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   OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07   

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https://dejure.org/2008,6375
OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07 (https://dejure.org/2008,6375)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2008 - 5 U 129/07 (https://dejure.org/2008,6375)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2008 - 5 U 129/07 (https://dejure.org/2008,6375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 5 UWG

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Abgrenzung von Tatsachenbehauptung und "reklamehafter Übertreibung"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Die Anpreisung "Simply the Best!" für Nassrasierer als irreführende Alleinstellungsbehauptung; Zurückhaltende Beurteilung einer Superlativwerbung mit dem "Besten"

  • Judicialis

    UWG § 5 Abs. 1; ; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 5 Abs. 1; UWG § 5 Abs. 2 Nr. 3
    "Simply the Best"; Aufstellung einer Allein- bzw. Spitzenstellungsbehauptung durch Verwendung des Werbeslogans "Simply the Best" für einen Nassrasierer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 UWG
    Simply the Best doch nicht so gut / Unlautere Werbeslogans

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Werbeslogan "Simply the best!" für Nassrasierer wettbewerbswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung "Simply the best!" ist rechtswidrig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbung "Simply the best!" ist rechtswidrig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.05.2001 - I ZR 318/98

    Das Beste jeden Morgen

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Darunter sind nur inhaltlich nachprüfbare Aussagen über wirtschaftliche Verhältnisse zu verstehen (BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen).

    Derartige Behauptungen entziehen sich weitgehend einer objektiven Nachprüfbarkeit (BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen) und werden deshalb von den Verbrauchern nicht ernst genommen (BGH GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).

    Eine objektive und generell für eine Vielzahl von Menschen zutreffende Feststellung wird sich hierzu häufig nicht - absolut - treffen lassen (vgl. BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen).

    Vielmehr wird er einen solchen Slogan als eine allgemeine subjektive Anpreisung mit erkennbar subjektivem Gepräge auffassen, deren Ergebnis jeder Einzelne nur für sich beantworten kann (BGH WRP 02, 74, 78 - Das Beste jeden Morgen).

  • BGH, 20.04.1989 - I ZR 125/87

    "Raumausstattung"; Begriff der Alleinstellungswerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Denn reklamehafte Übertreibungen und reine Werturteile unterfallen nicht dem Irreführungsverbot (BGH WRP 89, 584 - Raumausstattung).

    Ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeaussage eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (BGH GRUR 89, 608, 609 - Raumausstattung; BGH GRUR 65, 363, 364 - Fertigbrei).

  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Ob ein nicht unbeachtlicher Teil der Verbraucher dem Wortsinn einer Superlativwerbung die Behauptung einer Alleinstellung entnimmt, beurteilt sich maßgeblich danach, ob nach der Verkehrsauffassung in der Werbeaussage eine, jedenfalls in ihrem Kern, konkret fassbare und einer Nachprüfung zugängliche Tatsachenbehauptung liegt (BGH GRUR 89, 608, 609 - Raumausstattung; BGH GRUR 65, 363, 364 - Fertigbrei).
  • OLG Hamburg, 10.02.2005 - 5 U 48/04

    "Die gründlichste Rasur I"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    So betraf u.a. der Rechtsstreit 5 U 48/04 die Behauptung "Keiner rasiert so wie der MACH3 Turbo.
  • BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68

    Melitta-Kaffee

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Derartige Behauptungen entziehen sich weitgehend einer objektiven Nachprüfbarkeit (BGH WRP 02, 74, 77 - Das Beste jeden Morgen) und werden deshalb von den Verbrauchern nicht ernst genommen (BGH GRUR 70, 425, 426 - Melitta-Kaffee).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Nimmt ein Unternehmen für sich eine Spitzen- bzw. Alleinstellung in Anspruch, so setzt die Zulässigkeit einer solchen Werbung voraus, dass das Unternehmen seine Mitbewerber in allen in Betracht kommenden Beziehungen mit offenbarem Abstand und mit Aussicht auf eine gewisse Stetigkeit überragt (BGH GRUR 85, 140, 141 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Stellt der Werbetext demgegenüber ein subjektives Werturteil des Werbenden dar, das sich in seiner schlagwortartigen und allgemein gehaltenen Formulierung jeder objektiven Nachprüfung entzieht (BGH GRUR a.a.O. - Fertigbrei) oder erschöpft er sich in einem suggestiven Appell, beim Kauf das angebotene Erzeugnis zu wählen (BGH GRUR 65 365, 366 - Lavamat), kommt ein Verstoß gegen § 5 UWG nicht in Betracht.
  • BGH, 18.02.1982 - I ZR 23/80

