenden Merkmale in einem undeutlichen Erinnerungseindruck häufig stärker ins Gewicht fallen als die Unterschiede (BGH GRUR 2015, 1004 Rn. 23 - IPS/ISP).

  • BGH, 15.10.2020 - I ZR 135/19

    PEARL/PURE PEARL

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, einer Rechtsfrage, sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen; hierzu gehören die Art der Waren oder Dienstleistungen, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2021, 724 Rn. 36 - PEARL/PURE PEARL; BGH GRUR 2018, 79 Rn. 11 - OXFORD/Oxford Club).

    In die Beurteilung ist einzubeziehen, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH GRUR 2021, 724 Rn. 36 - PEARL/PURE PEARL; BGH GRUR 2018, 79 Rn. 11 - OXFORD/Oxford Club).

    Auszugehen ist von den im Register eingetragenen Waren (BGH GRUR 2021, 724 Rn. 43 - PEARL/PURE PEARL).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Bei Maßnahmen der Gesellschaft, über die typischerweise auf Geschäftsführungsebene entschieden wird, kann nach dem äußeren Erscheinungsbild und mangels abweichender Feststellungen davon ausgegangen werden, dass sie von den Geschäftsführern veranlasst worden sind (vgl. BGH GRUR 2015, 672 Rn. 83 - Videospiel-Konsolen II; BGH GRUR 2016, 803 Rn. 61 - Armbanduhr; BGH WRP 2017, 434 ff. Rn. 110 - World of Warcraft II).

    Für die Annahme eines zumindest fahrlässigen Verhaltens reicht es aus, dass sich der Verletzer erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt und deshalb eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens jedenfalls in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 2017, 397 Rn. 107 - World of Warcraft II).

    Auch insoweit besteht - aufgrund der streitgegenständlichen inländischen Verletzungshandlungen - eine Begründetheit für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (vgl. BGH GRUR 2017, 397 Rn. 108 - World of Warcraft II zum Erfordernis eines Schadens in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei unionsweiter Geltendmachung).

  • OLG München, 15.10.1992 - 25 W 2480/92

    Führung des Nachweises der Prozeßvollmacht

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Auch die Vertretungsmacht des den eigentlichen Prozessvertreter bevollmächtigenden Vertreters muss durch eine Vollmachtsurkunde nachgewiesen werden (OLG München OLGZ 1993, 223, 224; OLG Hamburg BeckRS 9998, 853).

    Handelt es sich jedoch um die Vertretungsmacht eines Prokuristen, eines Generalbevollmächtigten oder dergleichen, so bedarf es keiner Urkunde über eine - nicht vorhandene - gesonderte Vollmacht, wohl aber des urkundlichen Nachweises des entsprechenden Vertretungstatbestands (OLG München OLGZ 1993, 223, 224; Zöller/Althammer, ZPO , 33. Aufl., § 80 Rn. 9).

    Auch ein Zeugenbeweis über die Vollmachterteilung ist ausgeschlossen (Weth in Musielak/Voit, ZPO , 17. Aufl., § 80 Rn. 14; OLG München OLGZ 1993, 223, 224).

  • BGH, 24.01.2013 - I ZR 60/11

    Peek & Cloppenburg III

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO sind Klageantrag und Klagegrund bestimmt genug zu bezeichnen (vgl. etwa BGH GRUR 2013, 397 Rn. 12 - Peek & Cloppenburg III).

    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die vom Kläger in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGH GRUR 2013, 397 Rn. 13 - Peek & Cloppenburg III).

    Der Klagegrund umfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen Betrachtungsweise zu dem durch den Klageantrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören (BGH GRUR 2013, 397 Rn. 13 - Peek & Cloppenburg III).

  • BGH, 27.03.2002 - III ZB 43/00

    Nachweis der Bevollmächtigung bei Vollstreckbarerklärung eines ausländischen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Wurde die Prozessvollmacht nicht unmittelbar von der Partei bzw. deren gesetzlichen Vertreter erteilt, muss die Vollmachtkette lückenlos in der Form des § 80 ZPO nachgewiesen werden (BGH NJW-RR 2002, 933 ; OLG Saarbrücken NJOZ 2008, 3084, 3086).

