Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13   

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https://dejure.org/2013,46816
OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13 (https://dejure.org/2013,46816)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.09.2013 - 2 W 5/13 (https://dejure.org/2013,46816)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. September 2013 - 2 W 5/13 (https://dejure.org/2013,46816)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hamburg

    § 212 Abs 1 Nr 1 BGB, § 2314 Abs 1 BGB, § 2325 BGB, § 2329 BGB, § 2332 Abs 1 BGB vom 02.01.2002
    Pflichtteilsanspruch: Erfüllung eines Auskunftsverlangens des Pflichtteilsberechtigten als Anerkenntnis des Pflichtteilsrechts; rechtliches Interesse an Auskunftserteilung trotz Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2314, 2325, 2329
    Auskunftserteilung als Anerkenntnis des Pflichtteilsanspruchs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen; Anforderungen an ein Anerkenntnis i.S. von § 212 BGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verjährung von Pflichtteilsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 1737
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • KG, 05.01.2012 - 2 W 95/11

    Gerichtliche Bestellung eines Sonderprüfers für eine Aktiengesellschaft: Klärung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Dieses Verfahren hat geendet mit dem nicht anfechtbaren Beschluss des Senates in der Sache 2 W 95/11 vom 16.11.2011.

    Dieses Verfahren hat geendet mit dem nicht anfechtbaren Beschluss des Senates in der Sache 2 W 95/11 vom 16.11.2011.

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 56/83

    Auskunftsanspruch des Beschenkten bei Verjährung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 3.10.1984 (NJW 1985, 384 f, 385) es als schwierige Frage - die er allerdings dahingestellt sein ließ - bezeichnet, ob in einer entsprechenden Anwendung seiner Rechtsprechung zum Auskunftsverlangen dem Pflichtteilsberechtigten, obwohl er gegen den Erben keinen Pflichtteils- oder Pflichtteilsergänzungsanspruch (mehr) hat, auch ein Anspruch auf Wertermittlung gemäß § 2314 Absatz 1 Satz 2 BGB zuzuerkennen ist.
  • BGH, 23.06.2004 - XII ZB 61/04

    Beiordnung eines nicht am Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts; Beiordnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 2004, 1362 f) ist im Rahmen einer bewilligten Prozesskostenhilfe bei der Beiordnung eines nicht im Bezirk des Prozessgerichtsniedergelassenen Rechtsanwalts stets zu prüfen, ob besondere Umstände für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts i.S. von § 121 Abs. 4 ZPO vorliegen.
  • OLG Köln, 15.06.2011 - 4 WF 116/11

    Voraussetzungen der Beiordnung eines nicht beim Prozessgericht niedergelassenen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Von daher hat die Beiordnung ihrer Bevollmächtigten mit der Einschränkung zu erfolgen, dass Auslagen für die Terminswahrnehmung vor dem Prozessgericht nur bis zur Höhe der Kosten eines Verkehrsanwalts erstattungsfähig sind (vgl. Zöller/Geimer a.a.O. Rdnr. 13a zu § 121 ZPO; OLG Köln Beschluss vom 15.6.2011 zum Az. 4 WF 116/11).
  • BGH, 09.10.1985 - IVa ZR 1/84

    Verjährung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Allerdings hemmt eine auf § 2325 BGB gestützte Klage des Pflichtteilsberechtigten gegen den beschenkten Erben auch die Verjährung des Anspruchs aus § 2329 BGB (vgl. BGH NJW 1986, 1610).
  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Das gilt aber nicht, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Auskünfte des Erben trotz der Verjährung seiner eigenen möglichen Pflichtteilsansprüche noch benötigt, etwa um gegen seinen Prozessbevollmächtigten vorgehen zu können, der die Unterbrechung der Verjährung schuldhaft versäumt hat (vgl. BGH FamRZ 1990, 41 ff, 43).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2006 - 15 W 23/06

    Notarielles Nachlassverzeichnis: Verpflichtung zur Vorlage bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Hieraus ergibt sich ein Informationsbedürfnis der Klägerin, welches im Rahmen von § 2314 Abs. 1 BGB anzuerkennen ist (vgl. auch OLG Karlsruhe NJW-RR 2007, 881 ff).
  • BGH, 16.01.2013 - IV ZR 232/12