    Betonklinker

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Denn im Rahmen von § 5 UWG muss der Verwender bei Missverständlichkeit oder Mehrdeutigkeit nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung stets die ihm ungünstigste Verständnisalternative gegen sich gelten lassen (BGH GRUR 82, 563, 564 - Betonklinker).
  • OLG Hamburg, 24.01.2007 - 5 U 204/05

    Wettbewerbsrecht: Darlegungspflicht des werbenden Unternehmers bei Werbung mit

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Hierzu hat der Senat in Bezug auf die Werbebehauptung "Der beste Preis der Stadt" an anderer Stelle (Senat GRUR-RR 07, 369 ff. - Der beste Preis der Stadt) ausgeführt:.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 254/97

    Computerwerbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.12.2008 - 5 U 129/07
    Im Übrigen beansprucht auch insoweit der von dem BGH in anderem Zusammenhang aufgestellte Grundsatz unverändert Beachtung: Kommt ein bestimmtes Verhalten in einer Branche häufig oder regelmäßig vor, so ist es gleichwohl nicht geeignet, die angesichts einer anderslautenden Werbemaßnahme bestehende Erwartung der angesprochenen Verkehrskreise zu erschüttern oder nachhaltig zu beeinflussen, wenn es sich dabei um eine mit der Verkehrserwartung nicht in Einklang stehende Vernachlässigung der guten kaufmännischen Sitten handelt (BGH GRUR 00, 911, 914 - Computerwerbung I).
  • OLG Hamburg, 27.01.2005 - 5 U 80/04

    "Die gründlichste Rasur II"

  • BGH, 10.02.2022 - I ZR 38/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Fehlen subjektiver Anforderungen als

    Dies führt im Ergebnis dazu, dass er von den Rechten aus der Garantie nach freiem Belieben Gebrauch machen kann, selbst wenn die Voraussetzungen für einen Garantiefall - hier seine persönliche Unzufriedenheit mit der Kaufsache - tatsächlich nicht vorliegen (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 5 U 129/07, juris Rn. 39 [insoweit nicht in OLGR Hamburg 2009, 781 abgedruckt]).
  • OLG Nürnberg, 21.08.2018 - 3 U 1138/18

    Sinupret - Wettbewerbsverstoß, Zuwiderhandlung, Vertragsstrafe, Arzneimittel,

    Vielmehr wird er einen solchen Slogan als eine allgemeine subjektive Anpreisung mit erkennbar subjektivem Gepräge auffassen, deren Ergebnis jeder Einzelne nur für sich beantworten kann (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 10. Dezember 2008 - 5 U 129/07, Rn. 25 - Simply the Best).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 17/09

    Neues Vorbringen im Berufungsverfahren: Einführung eines nach Ende der ersten

    Das Berufungsgericht hat die Berufung zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen (OLG Hamburg OLG-Rep 2009, 781).
  • VGH Bayern, 07.03.2017 - 17 P 16.2124

    Kennwörter von Wahlvorschlägen sind Teil der Wahlwerbung und damit der Strategie

    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg habe in seinem Urteil vom 10. Dezember 2008 - 5 U 129/07 - (juris) entschieden" dass die Werbung mit dem Slogan "simply the best" für einen Damen-Nassrasierer irreführend sei, da die Aussage eher als Tatsachenbehauptung und nicht nur als reklamehafte Übertreibung verstanden werde.

    Insofern hat auch das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 5 U 129/07 - (juris)" wonach der Slogan "simply the best" als Werbung für ein technisches Gerät (hier: für einen Nassrasierer) irreführend sei, für die vorliegende Fallgestaltung keine Aussagekraft.

  • OLG Hamm, 27.05.2010 - 4 U 213/09

    Zur Werbung mit der Garantie einer "24-Stunden-Lieferung" und zur Werbung mit

    Sie sehen darin freilich keine Alleinstellungswerbung wie bei "Der beste Preis der Stadt" oder "Best price in town" (vgl. Senat 4 U 126/05; 4 U 175/06; OLG Köln OLGR 2006, 318) oder "Simply the best" (OLG Hamburg, Urt. v. 10.12.2008, 5 U 129/07).
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