    Der Vollmachtnachweis ist in der Weise zu führen, dass die Vertretungsmacht bis auf die vertretene Partei zurückgeführt werden kann (vgl. BGH NJW-RR 2002, 933 ).

    Diese Formstrenge verfolgt das Ziel, in jeder Lage des Verfahrens sowohl im öffentlichen Interesse als auch im Interesse des Prozessgegners zweifelsfrei die Bevollmächtigung verifizieren zu können (vgl. BGH NJW-RR 2002, 933 ).

  • BGH, 06.02.2020 - I ZB 21/19

    INJEKT/INJEX - Markenrecht: Benutzung für Spezialware kann auch in Bezug auf

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Die originäre Kennzeichnungskraft wird bestimmt durch die Eignung der Marke, sich unabhängig von der jeweiligen Benutzungslage als Unterscheidungsmittel für die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens bei den beteiligten Verkehrskreisen einzuprägen und die Waren und Dienstleistungen damit von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden (BGH GRUR 2020, 870 Rn. 41 - INJEKT/INJEX m.w.N.).

    Liegen keine konkreten Anhaltspunkte vor, die für eine hohe oder geringe Kennzeichnungskraft sprechen, ist von normaler oder - was dem entspricht - durchschnittlicher Kennzeichnungskraft auszugehen (BGH GRUR 2020, 870 Rn. 41 - INJEKT/INJEX m.w.N.).

  • BGH, 09.11.2017 - I ZB 45/16

    OXFORD/Oxford Club - Markenschutz: Kennzeichnungskraft einer originär

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen, einer Rechtsfrage, sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren oder Dienstleistungen kennzeichnen; hierzu gehören die Art der Waren oder Dienstleistungen, ihr Verwendungszweck, ihre Nutzung sowie die Eigenart als miteinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren oder Dienstleistungen (BGH GRUR 2021, 724 Rn. 36 - PEARL/PURE PEARL; BGH GRUR 2018, 79 Rn. 11 - OXFORD/Oxford Club).

    In die Beurteilung ist einzubeziehen, ob die Waren oder Dienstleistungen regelmäßig von denselben Unternehmen oder unter ihrer Kontrolle hergestellt oder erbracht werden oder ob sie beim Vertrieb Berührungspunkte aufweisen (BGH GRUR 2021, 724 Rn. 36 - PEARL/PURE PEARL; BGH GRUR 2018, 79 Rn. 11 - OXFORD/Oxford Club).

  • EuGH, 11.05.2006 - C-416/04

    Sunrider / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 8 Absatz 1

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Weiter spricht eine deutliche Vermutung für eine Benutzung mit Zustimmung des Markeninhabers, wenn dieser sich ausdrücklich auf die Verwendung seiner Marke durch einen Dritten beruft und die entsprechende Benutzung belegt (Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG , 13. Aufl., § 26 Rn. 161; EuGH GRUR 2006, 582 Rn. 46, 47 - VITAFRUIT).

    Legt der Markeninhaber Benutzungsnachweise des Dritten, etwa Geschäftsunterlagen des Dritten, vor, wäre es lebensfremd, eine Benutzung durch den Dritten zu unterstellen, die ohne Zustimmung des Markeninhabers erfolgt wäre (vgl. Ströbele in Ströbele/Hacker/Thiering, MarkenG , 13. Aufl., § 26 Rn. 161; EuGH GRUR 2006, 582 Rn. 46, 47 - VITAFRUIT).

  • BGH, 12.07.2018 - I ZR 74/17

    Feststellung der klanglichen Ähnlichkeit einer mehrsilbigen Klagemarke (hier:

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.06.2021 - 5 U 83/18
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Identität oder der Ähnlichkeit der Zeichen und der Identität oder der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, so dass ein geringerer Grad der Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Zeichen oder durch eine erhöhte Kennzeichnungskraft der älteren Marke ausgeglichen werden kann und umgekehrt (BGH GRUR 2019, 173 Rn. 17 - combit/Commit).