    Pflichtteilsanspruch: Verjährungsfristbeginn bei nachträglicher Kenntniserlangung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.09.2013 - 2 W 5/13
    Pflichtteilsanspruch und Pflichtteilsergänzungsanspruch stehen selbständig nebeneinander und sind bei der Berechnung auseinander zu halten (vgl. zuletzt BGH FamRZ 2013, 539 ff, 541).
  • LG Hamburg, 30.10.2015 - 304 O 451/14

    Erbrecht: Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten; Anspruch auf Vorlage

    Ausnahmen hiervon sind nur dort angezeigt, wo die Vorlage von Unterlagen bzw. Belegen erforderlich ist, damit der Pflichtteilsberechtigte seinen Anspruch berechnen kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 W 5/13 -, Rn. 43, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 09. Dezember 2014 - 8 U 187/13 -, Rn. 24, juris m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.07.2017 - 2 WF 44/17

    Umfang der Verfahrenskostenhilfe für die Folgesache Zugewinnausgleich;

    Dem Antragsgegner ist im Falle der begehrten Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe für das gesamte Verfahren und nicht zunächst nur für die Auskunftsstufe zu bewilligen (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 W 5/13 - FamRZ 2014, 1737; OLG Köln, Beschluss vom 22. März 2011 - II-4 WF 23/11 - FamRZ 2011, 1604; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 05. September 2006 - 2 WF 157/06 - FamRZ 2007, 1109).

    Da die Erfolgsaussicht für einen Antrag in der jeweils weiteren Stufe jedoch vor Abschluss der vorangegangenen Stufe nicht bewertet werden kann, ist es dem Amtsgericht vorzubehalten, hinsichtlich des noch zu beziffernden Leistungsantrages über die Verfahrenskostenhilfe nach Prüfung der Erfolgsaussicht neu zu entscheiden (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 10. September 2013 - 2 W 5/13 - FamRZ 2014, 1737; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 114 ZPO Rn. 38).

  • OLG Hamm, 10.12.2018 - 9 WF 218/18

    Zahlung nachehelichen Unterhalts

    Allerdings ist der Fall, dass um die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag nachgesucht wird, durch die Besonderheit geprägt, dass zwar neben der Auskunftsstufe auch sogleich die spätere Leistungsstufe rechtshängig wird, so dass nach überwiegender Auffassung die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe von vornherein auf sämtliche Stufen des Hauptsacheantrags zu erstrecken ist (OLG Hamburg FamRZ 2014, 1737; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 387; OLG Hamm FamFR 2011, 519; OLG Hamm, Beschl. 6 WF 355/13 vom 07.03.2014; Fischer, in: Musielak/Voit ZPO, 15. Aufl. 2018, § 114 Rnr. 10; Reichling, in: BeckOK ZPO, Stand: 15.09.2018, § 114 Rnr. 49; Schmitz, in: Wendl/Dose Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis , 9. Aufl. 2015, § 10 Rnr. 366; Fleischer NZFam 2016, 679).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2021 - 13 WF 114/21

    Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag

    Anerkanntermaßen ist Verfahrenskostenhilfe für einen Stufenantrag für sämtliche Stufen zu bewilligen, da es das Ziel des Stufenantrages ist, auch diesen Zahlungsanspruch sogleich rechtshängig werden zu lassen (vgl. etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. November 2016 - 10 WF 150/16 -, Rn. 3, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht FamRZ 2007, 55, 56; Brandenburgisches Oberlandesgericht, FamRZ 2008, 1354; Brandenburgisches Oberlandesgericht, MDR 2003, 171 f; OLG Celle, FamRZ 1997, 99 f.;OLG Jena, FamRZ 2007, 1755; KG, FamRZ 2008, 702; OLG Köln, OLG Report NRW 17/2011; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 1 WF 35/15 -, Rn. 49, juris; OLG Hamburg FamRZ 2014, 1737; OLG Stuttgart FamRZ 2011, 387; OLG Hamm FamFR 2011, 519; OLG Hamm, Beschl. 6 WF 355/13 vom 07.03.2014).
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