    Die Prüfung der Verwechslungsgefahr als Rechtsfrage erfordert eine Beurteilung des Gesamteindrucks der Zeichen aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise, die im Wesentlichen auf tatrichterlichem Gebiet liegt (BGH GRUR 2019, 173 Rn. 17 - combit/Commit).

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 61/18

    Schadensersatzpflicht bei Nutzung einer verwechslungsfähigen Marke im

  • BGH, 28.01.2016 - I ZR 40/14

    Geschmacksmusterverletzung: Beurteilung des Gesamteindrucks - Armbanduhr

  • EuGH, 13.02.2014 - C-479/12

    Gautzsch Großhandel - Vorabentscheidungsersuchen - Geistiges Eigentum -

  • BGH, 16.03.2000 - I ZB 43/97

    Bayer/BeiChem; Geständnis hinsichtlich rechtserhaltender Benutzung einer Marke

  • BGH, 14.02.2019 - I ZB 34/17

    KNEIPP - Zeichenähnlichkeit bei Übernahme eines Zeichens in ein

  • BGH, 05.12.2012 - I ZR 85/11

    Culinaria/Villa Culinaria

  • LG Hamburg, 11.05.2018 - 315 O 475/16

    Markenrechtliche Verwechslungsgefahr bei Abweichung in Wiedergabe eines

  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 245/01

    "GEDIOS Corporation"; Anforderungen an die Betätigung einer US-amerikanischen

  • EuGH, 13.09.2007 - C-234/06

    Il Ponte Finanziaria / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Eintragung der

  • BGH, 13.09.2007 - I ZR 33/05

    "THE HOME STORE"; Schutz einer Gemeinschaftsmarke gegen einen rein firmenmäßigen

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

  • OLG München, 17.09.2009 - 29 U 2579/09

    Urheberrechtlicher Vernichtungsanspruch bezüglich des Nachgusses einer

  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

  • BGH, 13.12.2007 - I ZB 26/05

    idw

  • BGH, 17.10.2018 - I ZR 136/17

    Markenverletzung durch das Nachfüllen eines mit der Marke des Originalherstellers

  • BGH, 13.10.2004 - I ZB 4/02

    il Padrone/Il Portone

  • BGH, 19.03.2015 - I ZR 4/14

    ZPO § 524; UrhG § 69 Nr. 3 Satz 2, § 69d Abs. 1; EGV 207/2009 Art. 13 Abs. 2

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 30/16

    Medicon-Apotheke/MediCo Apotheke - Markenverletzung: Verkehrsauffassung bei der

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

  • EuGH, 19.12.2012 - C-149/11

    Leno Merken - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Art. 15 Abs. 1

  • EuGH, 12.04.2011 - C-235/09

    Das von einem nationalen Gericht als Gemeinschaftsmarkengericht ausgesprochene

  • BPatG, 20.02.2002 - 28 W (pat) 220/00
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 157/02

    Begriff der Täuschung über die Rechtsfolgen von Dispositionen im Rahmen eines

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 50/14

    ConText - Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Widersprüchlichkeit eines

  • OLG Koblenz, 25.06.2007 - 12 U 1717/05

    Internationale Zuständigkeit bei unerlaubten Handlungen von EU-Bürgern -

  • OLG Saarbrücken, 30.04.2008 - 1 U 461/07

    Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 104/17

    Zur Veröffentlichung von Fotografien gemeinfreier Kunstwerke

  • OLG Köln, 01.02.2013 - 2 Wx 42/13

    Anforderungen an den Nachweis der Existenz einer US-amerikanischen Gesellschaft

  • BGH, 23.06.1994 - I ZR 106/92

    "Vollmachtsnachweis"; Nachweis der Bevollmächtigung

  • BGH, 19.04.2012 - I ZR 41/11

    Markenverletzung: Begriff der Produktfälschung; Ansprüche über die konkret

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